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Urlaub

Karfreitag: ÖGB-Gutachten in Auftrag

Neue Karfreitagsregelung und Eingriff in die Kollektivverträge rechtskonform?

Die Neuregelung des Karfreitags ist umstritten, auch JuristInnen äußern Bedenken, vor allem was den Eingriff in den Generalkollektivvertrag betrifft. Der ÖGB will Klarheit schaffen und beauftragt deswegen ExpertInnen mit der Erstellung eines Gutachtens. Das hat der ÖGB Vorstand am Mittwoch, 6. März, einstimmig beschlossen, so Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB.  Martin Risak, Arbeitsrechtsexperte an der Uni Wien, und eine Europarechtlerin aus Deutschland werden sich unter anderem mit folgenden Fragen befassen:

  • Ist der Eingriff in Kollektivverträge im Gesetz über den persönlichen Feiertag rechtskonform?
  • Steht ein derartiger gesetzlicher Eingriff in Kollektivverträge im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union?

Weitere Punkte, wie die Auswirkungen auf Betriebsvereinbarungen, die den Karfreitag regeln, oder die Rechtsfolgen für die betroffen ArbeitnehmerInnen, werden ebenfalls Teil des Gutachtens sein.

Der Hintergrund: Am Mittwoch, 27. Februar wurde im Nationalrat ein neuer Gesetzesentwurf zum Karfreitag beschlossen. Gesprochen wird dabei von einem “persönlichen Feiertag“, das Gesetz sieht aber für den Karfreitag keinen zusätzlichen Feiertag vor – für niemanden. Stattdessen erlaubt es, einen der ohnehin zustehenden Urlaubstage an einem selbst gewählten Tag zu verbrauchen. Damit fehlt dieser Urlaubstag für die Erholung im eigentlichen Urlaub und die ArbeitnehmerInnen zahlen sich ihren freien Tag selbst. Der ÖGB war in die Entstehung dieses Gesetzes nicht eingebunden.

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