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Ärger im Urlaub

Flug gestrichen: Das müssen Arbeitnehmer:innen beachten

Wir beantworten die sieben wichtigsten Fragen, wenn der Urlaub im Chaos endet und Beschäftigte nicht an ihren Arbeitsplatz kommen

Viele Urlaube im Sommer enden oft mit einer bösen ÜberraschungRückflüge oder auch Rückreisen mit dem Zug werden storniert (oder haben extreme Verspätungen) und die Betroffenen sitzen unverschuldet im Ausland fest. 

Viele Arbeitnehmer:innen schaffen es nicht mehr rechtzeitig zurück an ihren Arbeitsplatz. ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko beantwortet die wichtigsten Fragen, was in diesem Fall zu tun ist.

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1. Mein Rückflug aus dem Urlaub wurde überraschend gestrichen und ich schaffe es nicht rechtzeitig nach Hause und auch nicht pünktlich zurück zur Arbeit. Was muss ich tun?

Das Wichtigste ist, umgehend den Arbeitgeber zu informieren – egal warum man entweder zu spät oder gar nicht in die Arbeit kommen kann.

Tut man das nicht, kann es unter Umständen zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie einer Entlassung kommen.

Die Information an den Arbeitgeber kann per Telefon, WhatsApp oder auch per Email erfolgen.

2. Wegen eines stornierten Flugs bin ich am Flughafen gestrandet und komme nicht rechtzeitig zur Arbeit. Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?

Wenn man an der Verspätung nicht schuld ist und man den Arbeitgeber umgehend darüber informiert hat, drohen keine Konsequenzen

3. Ich sitze unverschuldet an meinem Urlaubsort fest und kann nicht zur Arbeit. Bekomme ich trotzdem mein Gehalt?

Wer unverschuldet am Urlaubsort festsitzt und den Arbeitgeber darüber informiert hat, bekommt weiterhin seinen Lohn bzw. sein Gehalt für eine gewisse Zeit weiterbezahlt

Achtung: Man muss aber alles unternehmen, um pünktlich wieder bei der Arbeit zu erscheinen. Das bedeutet, dass man z. B. Verspätungen wie Staus einkalkulieren muss.

Wird jedoch der Rückflug storniert, handelt es sich um eine unvorhergesehene Verspätung.

4. Wenn der Flug storniert wurde, verliere ich bei verspäteter Rückkehr aus dem Urlaub meinen Job?

Nein. Hat man keine Schuld an der Verspätung und wurde der Arbeitgeber umgehend informiert (und es keine möglichen, zumutbaren Ausweichmöglichkeiten gibt - wie etwa eine Umbuchung), dann hat man einen rechtmäßigen Grund, der Arbeit fernzubleiben. 

In diesem Fall gibt es keine Konsequenzen.

5. Muss ich bei der Urlaubsbuchung einen Puffer einplanen, um pünktlich zur Arbeit zurück zu sein?

Es sind alle notwendigen Vorkehrungen für einen rechtzeitigen Dienstantritt zu treffen.

Das bedeutet, dass Verspätungen einzukalkulieren sind, wie etwa Staus oder Wartezeiten am Schalter. 

6. Ich hätte am Montag wieder am Arbeitsplatz erscheinen sollen, allerdings wurde mein Rückflug am Sonntag gestrichen. Da ich erst am Montag fliegen und am Dienstag wieder am Arbeitsplatz erscheinen konnte, verlangt mein Arbeitgeber, dass ich einen zusätzlichen Urlaubstag nehme. Darf er das? 

Nein – in diesem Fall liegt ein Dienstverhinderungsgrund vor. Dafür muss man sich keinen Urlaubstag nehmen.

7. Ich habe aufgrund von langen Warteschlangen und Verzögerungen bei der Gepäckaufgabe meinen Flug versäumt - ist das meine Schuld und muss ich Konsequenzen in der Arbeit befürchten?

Lange Warteschlangen in einem üblichen Ausmaß bei der Gepäckaufgabe sind bei der Reise einzukalkulieren. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber umgehend informiert wird, wenn man den Flug versäumt. 

Es kann aber dazu führen, dass man für diese Dauer keinen Lohn bzw. kein Gehalt erhält. Um ganz sicher zu gehen, raten wir, sich unbedingt bei der Gewerkschaft zu meldenwir helfen gerne weiter! 

 

Extra-Tipp: Flug verspätet oder gestrichen – auf welche Entschädigung hast du Anspruch? HIER findest du alle Antworten!