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ÖGB

Lehre und Ausbildung

Qualität in Lehrausbildung belohnen

Betriebe bekommen derzeit für jeden Lehrling eine Basisförderung und das ohne jegliche Qualitätsüberprüfung der Ausbildung

Mehr als 28.300 Betriebe in Österreich bilden derzeit Lehrlinge in über 200 verschiedenen Lehrberufen aus. Ein Teil davon macht das mit viel Einsatz und Hingabe, vor allem bei Klein- und Mittelbetrieben ist das persönliche Engagement hervorzuheben. 2023 wurde das Wiener Qualitätssiegel „Top-Lehrbetrieb an große und kleine Firmen wie die AUVA-Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Robert Bosch AG, dennree Naturkost GmbH, Hafen Wien GmbH, Hilti Austria GmbH, Hoerbiger Wien GmbH, Josef Manner & Comp. AG, PORR Bau GmbH, Sir Anthony Bekleidungs-DetailhandelsgmbH, Strabag AG, Therme Wien GmbH & Co KG und viele andere vergeben.

Förderungen an Qualitätskriterien knüpfen

Was hier als Top-Lehrbetrieb ausgezeichnet wird, sollte laut Österreichischer Gewerkschaftsjugend (ÖGJ) die Regel und nicht die Ausnahme sein. Denn Qualitätskriterien - eine Lehrausbildung bei der nach Berufsbild ausgebildet wird, es Ausbildungsplan und -dokumentation, Ausbildungsinitiativen zur fachlichen Weiterbildung oder Persönlichkeitsbildung gibt und Lehrlinge auf die Lehrabschlussprüfung vorbereitet werden - müssen die Basis für alle Lehrlinge sein.

„Die Basisförderung für Betriebe soll daher endlich an Qualitätskriterien geknüpft und nicht einfach wie mit der Gießkanne an jeden Ausbildungsbetrieb verteilt werden“, fordert Richard Tiefenbacher, Vorsitzender der ÖGJ. „Nur wer auch qualitativ hochwertig ausbildet, soll gefördert werden.“

Was ist die Basisförderung?

Gefördert werden Unternehmen, die Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz ausbilden. Sie erhalten die Basisförderung für jeden Lehrling immer am Ende des jeweiligen Lehrjahres, wenn das Lehrverhältnis über das ganze Lehrjahr aufrecht war.

Und wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung hängt vom jeweiligen Kollektivvertrag, dem Lehrjahr und dem Lehrberuf ab.

  • Für das 1. Lehrjahr: 3 kollektivvertragliche Bruttolehrlingseinkommen pro Lehrling
  • Für das 2. Lehrjahr: 2 kollektivvertragliche Bruttolehrlingseinkommen pro Lehrling
  • Für das 3. bzw. 4. Lehrjahr: je 1 kollektivvertragliches Bruttolehrlingseinkommen pro Lehrling

Das ÖGJ-Modell für einen Aus- und Weiterbildungsfonds

Die Gewerkschaftsjugend fordert einen Ausbildungsfonds (Fachkräftemilliarde), in den Firmen einzahlen, die nicht ausbilden, obwohl sie es könnten. Aus diesem sollen Betriebe, die qualitativ hochwertig ausbilden, Förderungen erhalten. „Wer gut ausgebildete Fachkräfte will, muss treffsicher in die Ausbildung investieren. Und weil die Unternehmen freiwillig immer weniger ausbilden, hat die ÖGJ ein Modell entwickelt, wonach die Unternehmen ein Prozent der Bruttolohnsumme einzahlen müssen", so Tiefenbacher.

Die Mittel, die in den Fonds einfließen, sollen nach sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Kriterien für die Finanzierung von Weiterbildung, für die Förderung von Ausbildungsbetrieben, für die Finanzierung der überbetrieblichen Lehrausbildung und für Kompetenzzentren sowie für Qualitätssicherungsmaßnahmen verwendet werden.

Forderungen der ÖGJ für mehr Ausbildungsqualität in der Lehre sind unter anderem:

  • Umsetzung des Aus- und Weiterbildungsfonds
  • Mindestlehrlingseinkommen von 1.000 Euro im 1. Lehrjahr
  • In den Kollektivverträgen soll eine eigene Prämie für die Tätigkeit der Ausbilder:innen eingeführt werden.
  • Verpflichtende Kompetenzchecks zur Mitte der Lehrzeit, um den Ausbildungsstand festzustellen
  • Kontinuierliche Besprechung der Ausbildungsinhalte anhand des Berufsbildes
  • Bessere Rahmenbedingungen für die Ausbildung der Lehrlingsausbilder:innen
  • Regelmäßige Überprüfung der Lehrbetriebe bei den Ausbildungsvoraussetzungen sowie verschärfte Sanktionen im Berufsausbildungsgesetz (BAG) – unter anderem Entzug von Lehrberechtigungen bei wiederholten Verstößen gegen das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz und gegen das Berufsausbildungsgesetz.
  • Österreichweit einheitliche Fragen für die Lehrabschlussprüfung
  • Ausreichend Zeit im Betrieb für die Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung