![](/content/dam/oegb/images/betriebsratsservice/vorschl%C3%A4ge/br---br-wahl/allgemeine-grundlagen/ERH%C3%96TER%20KUEND_AdobeStock_497286113_Preview.jpeg.coreimg.jpeg/1660654433328/erh-ter-kuend-adobestock-497286113-preview.jpeg)
Erhöhter Kündigungsschutz für Personen
... für Personen, die Funktionen bei der Wahl ausüben.
Die Mitglieder des Wahlvorstands, die Kandidat:innen zur Betriebsratswahl und die gewählten Betriebsrätinnen bzw. Betriebsräte dürfen im Zusammenhang mit der Wahl nicht gekündigt werden, sie genießen einen besonderen Kündigungsschutz.
Die zuständigen Gewerkschaftssekretär:innen unterstützen, falls es trotz gesetzlicher Regelung zu Schwierigkeiten kommt ...
... und die Gewerkschaftsmitgliedschaft bietet Rechtsschutz mit voller Vertretung, sollte ein arbeitsgerichtliches Verfahren erforderlich sein.