Demokratie nur für Männer?
Wie Frauen gegen Vorurteile und Widerstände das Wahlrecht von 1918 für alle erkämpften
Das Wichtigste zuerst:
- Mobilisierung für das Männerwahlrecht (1905): Frauen unterstützten solidarisch die großen Demonstrationen für das allgemeine Männerwahlrecht, obwohl ihr eigenes Recht auf politische Mitbestimmung von der Partei zunächst als zweitrangig behandelt wurde
- Gewerkschaftlicher Einsatz im Wahlkampf (1907): Die Gewerkschafterin Anna Boschek reiste als unermüdliche Wahlhelferin durch ganz Österreich, um die Sozialdemokratie bei den ersten Reichsratswahlen nach Einführung des Männerwahlrechts zu unterstützen
- Internationaler Kampf und Frauentage (ab 1911): Aktivistinnen institutionalisierten den Internationalen Frauentag als jährlichen Kampftag, um mit flammenden Reden gegen Vorurteile das volle Wahlrecht auf allen politischen Ebenen einzufordern
- Durchbruch und Parlamentseinzug (1918/1919): Nach dem hart erkämpften Sieg des Frauenwahlrechts zogen 1919 die ersten weiblichen Abgeordneten in das Parlament ein, darunter die Gewerkschafterinnen Anna Boschek und Amalie Seidel
„Behüte der Himmel! Sie meinen es politisch“, schrieb im Jahr 1907 der Publizist Karl Kraus. Außerdem sagte er, die Männer seien selbst schuld, sie hätten die Frauen auf die „verzweifelte Idee“ gebracht, das Frauenwahlrecht zu fordern.
Auch wenn im Jahr 1892 die Forderung nach einem Frauenwahlrecht in das Parteiprogramm der Sozialdemokrat:innen aufgenommen worden war, war es von „zweitrangigem Interesse“, die Frauen müssten zuerst helfen, das Wahlrecht für die Männer zu erkämpfen und erst im zweiten Schritt an „die Verwirklichung ihrer Rechte denken“. Die Sozialdemokraten waren sich nicht sicher, ob das Frauenwahlrecht politisch durchsetzbar sei.
Ungerecht und töricht
Es folgten Versammlungen, bei denen die Rednerinnen dagegen wetterten, dass es „ungerecht und töricht“ sei, den Frauen das Wahlrecht vorzuenthalten. Bei den Vorbereitungen zu der großen Wiener Wahlrechts-Demonstration am 5. November 1905, an der (je nach Quelle) zwischen 100.000 und 250.000 Frauen und Männer teilnahmen, waren auch Frauen beteiligt. Dafür erhielten sie Lob: „Die Solidarität der Frauen in diesem Falle ist umso höher einzuschätzen, weil es sich nicht um die sofortige Erkämpfung des eigenen Rechtes handelte.“
Das Recht der Frau auf politische Vertretung
Bei der Sitzung des Abgeordnetenhauses am 8. November 1906 wurde nicht nur die geplante Wahlrechtsreform besprochen, sondern der Obmann der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei, Victor Adler, übernahm die Argumentation der „Frauenrechtlerinnen“: Wie könne man es allgemeines Wahlrecht nennen, wenn die Hälfte der Bevölkerung davon ausgeschlossen sei? Deshalb würde man mit allem Ernst und großem Nachdruck „das Recht der Frau auf politische Vertretung“ verfechten. Aber die Partei verzichtete dennoch darauf, das Frauenwahlrecht vehement einzufordern.
Frauen als Wahlhelferinnen
Eingeführt wurde allerdings am 26. Jänner 1907 das allgemeine und gleiche Wahlrecht für Männer ab 24 Jahren. Für den 14. Mai 1907 wurden Reichstagswahlen festgesetzt. Nicht nur die Männer begannen mit dem Wahlkampf, sie wurden auch von den Frauen unterstützt. Die Gewerkschafterin Anna Boschek reiste auf Wahlkampftour durch ganz Österreich.
Nach den Wahlen nahmen die Frauen den Kampf um ihr Wahlrecht wieder auf. Sie veranstalteten Frauenversammlungen und reisten 1910 zur Internationalen Frauenkonferenz nach Kopenhagen. Auf der Tagesordnung stand unter anderem die Einführung des Frauenwahlrechtes und zu dessen Durchsetzung sollte jedes Jahr ein Frauentag stattfinden. Im Jahr darauf, am 19. März 1911, demonstrierten alleine in Wien rund 20.000 Frauen und in ganz Österreich fanden Frauenversammlungen statt.
Die Gleichberechtigung der Frauen
Sie forderten: „Im Namen der Arbeiterklasse erheben wir heute die Forderung nach der politischen Gleichberechtigung der Frauen mit den männlichen Staatsbürgern. Wir fordern das volle Wahlrecht für den Reichstag, die Landtage, die Gemeindevertretungen und ihre Zulassung zu den politischen Vereinen.“
Auch in den kommenden Jahren wurden anlässlich des Frauentages flammende Reden zur Einführung des Frauenwahlrechtes gehalten. Die Frauenwahlrechtskämpferinnen sahen sich jedoch mit zahlreichen Gegenargumenten konfrontiert: Das Frauenwahlrecht würde die Weiblichkeit beschmutzen, es sei unschön, wenn schwangere Frauen zu Wahlurnen gingen.
Ein kleiner Sieg
Dennoch wurde am 8. März 1914 ein kleiner Sieg errungen: Bei den Genossenschaftswahlen der Handelsangestellten durften erstmals 3.683 Frauen und Mädchen wählen und das erste Mal wurden auch Frauen zu Gehilfenfunktionärinnen gewählt: Johanna Deutsch, Paula Huppert und Sophie Werdesheim.
Frauen und die Kriegslasten
Auch während des Ersten Weltkrieges traten die Frauen gegen die Vorurteile gegen das Frauenwahlrecht an. Dem Argument, die Frau habe nicht die Reife des Geistes, um ihre Interessen selbst zu vertreten, setzten sie entgegen, dass während des Krieges Frauen „die Kriegslasten genauso heldenhaft wie der Mann tragen und ohne die Frauenarbeit und das opferreiche ‚Durchhalten‘ die Weiterführung des Krieges eine Unmöglichkeit“ gewesen wäre.
Soldaten des Hinterlandes
Den Frauen würden die politischen Rechte der Männer verwehrt bleiben, obwohl ihnen sogar per Ministererlass für ihre „Tapferkeit und [ihren] Opfermut“ gedankt wurde und sie zu den „Soldaten des Hinterlandes“ ernannt wurden. Am 6. Mai 1917 fand unter dem Vorsitz von Amalie Seidel im Saal des Wiener Konzerthauses eine „mächtige Kundgebung der arbeitenden Frauen“ statt, die „unermüdlich“ das Frauenwahlrecht, die politische Gleichberechtigung der Frauen forderten. Und am 24. März 1918 fand in ganz Österreich und in Wien, hier allerdings unter starker Polizeibewachung, der Internationale Frauentag statt. Die Themen waren Frauenwahlrecht und Völkerfrieden.
Arbeiterinnenaufstand?
Am Tag der Ausrufung der Ersten Republik wehrten sich zwar noch immer einige gegen die „Hereinziehung des weiblichen Elements in die Politik“, aber der Staatskanzler Karl Renner warnte vor einem möglichen Arbeiterinnenaufstand und so wurde am 12. November 1918 im Artikel neun des Staatsgrundgesetzes das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Verhältniswahlrecht aller Staatsbürgerinnen ohne Unterschied des Geschlechts für die Wahl zur Konstituierenden Nationalversammlung festgeschrieben und am 18. Dezember 1918 im Gesetz über die Wahlordnung verabschiedet.
Die ersten Gewerkschafterinnen im Parlament
Bei den Wahlen zur Konstituierenden Nationalversammlung am 16. Februar 1919 waren alle Männer und Frauen wahlberechtigt, die das 20. Lebensjahr überschritten hatten. Es konnte jede/r gewählt werden, der/die älter als 29 Jahre war. Unter den 170 Mandaten waren nur acht Frauen.
Die Christlichsoziale Hildegard Burjan (1883 – 1933) und unter den sieben Sozialdemokratinnen waren drei Gewerkschafterinnen:
Emmy Freundlich (1878 – 1948),
Adelheid Popp (1869 – 1939),
Gabriele Proft (1879 – 1971),
Therese Schlesinger (1863 – 1940),
Marie Tusch (1868 – 1939),
Anna Boschek (1874 – 1957) und