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Baustelle
Ab 32,5 Grad hitzefrei am Bau möglich - Gewerkschaft fordert Rechtsanspruch ab 30 Grad juefraphoto - stock.adobe.com

Arbeiten bei Hitze

Hitzefrei: Freiwilligkeit reicht nicht

Gewerkschaft fordert Rechtsanspruch auf Hitzefrei ab 30 Grad – auch Arbeitsunfälle steigen bei Hitze. Handy-App für Bauarbeiter:innen gibt in der Sekunde Auskunft über Temperatur

Ab 32,5 Grad können Arbeitgeber ihren Mitarbeiter:innen im Baubereich freigeben. Doch nur jede:r fünfte bekam 2024 aufgrund von großer Hitze frei. Die freiwillige Regelung funktioniert in der Praxis kaum. Viele Betriebe reagieren nicht, obwohl die Temperaturen gesundheitsgefährdend sind. Der Druck auf die Arbeiter ist hoch. Zu oft zählt nur der Baufortschritt, leider nicht die Gesundheit. Deshalb brauche es endlich klare gesetzliche Regeln, fordert die Gewerkschaft Bau-Holz.

Es gebe auch bereits einen Verordnungsentwurf, der Hitzefrei regelt, aber dieser soll für alle Branchen erst ab 2026 und nicht schrittweise beginnend für Arbeitnehmer:innen am Bau so schnell wie möglich gelten.

Handy-App gibt in der Sekunde Auskunft über Temperatur

Ob und wann die 32,5 Grad erreicht sind, richtet sich nach den Messwerten der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG). Früher hatten dazu nur Arbeitgeber Zugang, was große Unsicherheit und Diskussionen unter den Beschäftigten verursachte. Dank der Hitze.App der Gewerkschaft Bau-Holz gehört das der Vergangenheit an. Alle Beschäftigten, die sich die Hitze.App downloaden wissen in der Sekunde, wann die 32,5 Grad erreicht sind.

Hitze.APP downloaden für iOS und Android

Übers Handy wird eine „Echtzeit-Schnittstelle“ zu der nächstgelegenen Messstelle der ZAMG hergestellt. Sobald die 32,5 Grad Celsius erreicht sind, wird ein Warnsignal auf die App übermittelt. Damit wissen alle Beschäftigten, ob die Möglichkeit auf Hitzefrei besteht und es ist zu 100 Prozent gewährleistet, dass auch die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für Schlechtwetterentschädigung erfüllt sind. In den Wintermonaten (ab 1. November) stellt sich die App von einer „Hitze.App“ auf eine „Kälte.App“ um und informiert die Bauarbeiter:innen, sobald -10 Grad Celsius erreicht werden.

Rechtsanspruch auf Hitzefrei ab 30 Grad

Hitzewellen sind aufgrund des Klimawandels längst keine Ausnahme mehr. Es braucht daher einen Rechtsanspruch auf Hitzefrei ab 30 Grad in Arbeitsstätten, an auswärtigen Arbeitsstellen und auf Baustellen, solange keine kühlere Alternative vom Arbeitgeber angeboten wird.

Die erste Hitzewelle 2025 hat Österreich Anfang Juli fest im Griff.  Und sie wird nicht die letzte des Jahres gewesen sein: Die fünf heißesten Sommer der Messgeschichte wurden ab dem Jahr 2000 gemessen, wie Experten der ZAMG bestätigen. Die Statistiken beweisen, wie notwendig die Hitze-Regelung am Bau ist. 

Arbeiten in der Hitze ist gesundheitsgefährdend

Josef Muchitsch, Vorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz, appelliert an die Arbeitgeber im Baubereich, ihren Mitarbeiter:innen Hitzefrei zu geben: „Arbeiten in der Hitze ist sehr gefährlich. Es schwächt die Konzentrationsfähigkeit und es passieren mehr Arbeitsunfälle.“ 

Außerdem sollen Maßnahmen gesetzt werden, um das Arbeiten unter Hitze erträglich zu machen. „Das heißt: Nutzen wir Trinkpausen und stellen wir auch dementsprechende Hilfsmittel zur Verfügung, wie Sonnenschutz oder verlegen wir auch die Arbeit in den Schatten, wo es möglich ist“, so der Gewerkschafter. Überall wo die 32,5 Grad-Marke überschritten wird, soll das Arbeiten eingestellt werden. 

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Das Wichtigste auf einen Blick

„Um die Gesundheit aller Beschäftigten in Österreich zu schützen und aufgrund der enormen und steigenden Belastung durch die Klimakrise, ist aber eine weitere Reduzierung der Grad-Marke auf 30 Grad Celsius dringend notwendig", sagt Muchitsch.

SERVICE: Die wichtigsten Fakten der aktuellen Hitzefrei-Regelung 

  • Die Hitzefrei-Grenze wurde mit 1. Mai 2019 von 35 auf 32,5 Grad Celsius gesenkt. Ab Erreichen der Grenze von 32,5 Grad Celsius gilt die Hitzefrei-Regelung (somit gibt es im Normalfall erst ab mittags bzw. am Nachmittag hitzefrei).
  • Der Arbeitgeber muss Hitzefrei anordnen, d. h. Bauarbeiter:innen haben kein Recht auf Hitzefrei.
  • Bei Anwendung der Hitzefrei-Regelung gibt es eine Entgeltfortzahlung von 60 Prozent für Arbeiter:innen. Die Kosten werden dem Arbeitgeber vollständig von der BUAK refundiert. 
  • Auf der Website der BUAK (www.buak.at) können Arbeitgeber eine Temperaturabfrage für ihre Baustellen durchführen.

Alle Infos auf: www.gbh.at