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Lehrbeginn: Die wichtigsten Infos zusammengefasst. Monkey Business – stock.adobe.com

Ausbildung

Lehrbeginn: Das müssen Jugendliche jetzt wissen

Was gilt beim Lehrvertrag? Was muss der Betrieb leisten? Die wichtigsten Infos im Überblick.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Vor Lehrbeginn muss ein schriftlicher Vertrag vorliegen
  • Lehrlinge haben Anspruch auf Lehrlingseinkommen, fünf Wochen Urlaub und dürfen nicht mehr als 40 Stunden arbeiten
  • Der Betrieb muss Lehrlinge für die Schule freistellen
  • ÖGJ und Jugendvertrauensrat helfen bei Fragen und Problemen

 

Der Start in die Lehre ist für junge Menschen ein großer Schritt.  Damit dieser gut gelingt, ist es wichtig, die Rechte und Pflichten zu kennen. Für Lehrlinge und Ausbildungsbetriebe gilt: Der Lehrvertrag muss vor Beginn der Lehre schriftlich zwischen Lehrberechtigtem und Lehrling abgeschlossen werden. Jugendliche unter 18 Jahren brauchen dafür die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Im Lehrvertrag sind unter anderem Dauer, Ausbildungsinhalte, Arbeitszeit und Entlohnung geregelt. 

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Das Wichtigste auf einen Blick

Das steht Lehrlingen zu

Wichtig: Lehrlinge haben Anspruch auf eine faire Bezahlung – das sogenannte Lehrlingseinkommen (Lehrlingsentschädigung). Die Höhe richtet sich nach dem Kollektivvertrag des jeweiligen Berufs. Auch der Urlaubsanspruch (fünf Wochen im Jahr) und die Arbeitszeiten sind gesetzlich festgelegt. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen zum Beispiel nicht nachts oder mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten.

Ausbildung bringtʼs!

Um die Berufsschule besuchen zu können, müssen Lehrlinge vom Betrieb freigestellt werden – ohne Einkommensverlust. Sie müssen nach den offiziellen Ausbildungsplänen ausgebildet werden und dürfen nicht für Arbeiten eingeteilt werden, die nichts mit ihrem Beruf zu tun haben. Im Gegenzug müssen sich Lehrlinge ernsthaft bemühen, alle Fertigkeiten und Kenntnisse, die zu ihrer Lehre gehören, zu erlernen, und regelmäßig die Berufsschule besuchen.

Fragen zum Lehrvertrag, zur Bezahlung oder zu Problemen im Betrieb?

Die Österreichische Gewerkschaftsjugend (ÖGJ) setzt sich für faire Bedingungen in der Lehre und Ausbildung ein. Sie bietet Infos, Unterstützung und ist immer auf deiner Seite. Außerdem kannst du dich auch immer an den Jugendvertrauensrat, den Betriebsrat, den Vertrauensrat oder die Vertretung in der Berufsschule wenden: Auch sie stehen dir bei Fragen zur Verfügung und helfen weiter.

Mehr Infos: oegb.at/lehrausbildung

Österreichische Gewerkschaftsjugend (ÖGJ): oegj.at

Instagram: @oegj.at

TikTok: @oegj.at