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Frau mit Schnupfen
Wer im Urlaub krank wird, muss als Arbeitnehmer:in einige Regeln beachten AntonioDiaz – stock.adobe.com

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Krank im Urlaub – und jetzt?

Das gilt, wenn du während deines Urlaubs erkrankst

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Krankheit im Urlaub: Zum Arzt oder zu einer Ärztin gehen und spätestens nach drei Tagen den Arbeitgeber informieren
  • Dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage, werden diese Tage nicht vom Urlaub abgezogen
  • Krankmeldung am besten schriftlich (z. B. per E-Mail oder SMS) und betriebliche Vorgaben beachten

In ihrem Urlaub gönnen sich viele Arbeitnehmer:innen eine ausgedehnte, wohlverdiente Pause. Statt ausgiebig zu relaxen, müssen viele aber das Bett hüten – eine Erkrankung macht der Auszeit einen Strich durch die Rechnung.

Viele sind verunsichert, wie sie sich verhalten sollen bzw. was mit ihrem Urlaub passiert, wenn sie während ihrer freien Tage erkranken. 

ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Verena Weilharter hat die wichtigsten Antworten zum Thema: „Krank im Urlaub“.
 

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Was muss ich machen, wenn ich während meines Urlaubs krank werde?  

Wer krank wird, sollte zum Arzt oder zu einer Ärztin gehen und sich krankschreiben lassen

Grundsätzlich muss man dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, dass man krank ist. Bin ich im Urlaub, muss ich das aber erst nach drei Tagen machen.

Man sollte mit der Mitteilung jedoch nicht drei Tage warten, wenn feststeht, dass die Krankheit länger als drei Tage dauern wird.

Gibt es eine bestimmte Form, wie ich den Arbeitgeber über meinen Krankenstand informieren muss?

Es gibt keine gesetzlichen Formvorschriften. Man kann dem Arbeitgeber auch per WhatsApp, SMS oder E-Mail mitteilen, dass man krank ist. Wie man es macht, hängt davon ab, wie man üblicherweise miteinander kommuniziert.

Eine schriftliche Mitteilung hat den Vorteil, dass man im Zweifel leichter beweisen kann, dass man sich beim Arbeitgeber gemeldet hat.

Grundsätzlich ist die Meldung an den Arbeitgeber zu richten, viele Betriebe haben jedoch eigene Regelungen, an wen bzw. wie eine Krankmeldung zu erfolgen hat – etwa an die Vorgesetzte bzw. den Vorgesetzten oder die Personalabteilung. Gibt es eine solche Regelung, muss man sich auch daran halten.

Was passiert mit meinem Urlaub, wenn ich krank werde?

Wenn der Krankenstand mehr als drei Tage gedauert hat und man den Arbeitgeber spätestens nach dreitägiger Krankheitsdauer darüber informiert hat, dann werden keine Urlaubstage verbraucht. 

Das heißt: Die Tage, die man krank ist bzw. war, werden wieder auf das Urlaubskonto zurückgebucht.

Achtung: Ist man während des Urlaubs länger als drei Kalendertage (nicht Arbeitstage!) krank, muss man das sofort am Arbeitsplatz bekanntgeben. 

Unerlässlich ist auch die Krankenstandsbestätigung. Sobald man wieder zu arbeiten beginnt, ist sie unaufgefordert vorzulegen. 

Wichtig: Ist man nur zwei Tage krank, werden diese Tage sehr wohl als Urlaubstage gerechnet. 

Ein Beispiel: Wer zwei Wochen Urlaub hat (Urlaubsbeginn an einem Montag und Ende am Freitag der Woche darauf) und am Mittwoch der ersten Urlaubswoche krank wird, muss unbedingt am Montag darauf seinem Arbeitgeber melden, dass man erkrankt ist. 

Ist man dann am Donnerstag (also drei Tage nach der Krankmeldung) wieder gesund, bekommt man sechs Urlaubstage auf sein Urlaubskonto zurückgebucht. 

Der Urlaub endet regulär am Freitag und bei Arbeitsbeginn am Montag darauf ist eine ärztliche Krankmeldung vorzulegen. 

Kann ich meine Krankenstandstage einfach am Urlaubsende anhängen?

Nein. Der Urlaub verlängert sich nicht um die Krankenstandstage. Er endet am ursprünglich vereinbarten Datum.

Was muss ich tun, wenn ich im Ausland erkranke?

Wenn man im Ausland erkrankt, muss an neben dem ärztlichen Zeugnis eine behördliche Bestätigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass das ärztliche Zeugnis von einem zugelassenen Arzt oder einer zugelassenen Ärztin ausgestellt wurde. Diese Bestätigung braucht man nicht, wenn man nachweisen kann, dass man in einem Krankenhaus behandelt wurde.

Ob man mit seiner e-card auch im Ausland zum Arzt oder einer Ärztin gehen kann und die Kosten vollständig von der Sozialversicherung übernommen werden, hängt vom jeweiligen Urlaubsland ab.

Wichtig: Die Rückseite der e-card enthält die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Sie gilt in allen EU- und EWR-Mitgliedstaaten, in der Schweiz, in Großbritannien und in einigen Balkanstaaten – darunter Serbien, Bosnien-Herzegowina und Nordmazedonien.

Für eine Krankenbehandlung in der Türkei benötigt man einen Urlaubskrankenschein, diesen kann man online bestellen bzw. in  der ÖGK-App generieren

Was tun im Ernstfall?
• In Vertragsstaaten: Ärztliche Behandlung direkt in Anspruch nehmen – die EKVK deckt notwendige Behandlungen.

• In der Türkei: Urlaubskrankenschein vorlegen.

• In Nicht-Vertragsstaaten: Behandlung vorerst privat zahlen, dann Rechnung bei der ÖGK einreichen. Die Rechnung kann in der App oder dem Webportal als Wahlarztrechnung eingereicht werden.

Wichtig: Die EKVK deckt nur Leistungen ab, die medizinisch erforderlich und nicht aufschiebbar sind.

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