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Bundesregierung plant knallharten Pensionsraub

Bereits mehr als 50.000 Unterschriften für Beibehaltung und Verbesserungen bei der abschlagsfreien Hacklerregelung

 

Vor etwas mehr als einem Jahr wurden die ungerechten Strafabschläge bei der Langzeitversicherten-Pension abgeschafft. Nun will die Bundesregierung die abschlagsfreie Hacklerregelung Mitte November wieder abschaffen. „Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle Menschen, die 45 Jahre lang gearbeitet und Beiträge in das Pensionssystem einbezahlt haben. Die Regierung kürzt damit auf einen Schlag ihre Pensionen um durchschnittlich 300 Euro pro Monat“, sagt Hans Karl Schaller, Landesvorsitzender der PRO-GE OÖ.

 

Die Forderungen der PRO-GE

 

Die Produktionsgewerkschaft (PRO-GE) kämpft gegen diesen Verrat an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und sammelt Unterschriften. Bereits mehr als 50.000 haben für die Beibehaltung der abschlagsfreien Pension nach 45 Arbeitsjahren unterschrieben. Auch sind tausende Menschen der Jahrgänge 1954-1957 mit Abschlägen in Pension gegangen, obwohl sie 45 Jahre oder länger gearbeitet haben. Das muss geändert werden. Diese Pensionen müssen neu berechnet und in Zukunft abschlagsfrei ausbezahlt werden. Ebenso sollen Bundesheer- und Zivildienstzeiten angerechnet werden.

 

Frauen profitieren ab 2024 – Anrechnung von Kindererziehungszeiten

 

„Wer 45 Jahre gearbeitet hat, ist körperlich und oft auch psychisch am Ende seiner Kräfte. Die Lebensleistung dieser Menschen muss anerkannt und nicht mit unfairen Pensionskürzungen bestraft werden“, betont Elfriede Schober, Landesfrauenvorsitzende der PRO-GE OÖ. Noch betrifft die Regelung fast ausschließlich Männer, da Frauen zurzeit mit 60 Jahren ein niedrigeres Regelpensionsantrittsalter haben. Das wird sich in wenigen Jahren ändern, denn mit 2024 beginnt die schrittweise Erhöhung auf 65, dann wird die neue Hacklerregelung auch für Frauen greifen. Um Benachteiligungen zu vermeiden, wurde vorausschauend festgelegt, dass für die abschlagsfreie Pension auch Kindererziehungszeiten im Ausmaß von bis zu fünf Jahren auf die notwendigen 45 Arbeitsjahre angerechnet werden.

 

Hacklerregelung ist leistbar – Kosten im Promille-Bereich

 

Die gesamten Pensionsaufwendungen betrugen im Jahr 2019 laut Dachverband der Sozialversicherungsträger gut 39 Milliarden Euro. Die Kostenschätzungen für die mehr als faire Regelung für Langzeitbeschäftigte betragen einen winzigen Bruchteil der gesamten Pensionsaufwendungen, daher ist die Hacklerregelung Neu leistbar. „Die Kosten für die neue Hacklerregelung liegen, gemessen an allen Pensionsaufwendungen, im Promille-Bereich. Darum ist die Panikmache der Bundesregierung völlig widersinnig und ungerecht. Die Menschen haben sich schließlich ihr Recht hart erarbeitet, nach 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei in die wohlverdiente Pension gehen zu können“, sagt Hans Karl Schaller.

 

 

Mehr Infos, Unterschriftenlisten und die Online-Petition gibt es unter www.45jahresindgenug.at