Korridorpension – Was ist das und was ändert sich?
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um diese Pensionsform
Was ist die Korridorpension?
Die Korridorpension ist eine Möglichkeit früher in Pension zu gehen - sie ist für Menschen gedacht, die viele Versicherungsjahre vorweisen können. Derzeit kann man ab 62 Jahren in Korridorpension gehen, wenn man mindestens 40 Versicherungsjahre vorweisen kann. Änderungen wird es ab 2026 geben.
Wer kann die Korridorpension beantragen?
Mindestalter: Bisher ab 62 Jahren, ab 2026 schrittweise auf 63 Jahre erhöht.
Versicherungszeit: Bisher mindestens 40 Jahre, wird ab 2026 schrittweise auf 42 Jahre erhöht.
Keine pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit am Stichtag.
Erwerbseinkommen: Nicht über der Geringfügigkeitsgrenze (2025: 551,10 Euro pro Monat).
Was sind die Abschläge bei der Korridorpension?
Wer in die Korridorpension vor dem Regelpensionsalter geht, muss Abschläge in Kauf nehmen: Pro Monat gibt es 0,425 Prozent weniger Pension – das sind 5,1 Prozent pro Jahr, maximal jedoch 15,3 Prozent.
Was ändert sich ab 2026?
Ab 1. Jänner 2026 wird das Mindestalter für die Korridorpension schrittweise von 62 auf 63 Jahre erhöht. Auch die notwendigen Versicherungsjahre steigen von 40 auf 42 Jahre. Diese Änderungen sollen das Pensionssystem stabilisieren.
Kann man während der Korridorpension arbeiten?
Bei der Korridorpension in Österreich ist ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro monatlich im Jahr 2025 erlaubt.
Wo bekomme ich Hilfe?
Viele Fragen beantwortet die Arbeiterkammer oder die Pensionsversicherung. Es gibt auch Online-Rechner, um die eigene Pension zu schätzen.
Fazit:
Die Korridorpension ist eine Möglichkeit, früher in Pension zu gehen – aber mit Abschlägen. Ab 2026 wird es schwieriger, weil das Mindestalter und die Versicherungsjahre steigen. Wer weiterarbeiten will, kann über die Teilpension nachdenken.