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Ab 2026: Neuer Schritt für Fairness am Arbeitsplatz! Quality Stock Arts – stock.adobe.com

Mehr Transparenz: Arbeitszeiten müssen künftig gemeldet werden

Neue Meldepflicht stärkt den Schutz von Beschäftigten und sorgt für faire Arbeitsbedingungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 1. Jänner 2026 muss bei jeder neuen Anmeldung zur Sozialversicherung auch die vereinbarte Arbeitszeit angegeben werden.
  • Die neue Regelung bringt mehr Transparenz und besseren Schutz für Beschäftigte.
  • Der ÖGB fordert, dass auch Änderungen der Arbeitszeit gemeldet werden müssen.

Neuer Schritt für Fairness am Arbeitsplatz 

Ab 2026 soll sich für alle neu angemeldeten Beschäftigten etwas ändern: Arbeitgeber:innen müssen künftig auch die vereinbarte Arbeitszeit angeben.  

Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Fairness und Transparenz am Arbeitsmarkt. Besonders in Branchen, in denen Jobs oft unsicher oder schlecht bezahlt sind, sei es entscheidend, dass die Arbeitszeiten nachvollziehbar dokumentiert werden. So können sich Beschäftigte im Streitfall besser wehren.

ÖGB fordert Nachschärfungen 

Aus Sicht des ÖGB wäre es sinnvoll, die Regelung noch zu erweitern. Die Stundenanzahl sollte nicht nur bei Arbeitsantritt, sondern auch bei jeder Veränderung gemeldet werden – etwa wenn jemand mehr oder weniger arbeitet. 

Damit würde die Meldepflicht noch praxisnäher und gerechter. Denn Arbeitszeiten ändern sich oft – zum Beispiel bei einer Stundenaufstockung oder Reduktion. 

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Das Wichtigste auf einen Blick

Schutz vor Missbrauch und Datengrundlage für die Zukunft 

Die neue Meldepflicht ist ein Instrument, das schon früher geholfen habe, Missbrauch am Arbeitsmarkt zu verhindern. Die Regelung soll schnell Wirkung zeigen wird – vor allem in Branchen, in denen Beschäftigte oft nur kurzzeitig arbeiten. 

Zugleich schafft die Maßnahme eine wertvolle Datengrundlage. „Wenn wir endlich wissen, wie viele Stunden tatsächlich vereinbart werden, können wir die Arbeitsrealitäten besser verstehen – und gezielter Verbesserungen fordern“, betont ÖGB Bundesgeschäftsführerin Helene Schuberth. 

Mit der neuen Meldepflicht für Arbeitszeiten wird ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit am Arbeitsmarkt gesetzt. Beschäftigte erhalten mehr Schutz und Transparenz, und die Politik bekommt bessere Daten, um faire Arbeitsbedingungen weiter zu stärken. 

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