Begünstigt behindert: Das musst du wissen
Einfach erklärt – deine Rechte, dein Schutz und deine Möglichkeiten im Job
Nicht alle Menschen haben die gleichen Voraussetzungen im Arbeitsleben. Krankheit, Unfall oder andere Beeinträchtigungen können den Arbeitsalltag erschweren. Genau deshalb gibt es den Status begünstigt behindert.
Er sorgt dafür, dass Menschen mit Behinderung besser geschützt sind und fairere Chancen im Job haben.
Hier findest du die wichtigsten Fragen und Antworten – einfach erklärt.
Was bedeutet begünstigt behindert?
Du giltst als begünstigt behindert, wenn:
- du grundsätzlich arbeitsfähig bist und am Arbeitsmarkt vermittelt werden kannst
- du einen österreichischen Pass hast oder in Österreich arbeiten darfst und
- ein Grad der Behinderung von mindestens 50 % festgestellt wurde
Wo kann ich den Status begünstigt behindert beantragen?
Den Antrag stellst du beim Sozialministeriumservice. Du kannst ihn elektronisch, per Post oder persönlich einreichen.
Du musst folgende Unterlagen mitschicken:
- aktuelle medizinische Befunde und Atteste
- Kopie deines Passes oder deines Arbeits- und Aufenthaltstitels
Wie läuft die Feststellung des Status begünstigt behindert ab?
Nachdem du den Antrag gestellt hast:
- Ärztliche Sachverständige prüfen deine Unterlagen.
- Wenn Angaben und Unterlagen eine klare Beurteilung des Leidens oder der Krankheit ermöglichen, erfolgt direkt eine Entscheidung.
- Wenn die Unterlagen nicht ausreichen oder nicht eindeutig sind, wirst du zu einer Untersuchung eingeladen.
Welche Vorteile habe ich durch den Status begünstigt behindert im Job?
Der Status bringt mehrere wichtige Rechte:
- erhöhter Kündigungsschutz
- Förderungen im Beruf (z. B. Zuschüsse für technische Hilfsmittel oder Aus‑ und Weiterbildung)
- Lohnsteuerfreibetrag (ab 25 % Behinderung)
- Fahrpreisermäßigung (ab 70 % bei den ÖBB)
- Zusatzurlaub (je nach Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung)
Diese Rechte sollen nicht „bevorzugen“, sondern Chancengleichheit sichern.
Auch Arbeitgeber haben Vorteile bei der Anstellung von begünstigt behinderten Personen. Sie bekommen steuerliche Vergünstigungen, spezielle Prämien oder Förderungen und müssen dafür keine oder zumindest weniger Ausgleichstaxe bezahlen.
Wie funktioniert der besondere Kündigungsschutz für begünstigt behinderte Personen?
Begünstigt behinderte Personen haben einen erhöhten Kündigungsschutz. Will dich dein Arbeitgeber trotzdem kündigen, braucht er die Zustimmung des Behindertenausschusses des Sozialministeriumservice.
Diese Zustimmung gibt es nur, wenn:
- dein Arbeitsplatz wegfällt und dein Arbeitgeber ohne erheblichen Schaden keinen anderen zur Verfügung stellen kann
- du die vereinbarte Arbeit dauerhaft nicht mehr ausüben kannst
- du deine Pflichten schwer verletzt hast
Ab wann gilt der erhöhte Kündigungsschutz?
- Wenn du den Status schon beim Jobbeginn hattest, gilt der erhöhte Kündigungsschutz nach 4 Jahren.
- Wenn du den Status erst nach dem Jobbeginn bekommst, gilt er 6 Monate nach dem Bescheid.
- Nach einem Arbeitsunfall gilt der erhöhte Kündigungsschutz sofort.
Wann gilt der erhöhte Kündigungsschutz nicht?
- bei befristeten Verträgen
- wenn du selbst kündigst
- bei einvernehmlicher Auflösung
- bei Entlassung
Ist man mit dem besonderen Kündigungsschutz auf Lebenszeit unkündbar?
Nein. Der Kündigungsschutz bedeutet nur: Eine Kündigung ist schwieriger, aber nicht unmöglich.
Der Arbeitgeber muss genau begründen, warum eine Weiterbeschäftigung für ihn nicht mehr zumutbar ist. Außerdem muss der Behindertenausschuss des Sozialministeriumservice zustimmen.
Muss ich als begünstigt behinderte Person einer einvernehmlichen Auflösung zustimmen?
Nein. Du entscheidest selbst. Dein Arbeitgeber darf dich nicht unter Druck setzen.
Wichtig: Wenn du zustimmst,
- gilt der erhöhte Kündigungsschutz nicht mehr
- hast du keinen Anspruch auf Postensuchtage
Muss ich meine Behinderung dem Arbeitgeber sagen?
Nein, das ist freiwillig.
Aber: Wenn du es nicht sagst, bekommst du auch
- keinen erhöhten Kündigungsschutz
- keine Förderungen für deinen Arbeitsplatz
- keinen möglichen Zusatzurlaub
Grundsätzlich überwiegen die Vorteile, wenn dein Arbeitgeber weiß, dass du eine Behinderung hast. So kann er dich gezielter im Arbeitsalltag unterstützen. Dabei ist nicht entscheidend, welche Behinderung du hast, sondern welche Maßnahmen dir helfen, deine Arbeit bestmöglich zu erledigen.
Hast du einen entsprechenden Status und beschäftigt dein Betrieb mehr als 25 Mitarbeiter:innen, wird dein Arbeitgeber spätestens nach einem Jahr darüber informiert. Das Sozialministeriumservice übermittelt dazu einen Bescheid über die Ausgleichstaxe, in dem alle Beschäftigten mit Begünstigtenstatus im Unternehmen angeführt sind.
Was kann ich tun, wenn ich wegen meiner Behinderung diskriminiert werde?
Diskriminierung wegen Behinderung ist verboten.
- Dokumentiere alles genau und sammle Beweise.
- Hol dir Unterstützung beim Betriebsrat, bei der Behindertenvertrauensperson, beim Chancen‑Nutzen‑Büro des ÖGB, bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft oder bei der Arbeiterkammer.
Habe ich mit dem Behindertenpass automatisch den Status begünstigt behindert?
Nein. Der Behindertenpass bedeutet nicht, dass du automatisch als begünstigt behindert giltst. Du musst den Status extra beim Sozialministeriumservice beantragen.
Darf ich wegen meiner Behinderung weniger verdienen?
Nein. Gleiche Arbeit muss gleich bezahlt werden. Alles andere ist Diskriminierung und unzulässig.
Kann ich als begünstigt behinderte Person versetzt werden?
Ja, aber nicht willkürlich. Eine Versetzung darf keine Benachteiligung darstellen und muss arbeitsrechtlich zulässig sein. Der Betriebsrat und die Behindertenvertrauensperson sind – wenn vorhanden – einzubinden.
Habe ich als begünstigt behinderte Person Anspruch auf einen angepassten Arbeitsplatz?
Ja. Dein Arbeitgeber muss – soweit zumutbar – Maßnahmen setzen, damit du arbeiten kannst. Dafür kann er Förderungen beantragen.
Habe ich als begünstigt behinderte Person Anspruch auf Zusatzurlaub?
Ein genereller gesetzlicher Zusatzurlaub besteht nicht. In vielen Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen gibt es jedoch zusätzliche Ansprüche. Informiere dich dazu bei deiner Gewerkschaft, deinem Betriebsrat oder deiner Behindertenvertrauensperson.
Spielt der Status begünstigt behindert bei Umstrukturierungen eine Rolle?
Ja. Begünstigt behinderte Personen haben auch bei Umstrukturierungen oder Betriebsänderungen einen besonderen Schutz. Dazu gehören:
- erhöhter Kündigungsschutz (sofern dieser bereits wirksam ist)
- besondere Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Fällt ein Arbeitsplatz durch eine Umstrukturierung weg, muss der Arbeitgeber prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen geeigneten Arbeitsplatz möglich ist.
Auch bei betriebsbedingten Kündigungen – etwa bei Stellenabbau oder Schließung von Abteilungen – braucht der Arbeitgeber die Zustimmung des Behindertenausschusses.
Zusätzlich gilt: Unternehmen haben eine erhöhte Fürsorgepflicht gegenüber begünstigt behinderten Menschen. Sie müssen auf deren Gesundheitszustand bestmöglich Rücksicht nehmen, soweit dies mit den betrieblichen Anforderungen vereinbar ist.
Ist der Grad der Behinderung gleich der Arbeitsunfähigkeit?
Nein, das sind zwei verschiedene Dinge:
- Grad der Behinderung zeigt, wie stark sich eine langfristige körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung auswirkt.
- Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass man vorübergehend oder dauerhaft nicht arbeiten kann.
Kann ich den Status „begünstigt behindert“ durch eine Neueinstufung verlieren?
Ja. Wenn sich dein Gesundheitszustand verbessert, kannst du eine neue Einstufung beantragen. Dabei kann der Grad der Behinderung angepasst werden. Liegt er unter 50 %, verlierst du den Status begünstigt behindert.
Wie viele begünstigt behinderte Personen muss ein Betrieb anstellen?
Ab 25 Mitarbeiter:innen gilt: Eine begünstigt behinderte Person pro 25 Beschäftigte.
Bei schweren Beeinträchtigungen (z. B. Blindheit, Rollstuhl) zählt eine Person als zwei.
Wenn du mehr zum Thema Behinderung in der Arbeitswelt erfahren möchtest oder du Fragen dazu hast, wende dich an das Chancen Nutzen Büro des ÖGB.
Das bietet das Chancen Nutzen Büro
Das Büro ist eine Anlaufstelle für alle ArbeitnehmerInnen bei Problemen im Job.
Ganz besonders im Fokus stehen Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, chronisch Erkrankte, aber auch Menschen mit psychischen Problemen.
Angeboten werden: Seminare und Workshops, Betriebsberatungen,
Beratungen und Coachings von Einzelpersonen sowie Informationen und Hilfestellungen.
Alle Angebote sind kostenlos.
Einfach per Telefon oder Mail einen Termin ausmachen:
Telefon: +43 1 534 44 - 39592 (Birgit Polansky, Sekretariat)
Telefon: +43 1 534 44 - 39595 (Lia Altendorfer, Projektmanagement)
Mail: chancen.nutzen@oegb.at