Der lange Weg zum weltweit ersten Arbeitskräfte-Überlassungs-Kollektivvertrag
Österreich ist nicht nur Weltmeister in der Kollektivvertragsabdeckung, sondern hat auch den weltweit ersten Kollektivvertrag für Leiharbeitskräfte
Das Wichtigste in Kürze:
- Die ersten Regelungen für Zeitarbeiter:innen standen 1988 im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG)
- Die ersten Verhandlungen zum weltweit ersten Arbeitskräfte-Überlassungs-Kollektivvertrag (AKÜ-KV) scheiterten zunächst
- Die Gewerkschaft startete eine Kampagne, rechnete die Lohnzettel der Zeitarbeiter:innen nach und erstritt dadurch insgesamt 14 Millionen Schilling (ca. 1 Million Euro) für sie
- Nach langen Verhandlungen und ersten Betriebsratsgründungen wurde im Jahr 2002 der erste AKÜ-KV unterschrieben
Lange Zeit galt die Leiharbeit in Österreich als „Graubereich“. Es brauchte über ein Jahrzehnt zäher Verhandlungen, mutige Betriebsräte und eine Gewerkschaftskampagne, um den ersten Kollektivvertrag für Leiharbeitskräfte zu besiegeln.
Der Anfang: Das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG)
Im Jahr 1988 trat das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft – ein Kompromiss zwischen den Sozialpartnern. Die Gewerkschaften standen der Leiharbeit ursprünglich skeptisch gegenüber und forderten anfangs ein Totalverbot, da sie Lohndumping und den Abbau von Stammbelegschaften fürchteten. Das AÜG brachte zwar erste Schutzbestimmungen und eine Konzessionspflicht für Personalverleiher, doch ein entscheidendes Problem blieb ungelöst: Es gab keine verbindlichen Regeln für die Entlohnung, insbesondere in Zeiten, in denen die Arbeiter:innen nicht verliehen waren – den sogenannten „Stehzeiten“.
Mutige Pioniere: Die ersten Betriebsräte
Ein entscheidender Wendepunkt war das Jahr 1998. Zeitarbeiter:innen erkannten, dass auch sie einen Betriebsrat brauchen. In der Steiermark wurde mit Herbert Mikl der erste freigestellte Betriebsrat einer Personalüberlassungsfirma gewählt. Sein „Büro“ in einem Container wurde zum Symbol für den Kampf gegen abenteuerliche Lohnabrechnungen und mangelnde Zuständigkeiten. Er und andere Betriebsrät:innen forderten u. a. den Abschluss eines Arbeitskräfte-Überlassungs-Kollektivvertrags (AKÜ).
Das Jahrzehnt des Wartens (1991–1999)
Die Verhandlungen über den Kollektivvertrag zogen sich über ein Jahrzehnt hin. René Schindler, damals Leiter der Rechtsabteilung der Gewerkschaft Metall-Bergbau-Energie (GMBE/heute PRO-GE), erinnert sich im Interview, dass die Gewerkschaften anfangs skeptisch waren: Man wollte die Branche nicht durch einen Kollektivvertrag „adeln“ und damit legitimieren. Erst als klar wurde, dass Leiharbeit nicht mehr zu verhindern war, übernahm die GMBE das Verhandlungsmandat. Ein erster unterschriftsreifer Entwurf lag im Juni 1999 vor, wurde jedoch im letzten Moment von den Arbeitgebern in der Wirtschaftskammer abgelehnt. Die Begründung der Gegenseite: Kostensteigerung.
Die Wende: Plattform und Metaller-Kampagne (1999-2001)
Um den Druck zu erhöhen, gründete die Gewerkschaft am 4. Mai 1999 gemeinsam mit seriösen Überlassern die Plattform „Korrekte Leiharbeit“. Ziel war es, „schwarze Schafe“ zu bekämpfen und das Image der Branche zu verbessern. Als die Verhandlungen dennoch scheiterten, starteten die Metaller von 1999 bis 2001 eine massive Informations- und Klagewelle. Die Gewerkschaft bot Zeitarbeiter:innen an, ihre Lohnzettel nachzurechnen, und konnte so insgesamt 14 Millionen Schilling (also rund 1 Million Euro) an Nachzahlungen für sie erstreiten. Außerdem schrieb René Schindler die Beschäftigerbetriebe an. Da diese laut AÜG für ausständige Löhne hafteten, machten sie ihrerseits Druck auf die Leiharbeitsfirmen, endlich einen Kollektivvertrag abzuschließen.
Der Durchbruch im Jänner 2002
Der gewerkschaftliche Druck führte dazu, dass die Arbeitgeber an den Verhandlungstisch zurückkehrten. Am 15. Jänner 2002 wurde der Kollektivvertrag schließlich unterzeichnet und trat am 1. März 2002 in Kraft.
Viele Nachbesserungen
Seit 2002 wurde der AKÜ-KV immer weiter verbessert: Klarstellungen, Ausbildungsmaßnahmen, Einführung des Jubiläumsgeldes, Verbesserungen bei der Anrechnung von Karenzzeiten und vieles mehr. Österreich ist das erste Land weltweit mit einem derart umfassenden Schutzwerk für Zeitarbeiter:innen. Der Kollektivvertrag sichert klare Regeln für Sonderzahlungen, Kündigungsfristen und das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ im Einsatzbetrieb. Was als „Schmuddelkind“ der Wirtschaft begann, wurde durch die Hartnäckigkeit der Gewerkschaft zu einer geregelten Beschäftigungsform.