Erhöhter Kündigungsschutz für Personen
... für Personen, die Funktionen bei der Wahl ausüben.
Die Mitglieder des Wahlvorstands, die Kandidat:innen zur Betriebsratswahl und die gewählten Betriebsrätinnen bzw. Betriebsräte dürfen im Zusammenhang mit der Wahl nicht gekündigt werden, sie genießen einen besonderen Kündigungsschutz.
Die zuständigen Gewerkschaftssekretär:innen unterstützen, falls es trotz gesetzlicher Regelung zu Schwierigkeiten kommt ...
... und die Gewerkschaftsmitgliedschaft bietet Rechtsschutz mit voller Vertretung, sollte ein arbeitsgerichtliches Verfahren erforderlich sein.