Verantwortung
Transparenz seit über 20 Jahren
Klare Grenzen für ÖGB-Vorstandsmitglieder
Der ÖGB setzt seit langem auf Transparenz. Schon seit 2001 werden die jährlichen Einkommen der Spitzenfunktionär:innen veröffentlicht – und damit früher als bei vielen anderen Organisationen oder Parteien. Für ÖGB-Vorstandsmitglieder gilt seit der ÖGB-Reform 2007 eine klare Regel.
Im Zuge der ÖGB-Reform hat der 16. ÖGB-Bundeskongress, das ist das höchste Gremium im ÖGB, im Jänner 2007 ein maximales monatliches Nettoeinkommen der ÖGB-Vorstandsmitglieder beschlossen. Dieses wird jährlich valorisiert und beträgt 2025 netto 10.216,41 Euro (14-mal jährlich).
Die ÖGB-Vorstandsmitglieder melden dem ÖGB ihre jährlichen Nettoeinkommen. Die Nettogehälter umfassen sämtliche Einkünfte, also auch Einkommen aus anderen Berufen oder Funktionen außerhalb des ÖGB oder der Gewerkschaften. Alle gemeldeten Nettogehälter der ÖGB-Vorstandsmitglieder liegen 2025 unterhalb des maximalen monatlichen Nettoeinkommens.
Falls Nettoeinkünfte das maximale beschlossene monatliche Nettoeinkommen überschreiten würden, wäre der Differenzbetrag monatlich auf ein Konto zugunsten gemaßregelter Gewerkschafter:innen zu überweisen. Damit gemeint sind Personen, die sich gewerkschaftlich engagiert haben und deshalb berufliche Nachteile erlitten haben.
Zum Nachlesen:
Die aktuellen Nettoeinkommen der ÖGB-Vorstandsmitglieder sind hier abrufbar.