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Teilpension ab Jänner 2026: das gilt. Vadim Pastuh – stock.adobe.com

Gut zu wissen

Teilpension: Das musst du wissen

Wer profitiert und welche Vorteile sie hat - inklusive Factsheet als Download

Viele ältere Beschäftigte stehen vor dem gleichen Problem: Der Job macht ihnen nach wie vor Freude – aber fünf volle Arbeitstage pro Woche sind einfach zu viel.

Gleichzeitig ist der vollständige Rückzug in die Pension für viele weder notwendig noch gewollt. Die Lösung? Teilpension.

Ab 2026 ist es erstmals möglich, reduziert zu arbeiten und gleichzeitig einen Teil der Pension zu beziehen. Damit wird eine Lücke geschlossen – für alle, die nicht mehr Vollzeit können, aber weiterhin im Berufsleben bleiben wollen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die neue Teilpension startet am 1. Jänner 2026
  • Ideal für Beschäftigte, die nicht mehr fünf Tage pro Woche arbeiten können oder wollen
  • Ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Anspruch auf eine Pension besteht, kann Teilpension bezogen werden 
  • Arbeitszeit wird reduziert – dafür gibt’s Teil-Einkommen + Teil-Pension
  • Der ÖGB begrüßt das Modell – es schafft soziale Sicherheit im Übergang

So funktioniert die Teilpension

Ab dem Zeitpunkt, an dem Beschäftigte einen Anspruch auf eine Pensionsart wie beispielsweise Korridorpension, Alterspension oder Schwerarbeitspension haben, besteht auch ein Anspruch auf Teilpension.

Voraussetzung ist, dass sie mit dem Arbeitgeber eine Reduktion der Arbeitszeit um mindestens 25 Prozent vereinbaren.

Der Deal ist einfach:

  • für die reduzierte Arbeitszeit gibt es ein anteiliges Gehalt, für den anderen Teil die Teilpension.

Das Beste daran: Man bleibt offiziell beschäftigt, zahlt weiter in die Pensionsversicherung ein – und erhöht so die künftige Pension. Wichtig dabei: Man erhöht seine Pension nur für den Teil, für den ich weiterarbeite, die Teilalterspension ist mit "normalen" Abschlägen und Zuschlägen versehen.

Drei Varianten zur Auswahl

Je nachdem, wie stark die Arbeitszeit gekürzt wird, fällt die Teilpension unterschiedlich aus:

Wichtig: Die restliche Gutschrift am Pensionskonto bleibt bestehen und wird weiter bespart.

 

 

Gut für Beschäftigte – gut für Unternehmen

Wer drei statt fünf Tage arbeitet, bleibt im System: beruflich, sozialversichert und finanziell.

„Die Teilpension ist eine faire Lösung für alle, die nicht mehr Vollzeit können, aber nicht aufgeben wollen, sagt Martina Lackner, ÖGB-Expertin. „Das hilft nicht nur den Menschen selbst – auch Unternehmen profitieren, weil erfahrene Fachkräfte länger im Betrieb bleiben.“

Muss ich die Teilpension dauerhaft nutzen?

Nein. Nur der Teil des Pensionskontos, aus dem die Teilpension berechnet wird, wird geschlossen.

Der Rest bleibt aktiv – und wird bei einem späteren, vollständigen Pensionsantritt voll berücksichtigt.

Wer also später ganz in Pension geht, bekommt eine höhere monatliche Pension.

 

Fazit: Ein Gewinn auf allen Seiten

Die Teilpension ist sozial gerecht, flexibel und zukunftsfit. Sie kommt Menschen entgegen, die noch nicht ganz aufhören wollen – oder können.

Gleichzeitig hilft sie Unternehmen, dringend benötigte Fachkräfte zu halten.

Teilzeit arbeiten, Teilpension beziehen, Vollabsicherung genießen – das ist ab Jänner 2026 möglich.

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