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Europäische Gewerkschaften wollen Rechte für Betriebsräte ausbauen

Immer wieder denken Unternehmer laut darüber nach oder realisieren ihre Pläne, die Produktion aus Kostengründen in andere Länder zu verschieben.

Das wirkt sich nicht nur nachteilig aus für die Beschäftigten und somit für den Arbeitsmarkt im Land des Stammsitzes, es geht oft auch zu Lasten der betrieblichen Mitbestimmung: Verschiebt sich auch der Gesellschaftssitz von einem Land mit vergleichsweise strengen Mitbestimmungsregeln, wie Österreich oder Deutschland, in ein Land ohne entsprechende Bestimmungen, verlieren die Betriebsräte nach aktueller EU-Rechtslage beispielsweise ihren Aufsichtsratssitz. Damit sind sie also von wesentlichen Informationen ausgeschlossen. 

Aktuell gibt es in der EU einen Fleckerlteppich von Regelungen zur Mitbestimmung, der keine Rechtssicherheit bietet. In einigen Ländern, konkret in Belgien, Italien, Zypern, Rumänien und Estland, gibt es entweder gar keine Mitbestimmung für ArbeitnehmerInnen oder, wie das in Griechenland, Spanien, Irland und Polen der Fall ist, nur in einzelnen staatlichen Unternehmen. 

EU-Parlament unterstützt Forderung nach Richtlinie für Mitbestimmung 

Ein Problem, dem sich der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) jetzt auch mit Zustimmung der Politik im kommenden Jahr 2022 verstärkt widmen will: Das Europäische Parlament stimmte Mitte Dezember einem Bericht zu, der eine neue Richtlinie über die Information, Anhörung und Vertretung der ArbeitnehmerInnen fordert.

Es geht darum, Druck auf die Europäische Kommission auszuüben, um die ArbeitnehmerInnen stärker in die Entscheidungsgremien am Arbeitsplatz einzubeziehen, also die Rechte der Betriebsräte auszubauen.

„Das grüne Licht im EU-Parlament zeigt die starke parteiübergreifende Unterstützung für einen neuen Rahmen zur Information, Anhörung und Vertretung auf Vorstandsebene“, so Isabelle Schönmann vom EGB.

„Es ist zwingend erforderlich, dass die Kommission diesen Rahmen im kommenden Jahr vorlegt. Eine Richtlinie ist erforderlich, um sicherzustellen, dass Arbeitgeber Lücken im EU-Recht nicht länger ausnutzen können, um ihren grundlegendsten Verpflichtungen gegenüber der Arbeitsplatzdemokratie auszuweichen.“ 

Wir unterstützen diese Initiative, weil Betriebsräten immer wieder ihre europäischen Mitbestimmungsrechte sozusagen unter den Füßen weggezogen werden.

Wolfgang Katzian, ÖGB-Präsident

Katzian: Bestehende Rechte für Europäische Betriebsräte sichern

„Diese Initiative ist deswegen so wichtig, weil aktuelle Fälle beweisen, dass Betriebsräten ihre europäischen Mitbestimmungsrechte sozusagen unter den Füßen weggezogen werden“, signalisiert Präsident Wolfgang Katzian volle Zustimmung des ÖGB: „Wir begrüßen es sehr, dass der EGB den Fokus für mehr Demokratie am Arbeitsplatz auf 2022 und 2023 ausweiten möchte. Ohne diese Mitbestimmung wird auch der ökologische und digitale Wandel nicht ohne Nachteile für die ArbeitnehmerInnen möglich sein.“

Es gehe aber auch darum, die Durchsetzung von bereits bestehenden Rechten zu fördern, so Katzian: „Der Zugang zu den Gerichten und die Möglichkeit, zum Beispiel die zwar vorgesehene, aber oft nicht erfolgte Information der Europäischen Betriebsräte einzuklagen, sind äußerst eingeschränkt. Es ist daher auch wichtig, hier nachzubessern, damit die Europäischen Betriebsräte weniger leicht umgangen werden können. Demokratie am Arbeitsplatz ist formuliert als wichtiges Ziel in der Europäischen Säule Sozialer Rechte, sie gehört zur DNA eines sozialen Europas.“ 

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