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Der Jugendvertrauensrat wird 50 - 27 Jahre lang hat die Gewerkschaftsjugend dafür gekämpft
Der Jugendvertrauensrat wird 50 - 27 Jahre lang hat die Gewerkschaftsjugend dafür gekämpft ÖGB

Mitbestimmung

Happy Birthday: Der Jugendvertrauensrat wird 50

Jugendliche Mitbestimmung im Betrieb ist heute wichtiger denn je

Im Juli 1972 hatte die Österreichische Gewerkschaftsjugend (ÖGJ) Grund zu feiern: 27 Jahre lang hatte sie für das Jugendvertrauensrätegesetz gekämpft, das am 9. Juli 1972 dann endlich im Parlament beschlossen wurde und mit 1. Jänner 1973 in Kraft trat. Damit ist der Jugendvertrauensrat dieses Jahr 50 Jahre alt geworden. Ein großer Grund, um zu feiern, denn der Weg bis dahin war steinig. 

Der Jugendvertrauensrat ist nicht nur erste Ansprechperson für Lehrlinge, sondern auch ein verlässlicher Partner in der Ausbildung und beim ArbeitnehmerInnenschutz.

Richard Tiefenbacher, Voristzender der ÖGJ
Cardes Production

Seit Anfang der 70er Jahre hat die Gewerkschaftsjugend bei der "Aktion M - wie Mitbestimmung" mehr als 50.000 Unterschriften für das (heute selbstverständliche) Recht auf Mitbestimmung gesammelt - und Druck auf die Politik dafür ausgeübt.

Jugendvertrauensrat Liebherr
ÖGB

Ich will den Lehrlingen in unserem Betrieb eine noch größere Hilfe sein und für alle da sein, die sich nicht trauen, für ihr eigenes Recht zu kämpfen. Auch wenn es oft durchaus anstrengend ist, mir macht die gute Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat, Jugendvertrauensrat und den Lehrlingen Spaß.

Sophia Berkmann, Jugendvertrauensrätin Liebherr

„Das war ein Meilenstein für die Mitbestimmung von Jugendlichen am Arbeitsplatz“, sagt Richard Tiefenbacher, Vorsitzender der Österreichischen Gewerkschaftsjugend (ÖGJ). „Der Jugendvertrauensrat ist nicht nur erste Ansprechperson für Lehrlinge, sondern auch ein verlässlicher Partner in der Ausbildung und beim ArbeitnehmerInnenschutz“, so der Gewerkschafter. „Mehr als 3.250 JugendvertrauensrätInnen helfen den Lehrlingen und jungen ArbeitnehmerInnen im Betrieb und stehen ihnen als FreundInnen und MentorInnen bei privaten und beruflichen Problemen zur Seite“, betont Tiefenbacher.

Die Feier zu 50 Jahre Jugendvertrauensrat fand am 28. Jänner statt

#JVR-bleibt – Jugend verdient Respekt

Du möchtest einen Jugendvertrauensrat gründen?

Ab 5 jugendlichen ArbeitnehmerInnen oder Lehrlingen ist das möglich. Die Österreichische Gewerkschaftsjugend (ÖGJ) unterstützt dich dabei.

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2017 wollte die türkis-blaue Bundesregierung den Jugendvertrauensrat abschaffen und damit gezielten Demokratieabbau betreiben. „Das haben wir als Gewerkschaftsjugend erfolgreich verhindert. Denn das hätte bedeutet, dass jugendliche ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge ihr Mitspracherecht im Betrieb verloren hätten. Dabei ist jugendliche Mitbestimmung im Betrieb heute wichtiger denn je“, so der ÖGJ-Vorsitzende. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel, wo man MitarbeiterInnen halten möchte und für Lehrlinge attraktiv sein will, sollten Mitsprache und die Mitbestimmung von JugendvertrauensrätInnen großgeschrieben werden. „Durch ihre Arbeit und ihr Engagement tragen sie wesentlich zur Ausbildungsqualität und einem guten Betriebsklima bei“, ist Tiefenbacher überzeugt. 

ÖGJ-Erfolg: JVR-Wahlen auch in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen

Stefan Seifried

Ich will, dass Lehrlinge ein gutes Arbeitsklima und Umfeld haben. Sie sollen gerne in die Arbeit gehen und sich nicht jeden Tag denken: ‚Nein, das geht gar nicht!'

Stefan Seifried, Jugendvertrauensrat ÖBB

Die ÖGJ setzt sich auch erfolgreich für die laufende Verbesserung der entsprechenden Gesetzesregelungen ein. Seit 2010 können in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen Vertrauensräte gewählt werden, die sich um jene Jugendlichen kümmern, die keine Lehrstelle in einem Betrieb finden können. Das wurde von der ÖGJ gefordert, weil immer mehr junge Menschen in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen tätig sind. 

2011 wurde der Begriff "jugendliche ArbeitnehmerInnen" gesetzlich neu geregelt. Wodurch alle Lehrlinge bis 21 ihren JVR wählen können. Das passive Wahlalter wurde durch die Novelle "bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres" erhöht.

Weitere Forderungen der Gewerkschaftsjugend:

  • Alle ArbeitnehmerInnen im Betrieb sollen den Betriebsrat unabhängig vom Alter wählen dürfen
  • Die Erweiterung des Anspruchs auf Bildungsfreistellung für Jugendvertrauensräte

 

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