Equal Pension Day
Frauenpensionen reichen nicht bis Jahresende
Interview mit ÖGB-Landespensionist:innen-Vorsitzender Christine Pertele zum Equal Pension Day.
Immer wieder ist zu hören: „Die Menschen werden immer älter – wir können uns die Pensionen nicht mehr leisten“. Stimmt das?
Die Prognose, dass die Menschen immer älter werden, ist relativ zu sehen. Laut Statistik Austria können 1956 geborene Menschen mit einer Lebenserwartung von rund 85 Jahren (Männer) und 87 Jahren (Frauen) rechnen, 2026 Geborene jedoch nur mit 80 bzw. 84 Lebensjahren. Dann erhöht sich der statistische Wert wieder. 2050 geborene Männer dürfen auf ein Alter von 85,6 und Frauen auf 89,3 Jahre hoffen. Ab 2080 wird eine dauerhafte Stagnation erwartet.
Wie real diese Zahlen sind, wird sich im Laufe der Jahrzehnte zeigen. Die tatsächliche Lebenserwartung hängt stark von der Umgebung, den Lebensumständen und vom sozialen Status ab. In Wien werden Menschen, welche im 1. Bezirk wohnen, im Schnitt um fünf Jahre älter als Bewohner des 15. Bezirks.
Auf die Frage, ob wir uns die Pensionen in Zukunft leisten können, gibt es eine eindeutige Antwort: Ja! Denn unser öffentliches Pensionssystem ist eines der sichersten weltweit und bleibt auch in Zukunft finanzierbar. Voraussetzungen sind gute Löhne und eine stabile Beschäftigung, da es auf einem Generationenvertrag basiert: Die Beiträge der jeweils Erwerbstätigen finanzieren direkt die Pensionen der vorhergehenden Generation. Dieses System verhindert, dass die von den Versicherten einbezahlten Gelder verspekuliert werden, wie das bei privaten, kapitalgebundenen Altersvorsorgen der Fall sein kann.
Um Ängste zu schüren und die angebliche Unfinanzierbarkeit darzustellen, greifen ideologisch motivierte Gegner unseres bewährten, staatlichen Systems zu raffinierten Tricks. Bei den Pensionskosten werden häufig die Gesamtausgaben inklusive gewichtiger Anteile für Sozialleistungen, welche aber nicht zu den Pensionskosten gehören, hinausposaunt. Dazu gehören Aufwendungen für die Ausgleichszulage, für die Anrechnung von Kindererziehungs-, Präsenz- und Zivildienstzeiten, Reha Geld usw. Auch Hinterbliebenenpensionen sind im Grund eine Sozialleistung, die es nur in wenigen Ländern gibt. Dabei können ernsthafte Zukunftsprognosen über die Finanzierbarkeit nur in prozentueller Relation zur jeweils erwarteten Wirtschaftsleistung, dem BIP stehen, erstellt werden.
Durch die im ASVG verankerte, inflationsbedingte jährliche Anpassung der Pensionen steigen zwar die Pensionskosten, es erhöhen sich jedoch auch die Einnahmen der Pensionsversicherungen durch die von den Gewerkschaften ausverhandelten Lohn- und Gehaltserhöhungen (2025: +5%).
Durch die im ASVG verankerte, inflationsbedingte jährliche Anpassung der Pensionen steigen zwar die Pensionskosten, es erhöhen sich jedoch auch die Einnahmen der Pensionsversicherungen durch die von den Gewerkschaften ausverhandelten Lohn- und Gehaltserhöhungen (2025: +5%). Dies wird aber bei den Drohungen über den angeblich bevorstehenden Zusammenbruch unseres bewährten Systems nicht erwähnt.
2025 hat der gesamte Pensionsaufwand in absoluten Zahlen auf 50,5 Mrd Euro (+6,8%) betragen. Das sind 13,7% des aktuellen BIP. Dieser Wert wird von den Expert:innen der Alterssicherungskommission und des AGEING-REPORTS der EU bis 2030 mit einer Steigerung auf 15% des BIP veranschlagt und soll ab 2050 wieder auf stabile 14% absinken. Das ist vor allem mit dem Auslaufen der Beamtenversorgung erklärbar, für die der Staat als Dienstgeber in ihrer aktiven Zeit keine Arbeitgeberbeiträge gezahlt hat. Die gesetzlich vorgesehene Ausfallhaftung des Bundes, der Bundeszuschuss, schlug mit 2025 mit 10,4 Mrd Euro zu Buche. Das ist kein Geschenk! Im ASVG ist die sogenannte Drittelparität zwischen Arbeitnehmer:innen, Arbeitgeber:innen und öffentlicher Hand verankert. Man wusste schon beim Beschluss des Gesetzes, dass der Staat einen Beitrag leisten muss. Diese 33% Bundeszuschuss wurden noch nie ausgeschöpft, da der Deckungsgrad der ASVG-Pensionen im Gegensatz zu SVS und BSVG-Versicherten immer bei mehr als 80% lag.
Zudem geht der AGEING REPORT 2024 der EU davon aus, dass die Zahl der beitragszahlenden Arbeitnehmer:innen ansteigen wird. Man rechnet damit, dass die Beschäftigungsrate der 20- bis 64-Jährigen von derzeit 77% ab 2040 auf über 81% steigt. Die Quote der erwerbstätigen 55- bis 64-Jährigen soll sich sogar um 10% erhöhen.
Ein weiteres, gewichtiges Argument für die Finanzierbarkeit unseres öffentlichen Systems stellt der äußerst geringe Anteil der Verwaltungskosten dar. Dieser wurde 2025 erneut gesenkt und beträgt nur 0,7% der Gesamtaufwendungen, während in Staaten wie zB den Niederlanden die Verwaltungskosten bis zu 30% der ausbezahlten Renten betragen.
Fazit: Allen Unkenrufen zum Trotz ist unser Pensionssystem stabil. Maßgeblich für die Finanzierung unserer Pensionen sind hohe Beschäftigungsraten sowie gute Löhne und Gehälter. Dafür braucht es starke Gewerkschaften. Die nachhaltige Finanzierung des Pensionssystems entscheidet sich auf dem Arbeitsmarkt!
Während einerseits über die hohen Kosten für das Pensionssystem gesprochen wird, gibt es andererseits viele Pensionist:innen, die mit ihrer Pension kaum über die Runden kommen oder sogar eine „Aufstockung“ benötigen. Wie passt das zusammen?
Die Ursachen für Altersarmut liegen meistens im Erwerbsleben. Ein Gender Pay Gap entsteht durch prekäre Arbeit, durch niedrige Löhne vor allem in Berufen, welche vorwiegend von Frauen ausgeübt werden und wird so zum Pension Pay Gap. Oft führen (unfreiwillig) unterbrochene Erwerbsbiografien oder Teilzeitarbeit wegen Kindererziehung, unbezahlte Pflege oder Betreuung von Familienangehörigen zur Armuts- und Ausgrenzungsgefährdung im Alter. Besonders betroffen sind Alleinerzieher:innen. Die 2003, unter der damaligen ÖVP-FPÖ Regierung, eingeführte lebenslange Durchrechnung mit Einrechnung erwerbsloser Jahre oder Teilzeit anstelle der besten 15 Jahre als Basis für die Pensionsberechnung tat ein Übriges, dass Frauen im Schnitt um fast 40 % weniger Pension erhalten als Männer und ihre Pension oft deutlich unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt. Zwölf Prozent der Männer und 18% der Frauen über 65 waren 2022 sogar von tatsächlicher Armut betroffen.
In Österreich gibt es keine Mindestpension. Liegt die Gesamtsumme der Pension unter einem gewissen Schwellenwert (Richtsatz 2026: € 1308,- für Alleinstehende, € 2064,- für Paare) kommt es zu einer „Aufstockung“ des Einkommens in Form einer Ausgleichszulage in Höhe der Differenz zwischen der Pension und dem Richtsatz. Diese Sozialleistung für rund 190.000 Personen ist keine Pensionsleistung und darf fairerweise nicht zu den Pensionskosten dazugerechnet werden.
Der Equal Pension Day in Österreich am 9. August (in Salzburg am 5. August) markiert den Zeitpunkt, zu dem Männer bereits soviel Pension erhalten haben, wie Frauen erst bis zum Jahresende bekommen.
Aufgrund der aktuellen Einsparungen hat die Bundesregierung beschlossen, dass die Pensionsanpassungen sozial gestaffelt werden. Wie beurteilst du diese Entscheidung?
Unter dem Aspekt, dass wir alle einen Beitrag zur Budgetsanierung leisten sollen und unsere Pensionen neben dem Umlageverfahren auch dem Äquivalenzprinzip unterliegen, ist für mich diese Entscheidung in Ordnung. Zumal nur Höchstpensionen anstelle einer prozentuellen Anpassung einen Fixbetrag erhalten, finde ich sie diesmal gerechter als in manchen vorangegangenen Jahren.
Monika Kemperle, die Vorsitzende der ÖGB Pensionist:innen hat im Seniorenrat für 2027 die volle Pensionsanpassung in Höhe der erwarteten Inflation von 3,3% gefordert, um einen Kaufkraftverlust zu verhindern. Aufgrund der angespannten finanziellen Lage beschloss die Regierung, die geplanten Anpassungen sozial zu staffeln. Wichtig ist für mich, dass die Bezieher:innen einer Ausgleichszulage den vollen Teuerungsausgleich von 3,3% erhalten. Das sind knapp € 40,- im Monat. Kleine und mittlere Pensionen werden um 2,95% angepasst und liegen so nur knapp unter der vollen Inflationshöhe. Bei einer Brutto Pension von € 3000,- ergibt das monatlich € 89,-. Erst für Pensionsempfänger:innen ab der Höchstbeitragsgrundlage von 6.930, - Euro gibt es „nur“ einen Fixbetrag von 204,44 Euro. Davon sind weniger als 11.000 Personen betroffen.
Vor allem Frauen erhalten deutlich weniger Pension als Männer. Was muss sich hier ändern?
Wie uns der alljährliche Equal Pension Day zeigt, sind niedrige Pensionen nach wie vor weiblich. Mit durchschnittlich knapp über 1560,- Euro erhalten Frauen um 1.000, - Pension weniger als Männer. Jede fünfte Frau ist von Altersarmut betroffen. Der ÖGB und verschiedene NGO´s warnen seit langem vor extremen Belastungen durch Teuerung, Wohnkosten und Gesundheit.
Die Wurzeln für Altersarmut werden in der Zeit der Erwerbstätigkeit gelegt. Niedrige Löhne, unfreiwillige Teilzeit und unbezahlte Fürsorgearbeit sind signifikante Gründe dafür. Daher muss der Gender Pay Gap endlich geschlossen werden. Ein weiterer Schritt wäre ein Recht auf Vollzeit in entsprechend großen Unternehmungen. Maßgebliche Verbesserungen könnte der Staat durch eine (bessere) Anrechnung von Kinderbetreuungszeiten, von Zeiten wie Elternkarenz oder Elternteilzeit sowie Schul- und Studienzeiten und bestimmten Care-Tätigkeiten erreichen, indem der Bund als Grundlage für die Pensionsbeiträge einen durchschnittlichen Vollzeitverdienst annimmt. Da rund die Hälfte aller Frauen im Schnitt bereits seit sieben Jahre arbeitslos sind, bevor sie in Pension gehen können, bedarf es auch für Zeiten der Arbeitslosigkeit höherer Pensionsbeiträge, um Altersarmut zu verhindern.
Der Richtsatz für die Ausgleichszulage wird zwar für 2026 im Ausmaß der Inflation angehoben, liegt aber mit derzeit 1.308, - Euro brutto immer noch weit unter der von der EU als Armutsschwelle festgelegten 60 Prozent des Medianeinkommens von 1.827,- Euro im Monat.
Für diese berechtigten Forderungen bedarf es auch eines Umdenkens in den Köpfen der Menschen. Das jahrhundertealte Rollenbild, dass unbezahlte Fürsorgearbeit von Frauen erledigt werden muss, ist nicht mehr zeitgemäß. Eine gerechte Verteilung dieser Aufgaben ist die Grundlage für Gleichberechtigung und wirtschaftliche Gleichheit zwischen den Geschlechtern.
Die Regierung in Deutschland plant, das Pensionsantrittsalter bis 2051 auf 68 Jahre anzuheben. Auch in Österreich wird über eine Anhebung diskutiert. Glaubst du, dass das der richtige Schritt ist?
In Österreich liegt das Regelpensionsalter für Männer bei 65 Jahren, bei den Frauen wird das gesetzliche Pensionsantrittsalter seit 2024 halbjährlich angehoben. 2033 gleicht es dann dem der Männer. Das tatsächliche Pensionsantrittsalter von Männern lag 2022 laut AGEING REPORT 2024 der EU im Schnitt bei 63 Jahren und soll bei gleichbleibenden Bedingungen bis 2050 auf einen, dann stabil bleibenden, Wert von 63,6 Jahren ansteigen. Die zugrundeliegende Versicherungszeit liegt dauerhaft bei knapp unter 41 Jahren.
Das faktische Frauenpensionsantrittsalter soll ab 2050 bei 63,5 Jahren liegen, während die Beitragsjahre bis 2070 im Schnitt von 37 auf 37,8 Jahre ansteigen.
Wie schwer es vielen älteren Erwerbstätigen gemacht wird, das derzeitige Regelpensionsantrittsalter zu erreichen, zeigt die Tatsache, dass rund 25.000 große und mittlere Unternehmen keine über 60-Jährigen beschäftigen. Auch 30% der kleineren Betriebe geben älteren Mitarbeiter:innen keine Chance. Wer älter als 55 ist und seinen Arbeitsplatz verliert, hat kaum mehr Aussicht auf eine reguläre Beschäftigung.
Unter diesen Bedingungen wäre eine generelle Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters auf 68 Jahre eine Mogelpackung. Wie uns glaubwürdige Expert:innen permanent bestätigen, ist unser Pensionssystem stabil. Die immer wieder angeheizte Finazierungsdebatte soll davon ablenken, worum es tatsächlich geht: Man will verhindern, dass Menschen nach einem langen Arbeitsleben eine abschlagsfreie Pension genießen können. Dabei tritt schon jetzt nahezu ein Drittel der Arbeitnehmer:innen nicht direkt aus dem Erwerbsleben, sondern aus der Arbeitslosigkeit oder aus dem Krankenstand in Pension, was sich wegen der lebenslangen Durchrechnung auch negativ auf die Höhe der Pension auswirkt.
Wollte man den Erwerbstätigen wirklich ein längeres, gesundes Arbeitsleben ermöglichen, hätte man längst dafür sorgen müssen, dass Unternehmen genug alters- und alternsgerechte Arbeitsplätze schaffen. Ein Bonus-Malus-System, das Betriebe belohnt, welche mehr ältere Arbeitnehmer:innen beschäftigen und solche sanktioniert, die 60-jährige gezielt aus dem Unternehmen drängen, könnte die weit verbreitete altersfeindliche Haltung vieler Arbeitgeber:innen verändern.
Bis dahin muss es heißen: Bis 65 ist genug!