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ÖGB

Mehr Urlaub für alle!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Die aktuelle Regelung, dass nur ArbeitnehmerInnen, die 25 Dienstjahre beim selben Arbeitgeber waren, Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche haben, ist nicht diskriminierend. Angestoßen hat die Diskussion der Betriebsrat eines oberösterreichischen Unternehmens, der gegen diese Regelung geklagt hat.

Sechste Urlaubswoche aktuell kaum erreichbar

Haben ArbeitnehmerInnen bei verschiedenen Arbeitgebern im In- oder Ausland gearbeitet, haben sie auch nach 25 Dienstjahren keinen Anspruch auf eine zusätzliche Urlaubswoche. Diese Regelung stammt allerdings aus einer Zeit, wo es üblich war, das gesamte Berufsleben für dasselbe Unternehmen zu arbeiten. Heutzutage entspricht das nicht mehr der Realität. In vielen Branchen ist es praktisch überhaupt nicht möglich, 25 Jahre für den selben Dienstgeber zu arbeiten. Somit hat kaum jemand die Chance, diese Urlaubsregelung für sich zu nutzen.

Neue Arbeitszeitregelungen belasten ArbeitnehmerInnen

Der 12-Stunden-Tag oder der gestrichene Feiertag am Karfreitag sind nur zwei Beispiele für neue Arbeitszeitregelungen der schwarz-blauen Bundesregierung, die der Wirtschaft viele Vorteile bringen und die ArbeitnehmerInnen belasten. Die Menschen in Österreich liegen mit ihren wöchentlichen Arbeitszeiten bereits an der EU-Spitze. Überstunden und ständige Erreichbarkeit erhöhen laufend den Arbeitsdruck und die ArbeitnehmerInnen brauchen mehr Freizeit, um länger gesund und arbeitsfähig zu bleiben.

Der ÖGB fordert daher nach wie vor Arbeitszeitverkürzungen sowie eine 6. Urlaubswoche für alle Beschäftigten!