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Ab in den Urlaub!

Alles über Urlaubsgeld, Urlaubsanspruch und Co-der ÖGB OÖ informiert ArbeitnehmerInnen über ihre Rechte

Damit ArbeitnehmerInnen ihren Urlaub unbeschwert genießen können, erklärt der ÖGB Oberösterreich alles, was man für die schönste Zeit im Jahr wissen sollte.

Urlaub ist Vereinbarungssache, es muss für beide Seiten passen

Urlaub ist immer eine Vereinbarung zwischen ArbeitnehmerIn und Arbeitgeber. Der oder die ChefIn muss den Urlaub bewilligen. Umgekehrt kann er/sie aber auch nicht einfach zwangsweise Urlaub anordnen. Urlaub, der bereits bewilligt wurde, kann auch nicht wieder gestrichen werden. Außer es liegen ganz wichtige wirtschaftliche Gründe vor, doch dann muss der Arbeitgeber die erfolgreichen Kosten wie zB Stornogebühren übernehmen. ArbeitnehmerInnen müssen bereits bewilligten Urlaub tatsächlich konsumieren.

Betriebsurlaube dürfen nur einen Teil des Urlaubs umfassen

Es kann auch sein, dass es in Ihrem Betrieb einen im Voraus vereinbarten Betriebsurlaub gibt. Dies darf aber nur einen Teil des Urlaubsanspruchs umfassen. Den eingetragenen Urlaub dürfen ArbeitnehmerInnen nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen vereinbaren.

Anspruch auf fünf Wochen schon nach sechs Monaten in neuer Firma

In den ersten sechs Monaten bei einem neuen Arbeitgeber wächst der Urlaubsanspruch. Nach sechs Monaten steht der gesamte Jahresurlaub zu. Mit Beginn des zweiten Arbeitsjahres entsteht automatisch der neue Anspruch auf den Jahresurlaub.

Urlaubsgeld ist im Kollektivvertrag geregelt

Das Urlaubsgeld ist im Kollektivvertrag  vereinbart. Der Anspruch, die Höhe und die Fälligkeit des Urlaubsgeldes sind im jeweiligen  Kollektivvertrag  festgelegt, den die Gewerkschaft verhandelt hat. In manchen Fällen kann das Urlaubsgeld auch im Einzelarbeitsvertrag geregelt sein.

Krank im Urlaub? Unbedingt melden!

Wer im Urlaub länger als drei Tage krank wird, sollte die Erkrankung dem Arbeitgeber melden und eine Krankenstandbestätigung vorlegen, denn dann gehen die Urlaubstage nicht verloren. Leider verlängert sich dann der Urlaub allerdings nicht automatisch – sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist und man gesund ist, muss man wieder zur Arbeit. Die Tage, an denen man krank war, werden dem Urlaubsguthaben dazugerechnet. 

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