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ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Dorottya Kickinger beantwortet die wichtigsten Fragen im Umgang mit Pollenallergie im Arbeitsumfeld. StratfordProductions – stock.adobe.com

Pollenallergie: Das müssen Arbeitnehmer:innen wissen

Eine Pollenallergie kann den Arbeitsalltag stark beeinträchtigen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Mit den ersten warmen Tagen beginnt für viele die schönste Zeit des Jahres – für Pollenallergiker:innen aber auch eine belastende Phase mit Symptomen wie tränenden Augen, Niesen oder ständiger Erschöpfung. Besonders am Arbeitsplatz können diese Beschwerden zur Herausforderung werden. Doch Betroffene sind nicht schutzlos: Es gibt Rechte, Entlastungsmöglichkeiten und konkrete Maßnahmen, die sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber setzen können.

Was sind Allergien?

Allergien sind Überreaktionen des Körpers auf eigentlich harmlose Stoffe. Das Immunsystem denkt, diese Stoffe sind gefährlich, und wehrt sich dagegen. Typische Auslöser sind zum Beispiel Pollen, Tierhaare oder bestimmte Lebensmittel. Die Folge können Schnupfen, Juckreiz, Hautausschlag oder andere Beschwerden sein.

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Das Wichtigste auf einen Blick

Kann ich wegen meiner Allergie gekündigt werden?

Für eine Kündigung ist grundsätzlich kein Grund erforderlich. Das heißt, auch wenn die Allergie der Auslöser sein sollte, liegt kein verpöntes Motiv vor. Der Arbeitgeber kann unter Einhaltung der Kündigungsfristen kündigen, ohne Gründe nennen zu müssen.

Welche Medikamente helfen gegen Pollenallergie – und darf ich diese während der Arbeit nehmen?

Gängige Antihistaminika können Beschwerden lindern und dürfen meist auch während der Arbeitszeit eingenommen werden. Trotzdem gilt: Bei Beschwerden unbedingt ärztlich beraten lassen!

Was kann der Betriebsrat für mich tun?

Der Betriebsrat kann Gefährdungsbeurteilungen einfordern, Schutzmaßnahmen mitgestalten und sich für allergenfreie Arbeitsbedingungen stark machen.

Hilft ein Allergie-Tagebuch?

Ja – es hilft dabei, Auslöser und den Verlauf zu dokumentieren und unterstützt Arzt und Arbeitgeber bei der Planung geeigneter Maßnahmen.

Was tun bei akuten Beschwerden am Arbeitsplatz?

Notfallmedikamente griffbereit halten, Kolleg:innen und Vorgesetzte über die Allergie informieren – so kann im Ernstfall rasch reagiert werden.

Welche Symptome können auf eine Pollenallergie am Arbeitsplatz hindeuten?

Typische Beschwerden sind Niesen, eine laufende oder verstopfte Nase, juckende oder tränende Augen, Halsreizungen sowie Müdigkeit. Diese Symptome können die Konzentration und Leistungsfähigkeit im Job erheblich beeinträchtigen.

Darf ich mich wegen einer Pollenallergie krankmelden?

Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, soll sich auskurieren. Das gilt auch bei Allergien. Wenn die Beschwerden so stark sind, dass die Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist, liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor – ein Arztbesuch ist dann ratsam. Leichte Symptome wie gelegentliches Niesen reichen für eine Krankmeldung wahrscheinlich nicht aus.

Welche Rechte habe ich als Allergiker am Arbeitsplatz?

Beruflich bedingte Allergien sind häufige Berufskrankheiten. Laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) muss der Arbeitgeber bei berufsbezogenen Allergien Schutzmaßnahmen setzen – etwa Ersatzstoffe wie latexfreie Handschuhe bereitstellen.

Umwelteinflüsse wie Birkenpollen fallen nicht unter das ASchG. Ob gelüftet wird, regelt das Miteinander im Team – ein Anspruch auf geschlossene Fenster besteht nicht. Eine Beratung durch den Betriebsarzt steht Betroffenen jedoch zu.

Gibt es ein konkretes Beispiel für Schutzmaßnahmen für Allergiker:innen?

Technische Hilfsmittel wie Raumluftreiniger mit Pollenfilter dürfen nur mit Zustimmung des Arbeitgebers aufgestellt werden. Pollenschutzvliese an Fenstern müssen nicht verpflichtend zur Verfügung gestellt werden, können aber freiwillig angebracht werden. Wenn im Büro eine Klimaanlage vorhanden ist, sollte diese mit geeigneten Filtern ausgestattet sein. Der Einbau einer neuen Anlage ist jedoch nicht verpflichtend – so weit reicht die Fürsorgepflicht nicht.

Was kann ich selbst tun, um Pollenbelastung zu reduzieren?

Fenster während der Hauptpollenflugzeiten geschlossen halten. Arbeitsflächen regelmäßig feucht abwischen. Jacken und Mäntel außerhalb des Büros aufhängen. Häufiger Hände und Haare waschen. Kolleg:innen über die Allergie informieren.

Was ist beim Homeoffice zu beachten, wenn ich Allergiker:in bin?

In der Hochsaison kann Homeoffice sinnvoll sein, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Zu Hause lässt sich die Pollenbelastung besser kontrollieren. Ein einseitiger Wechsel ins Homeoffice ist aber nicht erlaubt – es braucht eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.

Welche Unterstützung kann ich bei berufsbedingter Allergie erwarten?

Ein Gespräch mit der Arbeitsmediziner:in ist wichtig. Der Arbeitgeber sollte eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, Schutzmaßnahmen ermöglichen und Hilfsmittel wie Luftreiniger oder Pollenschutzgitter bereitstellen. Notwendige Schutzausrüstung muss kostenlos zur Verfügung stehen. Bei allergischen Reaktionen durch berufliche Stoffe (nicht saisonal bedingt) sollte der Arzt eine Berufskrankheit melden – das sichert Anspruch auf gezielte Behandlung und Unterstützung.