Zum Hauptinhalt wechseln
Freie Tage und Urlaub sind dazu da, dass wir abschalten und entspannen Raul Mellado – stock.adobe.com

Arbeitszeit

Muss ich im Urlaub erreichbar sein?

9 von 10 werden auch im Urlaub vom Arbeitgeber angerufen

Freie Tage und Urlaub sind dazu da, dass wir abschalten und entspannen. Die Arbeit sollte im besten Fall nicht dazwischenfunken. Die Entspannung ist aber schnell dahin, wenn plötzlich das Telefon läutet und der oder die Vorgesetzte dran ist. Das kommt übrigens nicht selten vor, wie eine EU-Studie zeigt.

Vier von zehn Arbeitnehmer:innen in Österreich sind zum Studienzeitpunkt demnach in der Freizeit vom Arbeitgeber kontaktiert worden. 

Am öftesten werden die Beschäftigten in Finnland und Schweden gestört. Beschäftige in Litauen, Zypern und Spanien hingegen können beruhigt abschalten – sie werden kaum kontaktiert. 

Nein, ich muss nicht abheben, wenn der Chef mich in der Freizeit anruft.

 

ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller

Im Urlaub müssen Arbeitnehmer:innen nicht erreichbar sein

Ob das rechtlich in Ordnung ist? 

ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller hat darauf eine eindeutige Antwort: „Nein, ich muss nicht abheben, wenn der Chef mich in der Freizeit anruft. Ich kann das Handy abdrehen, das Festnetztelefon abstecken, mich völlig aus jeder Erreichbarkeit entfernen. Außer ich hätte Rufbereitschaft und die muss ausdrücklich vereinbart werden, das ist aber ein anderes Thema.“

9 von 10 werden in der Freizeit vom Arbeitgeber angerufen

Bei einer Facebook-Umfrage unter der ÖGB-Community hat sich allerdings herausgestellt, dass die allermeisten schon einmal vom Arbeitgeber in der Freizeit angerufen wurden. Das eindeutige Ergebnis der ÖGB-Umfrage: 93 Prozent haben mit „Ja“ geantwortet. 

Für User Berti K. ist die Sache klar und einfach: „Nach der Arbeitszeit ist privat und müsste für jeden Betrieb tabu sein (ausgenommen bezahlte Bereitschaft).“ Von einem besonders schlimmen Erlebnis berichtet Erich W. auf Facebook: „Ich wurde vom Betriebsleiter in meinem Krankenstand um 10 Uhr abends angerufen, worauf ich mir die nächtlichen Anrufe verbeten habe. Im Anschluss darauf wurde ich dann gekündigt ...“ Auch bei Userin Nena H. hat immer wieder das Telefon geläutet, und zwar „nach dem Nachtdienst, in der Freizeit, im Urlaub, im Krankenstand“, wie sie in den Facebook-Kommentaren schreibt. 

Bleib informiert über deine Arbeitswelt!
Jeden Freitag: Das Wichtigste aus einer Woche


Jede Arbeitsstunde muss abgegolten werden

Die rechtliche Situation ist eindeutig, wiederholt Müller, aber „viele heben ihr Telefon ab, weil es eben der Arbeitgeber ist. Viele sehen das nicht als Unterbrechung ihrer Ruhezeit, geschweige denn würden sie das als Arbeitszeit verbuchen, wenn sie 15 Minuten in ihrer Freizeit telefonieren“. 

Doch Fakt ist: Jede in der Freizeit geleistete Arbeitsstunde muss abgegolten werden. Gerade bei mobilen Arbeitsformen sollten Arbeitnehmer:innen die Arbeitszeit detailliert aufzeichnen.

 

Hörtipp!

 

 

Werde auch du Teil der ÖGB-Community - 85.000 Menschen in Österreich sind bereits dabei! LIKE HIER DIE ÖGB-FACEBOOKSEITE