Teilpension kommt ab Jänner 2026: Das musst du zum neuen Pensionsmodell wissen
Wer nicht mehr Vollzeit arbeiten kann, aber nicht ganz aufhören will, profitiert ab 2026 von der neuen Teilpension
Das Wichtigste in Kürze
- Die neue Teilpension startet am 1. Jänner 2026
- Ideal für Beschäftigte, die nicht mehr fünf Tage pro Woche arbeiten können oder wollen
- Ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Anspruch auf eine Pension besteht, kann Teilpension bezogen werden
- Arbeitszeit wird reduziert – dafür gibt’s Teil-Einkommen + Teil-Pension
- Der ÖGB begrüßt das Modell – es schafft soziale Sicherheit im Übergang
Viele ältere Beschäftigte stehen vor dem gleichen Problem: Der Job macht ihnen nach wie vor Freude – aber fünf volle Arbeitstage pro Woche sind einfach zu viel.
Gleichzeitig ist der vollständige Rückzug in die Pension für viele weder notwendig noch gewollt. Die Lösung? Teilpension.
Ab 2026 wird es erstmals möglich sein, reduziert zu arbeiten und gleichzeitig einen Teil der Pension zu beziehen. Damit wird eine Lücke geschlossen – für alle, die nicht mehr Vollzeit können, aber weiterhin im Berufsleben bleiben wollen.
So funktioniert die Teilpension
Ab dem Zeitpunkt, an dem Beschäftigte einen Anspruch auf eine Pensionsart wie beispielsweise Korridorpension, Alterspension oder Schwerarbeitspension haben, besteht auch ein Anspruch auf Teilpension.
Voraussetzung ist, dass sie mit dem Arbeitgeber eine Reduktion der Arbeitszeit um mindestens 25 Prozent vereinbaren.
Der Deal ist einfach:
- für die reduzierte Arbeitszeit gibt es ein anteiliges Gehalt, für den anderen Teil die Teilpension.
Das Beste daran: Man bleibt offiziell beschäftigt, zahlt weiter in die Pensionsversicherung ein – und erhöht so die künftige Pension. Wichtig dabei: Man erhöht seine Pension nur für den Teil, für den ich weiterarbeite, die Teilalterspension ist mit "normalen" Abschlägen und Zuschlägen versehen.
Drei Varianten zur Auswahl
Je nachdem, wie stark die Arbeitszeit gekürzt wird, fällt die Teilpension unterschiedlich aus:
Wichtig: Die restliche Gutschrift am Pensionskonto bleibt bestehen und wird weiter bespart.
Zwei Beispiele aus der Arbeitswelt
1. Thomas, Maschinenführer, 63 Jahre – Korridorpension
Thomas hat Jahrzehnte im Schichtbetrieb gearbeitet. Die langen Tage schaffen ihn zunehmend. Er will nicht aufhören – aber fünf Tage pro Woche packt er einfach nicht mehr.
Ab 2026 kann er auf 50 Prozent Arbeitszeit reduzieren – also drei Tage pro Woche arbeiten – und zusätzlich eine Teilpension von rund 1.347 Euro beziehen. Er bleibt im Job, hat mehr Freizeit, bleibt versichert und seine spätere Pension steigt.
Beispielrechnung Teilpension
- Anspruch auf Frühpension ist mit 63 erfüllt
- Gesamt-Pensionshöhe laut Pensionskonto: 3.000 Euro
- Reduktion der Arbeitszeit um 50 Prozent
- Teilpension wird dann aus 50 Prozent des Pensionskontos gebildet
- Abschläge gelten je nach Pensionsart ; bei Frühpension sind das 5,1 Prozent pro Jahr
- Konkret: 1.500 Euro (50 Prozent von 3.000 Euro) minus 10,2 Prozent Abschlag (für die zwei Jahre bis zum Regelpensionsalter 65) = 1.347 Euro Teilpension
- Das Gesamt-Monatseinkommen setzt sich dann aus dieser Teilpension und den 50 Prozent Erwerbstätigkeits-Gehalt zusammen
2. Ulrike, Reinigungskraft, 60 Jahre – Schwerarbeitspension
Ulrike hat Anspruch auf Schwerarbeitspension, will aber nicht schlagartig aufhören. Sie entscheidet sich für eine 25 -prozentige Arbeitszeitreduktion.
So arbeitet sie vier statt fünf Tage pro Woche – und erhält zusätzlich 632 Euro Teilpension. Für sie bedeutet das: Mehr Zeit zur Erholung, aber weiterhin ein eigenes Einkommen und soziale Absicherung.
Gut für Beschäftigte – gut für Unternehmen
Wer drei statt fünf Tage arbeitet, bleibt im System: beruflich, sozialversichert und finanziell.
„Die Teilpension ist eine faire Lösung für alle, die nicht mehr Vollzeit können, aber nicht aufgeben wollen“, sagt Martina Lackner, ÖGB-Expertin. „Das hilft nicht nur den Menschen selbst – auch Unternehmen profitieren, weil erfahrene Fachkräfte länger im Betrieb bleiben.“
Muss ich die Teilpension dauerhaft nutzen?
Nein. Nur der Teil des Pensionskontos, aus dem die Teilpension berechnet wird, wird geschlossen.
Der Rest bleibt aktiv – und wird bei einem späteren, vollständigen Pensionsantritt voll berücksichtigt.
Wer also später ganz in Pension geht, bekommt eine höhere monatliche Pension.
Was muss ich tun?
So läuft es ab:
- Pensionsanspruch klären
- Arbeitszeit mit Arbeitgeber:in um mindestens 25 % reduzieren
- Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) stellen
Die Teilpension ist freiwillig – niemand muss sie nutzen, aber alle können es.
Fazit: Ein Gewinn auf allen Seiten
Die Teilpension ist sozial gerecht, flexibel und zukunftsfit. Sie kommt Menschen entgegen, die noch nicht ganz aufhören wollen – oder können.
Gleichzeitig hilft sie Unternehmen, dringend benötigte Fachkräfte zu halten.
Teilzeit arbeiten, Teilpension beziehen, Vollabsicherung genießen – das ist ab 2026 möglich.
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