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Im Urlaub musst du für deinen Arbeitgeber grundsätzlich nicht erreichbar sein – auch Anrufe, E-Mails und WhatsApp-Nachrichten kannst du unbeantwortet lassen. ChatGPT (KI)

Arbeitszeit

Muss ich im Urlaub und in der Freizeit erreichbar sein?

Darf ich Anrufe, WhatsApp-Nachrichten und E-Mails vom Arbeitgeber ignorieren? Das gilt in Österreich.

Nein. Arbeitnehmer:innen müssen in Österreich im Urlaub, im Zeitausgleich und grundsätzlich auch nach Feierabend nicht für den Arbeitgeber erreichbar sein. Sie dürfen das Diensthandy ausschalten und müssen Anrufe, E-Mails oder WhatsApp-Nachrichten nicht beantworten. Eine Ausnahme kann ausdrücklich vereinbarte Rufbereitschaft sein.

Freie Tage und Urlaub sind dazu da, dass wir abschalten und entspannen. Die Arbeit sollte im besten Fall nicht dazwischenfunken. Die Entspannung ist aber schnell dahin, wenn plötzlich das Telefon läutet und der oder die Vorgesetzte dran ist. Das kommt übrigens nicht selten vor, wie eine EU-Studie zeigt.

Vier von zehn Arbeitnehmer:innen in Österreich sind zum Studienzeitpunkt demnach in der Freizeit vom Arbeitgeber kontaktiert worden. 

Am öftesten werden die Beschäftigten in Finnland und Schweden gestört. Beschäftige in Litauen, Zypern und Spanien hingegen können beruhigt abschalten – sie werden kaum kontaktiert. 

Im Urlaub müssen Arbeitnehmer:innen nicht erreichbar sein

Ob das rechtlich in Ordnung ist? 

ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller hat darauf eine eindeutige Antwort: „Nein, ich muss nicht abheben, wenn der Chef mich in der Freizeit anruft. Ich kann das Handy abdrehen, das Festnetztelefon abstecken, mich völlig aus jeder Erreichbarkeit entfernen. Außer ich hätte Rufbereitschaft und die muss ausdrücklich vereinbart werden, das ist aber ein anderes Thema.“

Nein, ich muss nicht abheben, wenn der Chef mich in der Freizeit anruft.
ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller

9 von 10 werden in der Freizeit vom Arbeitgeber angerufen

Bei einer Facebook-Umfrage unter der ÖGB-Community hat sich allerdings herausgestellt, dass die allermeisten schon einmal vom Arbeitgeber in der Freizeit angerufen wurden. Das eindeutige Ergebnis der ÖGB-Umfrage: 93 Prozent haben mit „Ja“ geantwortet. 

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Für User Berti K. ist die Sache klar und einfach: „Nach der Arbeitszeit ist privat und müsste für jeden Betrieb tabu sein (ausgenommen bezahlte Bereitschaft).“ Von einem besonders schlimmen Erlebnis berichtet Erich W. auf Facebook: „Ich wurde vom Betriebsleiter in meinem Krankenstand um 10 Uhr abends angerufen, worauf ich mir die nächtlichen Anrufe verbeten habe. Im Anschluss darauf wurde ich dann gekündigt ...“ Auch bei Userin Nena H. hat immer wieder das Telefon geläutet, und zwar „nach dem Nachtdienst, in der Freizeit, im Urlaub, im Krankenstand“, wie sie in den Facebook-Kommentaren schreibt. 

Jede Arbeitsstunde muss abgegolten werden

Die rechtliche Situation ist eindeutig, wiederholt Müller, aber „viele heben ihr Telefon ab, weil es eben der Arbeitgeber ist. Viele sehen das nicht als Unterbrechung ihrer Ruhezeit, geschweige denn würden sie das als Arbeitszeit verbuchen, wenn sie 15 Minuten in ihrer Freizeit telefonieren“. 

Doch Fakt ist: Wer im Urlaub auf Anweisung des Arbeitgebers beruflich telefoniert, E-Mails beantwortet oder andere Aufgaben erledigt, arbeitet. Diese Zeit zählt als Arbeitszeit und muss entsprechend abgegolten werden. Deshalb: Beginn, Dauer und Tätigkeit genau aufschreiben. Auch die gesetzlichen Ruhezeiten müssen eingehalten werden. Eine Ausnahme gilt bei ausdrücklich vereinbarter Rufbereitschaft – sie ist mit einem Erholungsurlaub allerdings nicht vereinbar.

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Erreichbarkeit im Urlaub: Die wichtigsten Fragen

Muss ich im Urlaub für meinen Arbeitgeber erreichbar sein?

Nein. Im Urlaub musst du grundsätzlich weder ans Telefon gehen noch berufliche Nachrichten oder E-Mails beantworten. Du kannst auch dein Diensthandy ausschalten. Urlaub ist schließlich zur Erholung da.

Was gilt nach Feierabend oder am Wochenende?

Auch in deiner Freizeit musst du normalerweise nicht erreichbar sein. Eine Ausnahme ist die Rufbereitschaft – sie muss aber ausdrücklich vereinbart worden sein.

Muss ich auf WhatsApp-Nachrichten oder E-Mails vom Chef reagieren?

Nein, im Urlaub, im Zeitausgleich oder nach Dienstschluss kannst du berufliche Nachrichten unbeantwortet lassen. Daran ändert auch ein Diensthandy nichts.

Ist ein beruflicher Anruf im Urlaub Arbeitszeit?

Wenn du nur siehst, dass dein Chef angerufen hat, ist das natürlich noch keine Arbeitszeit. Anders sieht es aus, wenn du abhebst, berufliche Fragen klärst oder Aufgaben erledigst. Schreib dir auf, wann und wie lange du gearbeitet hast. Diese Zeit kann als Arbeitszeit gelten und muss entsprechend berücksichtigt werden.

Was gilt bei Rufbereitschaft?

Rufbereitschaft muss ausdrücklich vereinbart werden. Dann musst du erreichbar sein und bei Bedarf arbeiten. Mit einem echten Erholungsurlaub ist Rufbereitschaft allerdings nicht vereinbar.

Darf mich mein Arbeitgeber aus dem Urlaub zurückholen?

Ein vereinbarter Urlaub kann nicht einfach wieder gestrichen werden. Nur in außergewöhnlichen Situationen kann eine vorzeitige Rückkehr überhaupt infrage kommen – und auch dann nicht ohne Weiteres. Hol dir Beratung, bevor du zusagst oder deine Reise abbrichst.

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber ständig in meiner Freizeit anruft?

Notiere dir die Anrufe und Nachrichten – und auch, ob und wie lange du tatsächlich gearbeitet hast. Wenn das regelmäßig vorkommt, wende dich an deinen Betriebsrat oder deine Gewerkschaft. Ständige Erreichbarkeit ist keine Selbstverständlichkeit.

Verpflichtet ein Diensthandy dazu, nach Feierabend erreichbar zu sein?

Nein. Ein Diensthandy oder die Bekanntgabe der privaten Telefonnummer bedeutet nicht, dass du nach Feierabend, am Wochenende oder im Urlaub erreichbar sein musst. Dafür muss Rufbereitschaft ausdrücklich vereinbart worden sein.

Was bedeutet Rufbereitschaft?

Bei Rufbereitschaft musst du außerhalb deiner Arbeitszeit erreichbar sein und bei Bedarf die Arbeit aufnehmen. Deinen Aufenthaltsort kannst du grundsätzlich selbst wählen. Rufbereitschaft darf in der Regel an höchstens zehn Tagen pro Monat vereinbart werden. Im Urlaub ist sie nicht zulässig, weil Urlaub der Erholung dient.

Wird Rufbereitschaft bezahlt?

Ja. Rufbereitschaft ist zwar grundsätzlich keine Arbeitszeit, muss aber abgegolten werden. Wie viel du bekommst, steht meist im Kollektivvertrag oder in einer Vereinbarung. Sobald du tatsächlich arbeitest – etwa beruflich telefonierst, E-Mails beantwortest oder in den Betrieb fahren musst –, zählt diese Zeit als Arbeitszeit. Je nach Arbeitszeitmodell handelt es sich um Normalarbeitszeit, Mehrarbeit oder Überstunden.