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Teilpension ab Jänner 2026: das gilt. Vadim Pastuh – stock.adobe.com

Gut zu wissen

Teilpension: Das musst du wissen

Wer profitiert und welche Vorteile sie hat - inklusive Factsheet als Download

Viele ältere Beschäftigte stehen vor dem gleichen Problem: Der Job macht ihnen nach wie vor Freude – aber fünf volle Arbeitstage pro Woche sind einfach zu viel.

Gleichzeitig ist der vollständige Rückzug in die Pension für viele weder notwendig noch gewollt. Die Lösung? Teilpension.

Ab 2026 ist es erstmals möglich, reduziert zu arbeiten und gleichzeitig einen Teil der Pension zu beziehen. Damit wird eine Lücke geschlossen – für alle, die nicht mehr Vollzeit können, aber weiterhin im Berufsleben bleiben wollen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die neue Teilpension startet am 1. Jänner 2026
  • Ideal für Beschäftigte, die nicht mehr fünf Tage pro Woche arbeiten können oder wollen
  • Ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Anspruch auf eine Pension besteht, kann Teilpension bezogen werden 
  • Arbeitszeit wird reduziert – dafür gibt’s Teil-Einkommen + Teil-Pension
  • Der ÖGB begrüßt das Modell – es schafft soziale Sicherheit im Übergang

So funktioniert die Teilpension

Ab dem Zeitpunkt, an dem Beschäftigte einen Anspruch auf eine Pensionsart wie beispielsweise Korridorpension, Alterspension oder Schwerarbeitspension haben, besteht auch ein Anspruch auf Teilpension.

Voraussetzung ist, dass sie mit dem Arbeitgeber eine Reduktion der Arbeitszeit um mindestens 25 Prozent vereinbaren.

Der Deal ist einfach:

  • für die reduzierte Arbeitszeit gibt es ein anteiliges Gehalt, für den anderen Teil die Teilpension.

Das Beste daran: Man bleibt offiziell beschäftigt, zahlt weiter in die Pensionsversicherung ein – und erhöht so die künftige Pension. Wichtig dabei: Man erhöht seine Pension nur für den Teil, für den ich weiterarbeite, die Teilalterspension ist mit "normalen" Abschlägen und Zuschlägen versehen.

Was muss ich tun?

So läuft es ab:

  1. Pensionsanspruch klären
  2. Arbeitszeit mit Arbeitgeber:in um mindestens 25 % reduzieren
  3. Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) stellen

 Die Teilpension ist freiwillig – niemand muss sie nutzen, aber alle können es.

Drei Varianten zur Auswahl

Je nachdem, wie stark die Arbeitszeit gekürzt wird, fällt die Teilpension unterschiedlich aus:

Wichtig: Die restliche Gutschrift am Pensionskonto bleibt bestehen und wird weiter bespart.

ÖGB

 

 

Gut für Beschäftigte – gut für Unternehmen

Wer drei statt fünf Tage arbeitet, bleibt im System: beruflich, sozialversichert und finanziell.

„Die Teilpension ist eine faire Lösung für alle, die nicht mehr Vollzeit können, aber nicht aufgeben wollen, sagt Martina Lackner, ÖGB-Expertin. „Das hilft nicht nur den Menschen selbst – auch Unternehmen profitieren, weil erfahrene Fachkräfte länger im Betrieb bleiben.“

Muss ich die Teilpension dauerhaft nutzen?

Nein. Nur der Teil des Pensionskontos, aus dem die Teilpension berechnet wird, wird geschlossen.

Der Rest bleibt aktiv – und wird bei einem späteren, vollständigen Pensionsantritt voll berücksichtigt.

Wer also später ganz in Pension geht, bekommt eine höhere monatliche Pension.

 

Beispielrechnung Teilpension

Herr/Frau A hat mit 63 ein Bruttoeinkommen von 3.500 Euro (netto 2.525 Euro) und könnte in Korridorpension mit brutto 2.700 Euro (netto 2.197 Euro) gehen.

Teilpension 75 Prozent, Teilzeit 25 Prozent: Statt voll in Pension zu gehen nimmt Herr/Frau A eine Teilpension zu 75 Prozent in Anspruch. Die Arbeitszeit wird von 40 Stunden auf 13 Stunden reduziert (mögliche Bandbreite bei 75 Prozent Teilpension ist zwischen 10 und 16 Stunden). Das Gesamtbruttoeinkommen aus Teilzeit und Teilpension beträgt 3.162,50 Euro (Teilzeit 1.137,5 Euro die Teilpension 2.025 Euro), das Gesamtnetto 2.457 Euro. Am Pensionskonto bleiben 25 Prozent der Gesamtgutschrift, 782 Euro stehen. Nach zwei Jahren geht Herr/Frau A ganz in Pension.

Die Gesamtpension beträgt dann brutto 2.937 Euro und netto 2.353 Euro.

Ergebnis: Die Arbeitszeit wurde um 75 Prozent reduziert, das während der Teilpension zur Verfügung stehende Nettoeinkommen in Höhe von 2.457 Euro entspricht in etwa dem Vollzeiteinkommen von 2.525 Euro. Die monatliche Bruttopension erhöht sich nach zwei Jahren Teilzeit von 2.700 Euro auf 2.937 Euro.

Das bedeutet: 68 Euro weniger monatliches Nettoeinkommen, dafür später monatlich 237 Euro mehr Bruttopension.

2. Teilpension 50 Prozent, Teilzeit 50 Prozent: Statt voll in Pension zu gehen nimmt Herr/Frau A eine Teilpension zu 50 Prozent in Anspruch. Die Arbeitszeit wird von 40 Stunden auf 20 Stunden reduziert (mögliche Bandbreite bei 50 Prozent Teilpension ist zwischen 17 und 24 Stunden). Das Gesamtbruttoeinkommen aus Teilzeit und Teilpension beträgt 3.100 Euro (Teilzeit 1.750 Euro, die Teilpension 1.350 Euro), das Gesamtnetto 2.379 Euro. Am Pensionskonto bleiben 50 Prozent der Gesamtgutschrift 1.563 Euro stehen. Nach zwei Jahren geht Herr/Frau A ganz in Pension. Die Gesamtpension beträgt dann brutto 3.073 Euro und netto 2.443 Euro.

Ergebnis: Die Arbeitszeit wurde um 50 Prozent reduziert, das während der Teilpension zur Verfügung stehende Nettoeinkommen in Höhe von 2.379 Euro liegt, etwas unter dem Vollzeiteinkommen von 2.525 Euro. Die monatliche Bruttopension erhöht sich nach zwei Jahren Teilzeit von 2.700 Euro auf 3.073 Euro.

Das bedeutet: 146 Euro weniger monatliches Nettoeinkommen, dafür später monatlich 373 Euro mehr Bruttopension.

Teilpension 25 Prozent, Teilzeit 75 Prozent: Statt voll in Pension zu gehen nimmt Herr/Frau A eine Teilpension zu 25 Prozent in Anspruch. Die Arbeitszeit wird von 40 Stunden auf 27 Stunden reduziert (mögliche Bandbreite bei 25 Prozent Teilpension ist zwischen 25 und 30 Stunden). Das Gesamtbruttoeinkommen aus Teilzeit und Teilpension beträgt 3.037 Euro (Teilzeit 2.363 Euro, die Teilpension 675 Euro), das Gesamtnetto 2.292 Euro. Am Pensionskonto bleiben 75 Prozent der Gesamtgutschrift 2.354 Euro stehen. Nach zwei Jahren geht Herr/Frau A ganz in Pension. Die Gesamtpension beträgt dann brutto 3.210 Euro und netto 2.528 Euro.

Ergebnis: Die Arbeitszeit wurde um 25 Prozent reduziert, das während der Teilpension zur Verfügung stehende Nettoeinkommen in Höhe von 2.292 Euro liegt etwas unter dem Vollzeiteinkommen von 2.525 Euro. Die monatliche Bruttopension erhöht sich nach zwei Jahren Teilzeit von 2.700 Euro auf 3.210 Euro.

Das bedeutet: 233 Euro weniger monatliches Nettoeinkommen, dafür später monatlich 510 Euro mehr Bruttopension.

Fazit: Ein Gewinn auf allen Seiten

Die Teilpension ist sozial gerecht, flexibel und zukunftsfit. Sie kommt Menschen entgegen, die noch nicht ganz aufhören wollen – oder können.

Gleichzeitig hilft sie Unternehmen, dringend benötigte Fachkräfte zu halten.

Teilzeit arbeiten, Teilpension beziehen, Vollabsicherung genießen – das ist ab Jänner 2026 möglich.

 

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