Was verdienst du?
Das musst du wissen, wenn du über deinen Lohn oder dein Gehalt reden willst – mit Umfrage
Anna sitzt in der Mittagspause mit ihren Kolleginnen zusammen. Das Gespräch kommt auf ihre hohe Miete und wie teuer ihr Wocheneinkauf mittlerweile ist – und ganz plötzlich fragt Anna: „Sagt mal, was verdient ihr eigentlich?“ Die Runde wird kurz still, dann beginnen ihre Kolleginnen zu erzählen. Anna ist überrascht: Sie verdient für die gleiche Arbeit weniger als ihre Kollegin!
So wie Anna geht es vielen Beschäftigten in Österreich. Und für sie alle gilt: Je offener wir über unsere Löhne oder Gehälter sprechen, desto schneller können wir Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten ausradieren. Allerdings trauen sich viele immer noch nicht, offen über das eigene Gehalt zu sprechen.
Wir klären, was erlaubt ist und was nicht.
Darf ich mit Kolleginnen und Kollegen über meinen Lohn oder mein Gehalt sprechen?
Ja, das eigene Gehalt – und auch mögliche andere Entgeltbestandteile wie Zulagen, Prämien, Sachbezüge etc. – darf man mit Kolleginnen und Kollegen besprechen.
Kann mir mein Arbeitgeber verbieten, über meinen Lohn oder mein Gehalt zu reden?
Tatsächlich finden sich in Dienstverträgen immer wieder Klauseln, die genau das verbieten möchten. Ob diese Klausen in dieser Form wirklich erlaubt sind, wurde in Österreich noch nicht ausjudiziert (in Deutschland wurde bereits entschieden, dass sie nicht gültig sind), ist ab Juli 2026 aber ohnehin irrelevant: Spätestens bis dahin muss die Lohntransparenz-Richtlinie der EU umgesetzt werden und diese sagt klar, dass Arbeitnehmer:innen nicht daran gehindert werden dürfen, ihr Entgelt offenzulegen.
Ist das Sprechen über meinen Lohn oder mein Gehalt ein Kündigungsgrund?
Über den eigenen Lohn oder Gehalt darf man sprechen, die Einkommen von anderen Kollegen und Kolleginnen bleiben aber Privatsache. Für eine Gesamtbetrachtung, die einen Vergleich ermöglichen soll, sind Arbeitgeber verantwortlich, sie müssen einen anonymisierten Einkommensbericht erstellen.
Darf ich meine Gehaltsabrechnung zeigen oder weitergeben?
Vorab: Was ich als Arbeitnehmer:in immer darf ist, mich bezüglich meines Arbeitsverhältnisses rechtlich beraten zu lassen, Gewerkschaft und Arbeiterkammer unterliegen ohnehin selbst auch einer Verschwiegenheitsverpflichtung.
Wenn man seine Gehaltsabrechnung oder seinen Lohnzettel aber anderen zeigt, z. B. einer potenziellen neuen Vermieterin oder einem neuen Arbeitgeber, sollte man bedenken, dass eine Abrechnung viel mehr sensible Informationen (Sozialversicherungsnummer, Familienbonus, Kinderabsetzbetrag etc.) enthält, als nur das Gehalt oder den Lohn.
Online-Umfrage
Ein erster Schritt, um diese Ungleichheit zu ändern, ist: Offen über Einkommen sprechen. Frauen sollen wissen, wie viel sie im Vergleich zu ihren Kollegen verdienen. Was sind deine Erfahrungen? Mach jetzt bei der Umfrage mit!