Soziale Gerechtigkeit
Energiepreise explodieren: Was jetzt auf Haushalte zukommt
Strom, Gas und Sprit werden teurer – warum das passiert und was der ÖGB fordert, damit Energie für alle leistbar bleibt.
Das Wichtigste in Kürze:
- Strom und Heizen werden immer teurer – viele Haushalte kommen kaum mehr über die Runden
- Energieversorger sollen mehr von den Netzkosten zahlen, damit Arbeitnehmer:innen weniger belastet werden
- Sozialtarif für günstigen Strom und Wärme soll für alle gelten, die wenig Geld haben – auch Lehrlinge und Studierende
- Bei extremen Preissprüngen fordert der ÖGB klare Höchstpreise, um Familien und Betriebe zu schützen
Die Energiepreise bestimmen maßgeblich die Lebensqualität vieler Menschen in Österreich. Angesichts rasant steigender Kosten für Strom und Wärme stehen Haushalte und kleine Betriebe vor enormen Herausforderungen. Um diese Belastungen abzufedern und bezahlbare Energie für alle sicherzustellen, sind gezielte Maßnahmen und klare Regelungen dringend erforderlich. Preissenkende Maßnahmen im Energiebereich sind zentral. Wichtig ist, dass Energieversorger und Produzenten stärker in die Pflicht genommen werden, indem gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen wie leistbare Preise als vorrangige Unternehmensziele festgeschrieben werden. Die Vorteile aus der günstigen Wasserkraftproduktion müssen ebenfalls den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugutekommen. Energieversorger und -produzenten sollen zudem einen größeren Anteil der Netzkosten tragen.
Ein wesentlicher Grund für den Anstieg der Energiepreise sind die steigenden Netzkosten. In Österreich tragen die Kundinnen und Kunden aktuell die Kosten für Ausbau und Instandhaltung der Stromnetze. Die Netzentgelte für Verbraucher sind zuletzt stark gestiegen; bei Strom waren es heuer im Schnitt über 20 Prozent. Deshalb ist eine faire Verteilung der Netzkosten notwendig.
Erzeuger tragen derzeit jedoch nur rund 6 Prozent der kosten. Angesichts der steigenden Netzausgaben ist eine stärkere Beteiligung der kommerziellen Erzeuger und Stromhändler überfällig. Würden diese einen größeren Anteil der Netzkosten übernehmen, ergäben sich für Verbraucherinnen und Verbraucher erhebliche Einsparungen pro Jahr.
Spezielle Maßnahmen zur Bekämpfung der Energiearmut sind erforderlich. 12 Prozent der 18- bis 74-Jährigen erwarten in den nächsten drei Monaten Zahlungsschwierigkeiten bei Wohn- oder Energiekosten, knapp 6 Prozent können ihre Wohnung nicht angemessen warmhalten.
Die Regierung hat einen Sozialtarif vorgeschlagen, den wir grundsätzlich positiv bewerten. Zu kritisieren ist jedoch, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten zu eng gefasst ist und sich nur auf Pensionistinnen und Pensionisten, Pflegegelbbezieherinnen und Pflegegelbbezieher sowie Personen mit Mindestsicherung beschränkt.
Was der ÖGB will
Wir fordern eine Ausweitung auf alle Personen, die nach dem Energiearmuts-Definitionsgesetz als schutzbedürftig gelten – dazu gehören auch Erwerbslose, Erwerbstätige mit geringem Einkommen, Lehrlinge und Studierende. Die Finanzierung dieser Maßnahme soll durch die Energieversorger erfolgen, die eine gemeinwirtschaftliche Verpflichtung haben. Energie gehört zur Daseinsvorsorge der Haushalte. Gleichzeitig wissen wir, dass Energieversorger im Zuge der Energiekrise hohe Gewinne erzielt haben. Daher ist es aus unserer Sicht gerechtfertigt, dass ein Teil dieser Gewinne wiederum an die Kundinnen und Kunden zurückgegeben wird.
Die Haushalte müssen endlich wirksam vor Preiserhöhungen im Energiebereich geschützt werden. Deshalb fordert der ÖGB einen wirksamen Krisenmechanismus. Ohne klare Mechanismen für Preiseingriffe riskieren wir, dass Haushalte erneut durch hohe Energiepreise belastet werden, was einen weiteren Inflationsschub auslösen kann.
Wenn die Preise für Strom und Wärme stark steigen, müssen Höchstpreise für Haushalte und KMUs festgelegt werden. Dies gilt beispielsweise bei einem Anstieg des monatlichen Österreichischen Strompreisindexes (ÖSPI) um 35 Prozent gegenüber dem Betrachtungszeitraum der letzten zwölf Monate oder einem Anstieg des monatlichen Österreichischen Gaspreisindexes (ÖGPI) um 50 Prozent im gleichen Vergleichszeitraum.
Subventionen beziehungsweise Kompensationen für Energieunternehmen sollen nur dann gewährt werden, wenn es tatsächlich notwendig ist und die Kostenstrukturen offengelegt werden. In diesem Fall dürfen keine Gewinnausschüttungen erfolgen.