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Erhöhter Kündigungsschutz für Personen

... für Personen, die Funktionen bei der Wahl ausüben.

Die Mitglieder des Wahlvorstands, die Kandidat:innen zur Betriebsratswahl und die gewählten Betriebsrätinnen bzw. Betriebsräte dürfen im Zusammenhang mit der Wahl nicht gekündigt werden, sie genießen einen besonderen Kündigungsschutz.

Die zuständigen Gewerkschaftssekretär:innen unterstützen, falls es trotz gesetzlicher Regelung zu Schwierigkeiten kommt ...

... und die Gewerkschaftsmitgliedschaft bietet Rechtsschutz mit voller Vertretung, sollte ein arbeitsgerichtliches Verfahren erforderlich sein.