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ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Dorottya Kickinger beantwortet die wichtigsten Fragen im Umgang mit Pollenallergie im Arbeitsumfeld. StratfordProductions – stock.adobe.com

Pollenallergie am Arbeitsplatz: Das müssen Arbeitnehmer:innen wissen

Juckende Augen, Niesen und Müdigkeit – eine Pollenallergie kann den Arbeitsalltag erheblich erschweren. ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Dorottya Kickinger liefert Antworten zu den brennendsten Fragen.

Mit den wärmeren Temperaturen beginnt für viele Menschen nicht nur die schönste Zeit des Jahres, sondern auch die Zeit der laufenden Nasen und tränenden Augen. Besonders am Arbeitsplatz kann eine Pollenallergie zur echten Herausforderung werden – sei es durch eingeschränkte Konzentration, häufiges Niesen oder anhaltende Erschöpfung.

Doch Allergiker:innen sind dem nicht schutzlos ausgeliefert: Es gibt Rechte, Möglichkeiten zur Entlastung und konkrete Maßnahmen, die sowohl Betroffene selbst als auch Arbeitgeber ergreifen können. ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Dorottya Kickinger beantwortet die wichtigsten Fragen im Umgang mit Pollenallergie im Arbeitsumfeld.

Welche Symptome können auf eine Pollenallergie am Arbeitsplatz hindeuten?

Typische Symptome sind Niesen, eine laufende oder verstopfte Nase, juckende oder tränende Augen, Halsreizungen und Müdigkeit. Diese Beschwerden können die Konzentration und Produktivität am Arbeitsplatz deutlich beeinträchtigen.

Darf ich mich wegen einer Pollenallergie krankmelden?

Ja, wenn die Symptome so stark sind, dass man seine Arbeit nicht mehr ausüben kann, gilt dies als Arbeitsunfähigkeit. Ein ärztliches Attest ist in diesem Fall ausreichend. Leichte Beschwerden wie gelegentliches Niesen reichen dafür jedoch nicht aus. 

Welche Rechte habe ich als Allergiker am Arbeitsplatz?

Man hat Anspruch auf eine angemessene Beratung durch den Betriebsarzt, Anpassung des Arbeitsplatzes (z. B. durch Pollenschutzgitter, Luftreiniger) und gegebenenfalls einen Arbeitsplatzwechsel. Der Arbeitgeber muss Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn die Allergie arbeitsbedingt ist.

Was kann ich selbst tun, um die Belastung durch Pollen am Arbeitsplatz zu reduzieren?

Fenster in den Hauptpollenflugzeiten geschlossen halten, den Arbeitsplatz mit einem feuchten Tuch regelmäßig reinigen, Jacken und Mäntel außerhalb des Büros aufhängen, häufiger die Haare waschen und Kolleginnen und Kollegen über die Allergie informieren.

Was sollte ich beachten, wenn ich im Homeoffice arbeiten möchte?

In der Hochsaison kann Homeoffice sinnvoll sein, wenn Ihr Arbeitgeber grünes Licht gibt. So ist die Umgebung besser kontrollierbar und die Pollenbelastung reduziert. Achtung: Man darf nicht einfach ins Homeoffice wechseln – dazu braucht es die Zustimmung des Arbeitgebers.

Welche Unterstützung kann ich vom Arbeitgeber erwarten?

Wichtig ist es, dass man mit einer Arbeitsmedizinerin oder einem Arbeitsmediziner spricht. Der Arbeitgeber sollte eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, individuelle Schutzmaßnahmen ermöglichen und technische Hilfsmittel wie Luftreiniger oder Pollenschutzgitter bereitstellen. Persönliche Schutzausrüstung muss ebenfalls kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, wenn sie notwendig ist.

Kann meine Pollenallergie als Berufskrankheit anerkannt werden?

Nur wenn die Allergie durch Stoffe am Arbeitsplatz ausgelöst wird und nicht saisonal bedingt ist. In diesem Fall sollte man einen Arbeitsmediziner oder Arbeitsmedizinerin konsultieren und gegebenenfalls eine Anerkennung als Berufskrankheit beantragen.

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Das Wichtigste auf einen Blick

Kann ich wegen meiner Allergie gekündigt werden?

Für eine Kündigung braucht es keinen Grund. Somit ist es nicht von Bedeutung, ob die Kündigung wegen einer Allergie erfolgt. Zudem ist hier kein verpöntes Motiv (aus nahestehenden Gründen) zu erkennen.

Welche Medikamente helfen gegen Pollenallergie – und darf ich diese während der Arbeit nehmen?

Antihistaminika sind gängige Medikamente, die meist auch während der Arbeitszeit eingenommen werden dürfen. 

Was kann der Betriebsrat für mich tun?

Der Betriebsrat kann Mitbestimmungsrechte bei Schutzmaßnahmen durchsetzen, Gefährdungsbeurteilungen anfordern und sich für allergenfreie Arbeitsbedingungen stark machen.

Sollte ich ein Allergie-Tagebuch führen?

Ja, das hilft, Auslöser und Verlauf zu dokumentieren, und unterstützt Arzt und Arbeitgeber bei der Planung von Maßnahmen.

Was tun bei akuten Beschwerden am Arbeitsplatz?

Notfallmedikamente bereithalten, Kollegen und Kolleginnen und Arbeitgeber über die Allergie informieren und im Fall des Falles kurzzeitig den Arbeitsplatz, um sich zu erholen.