Jahresbericht
Rückblick 2021
Das Coronavirus bestimmte nach wie vor unser (Arbeits-)Leben zwischen Lockdowns, Homeoffice, Homeschooling und Kurzarbeit. Zwölf Monate voller Evaluierungen, 606 Verordnungen, Erlässe, Gesetze und Informationsschreiben führten zu einem unübersichtlichen Paragrafendschungel.
Gut, dass es den ÖGB und die Sozialpartnerschaft gibt, denn diese einigten sich oft schneller auf Hilfsmechanismen als die Regierung: General-Kollektivvertrag bezüglich der Maskenpause (13. Jänner und 1. September 2021) oder Kurzarbeit. Gleichzeitig erzeugten sie Druck auf die schwarz-grüne Regierung, wenn Entscheidungen verschleppt wurden, wie etwa bei der Sonderbetreuungszeit, der Freistellung von Schwangeren, der Möglichkeit sich telefonisch krankzumelden oder der Wiedereinführung der Freistellung von Risikogruppen. Arbeitnehmer:innen wurden das ganze Jahr zu den wichtigsten Fragen auf der Webseite JobundCorona über die geltenden Regeln informiert.
Trotz all der Widerlichkeiten verhandelten die Gewerkschaften Kollektivverträge mit Abschlüssen bis zu fünf Prozent Lohnplus aus, standen der MAN-Belegschaft beim Erhalt ihres Standorts zur Seite oder deckten gemeinsam mit der Arbeiterkammer und der Finanzpolizei die systematische Ausbeutung der Arbeitnehmer:innen bei der Firma Hygiene Austria auf. Und die Gewerkschaftsbewegung bewies, dass Solidarität besonders in Krisenzeiten funktioniert. Denn 2021 war auch das Jahr der Proteste, Demonstrationen, Kundgebungen, Betriebsrätekonferenzen, Betriebsversammlungen und Streiks.
Im Jahr 2021 gab es gute, aber auch schlechte Nachrichten:
· Im Jahr 2020 traten 58.926 neue Mitglieder den Gewerkschaften bei, die Mitgliederstatistik wurde Anfang 2021 präsentiert.
· Das Vertrauen in den ÖGB ist seit 2019 um neun Prozentpunkte gewachsen und liegt unter anderem vor der Nationalbank und dem Parlament.
· Die stetige Forderung nach Verbesserung der Lehrlingsausbildung resultierte bei der Europameisterschaft der Berufe (EuroSkills) in 11 Goldmedaillen, 12 Silbermedaillen und 10 Bronzemedaillen für österreichische Lehrlinge.
· Die muttersprachliche Beratung konnte gerettet werden, genauso wie die ÖGB-Fachbuchhandlung.
· An 17 engagierte Gewerkschafter:innen wurde am 1. Juli 2021 die Sabine-Oberhauser-Medaille vergeben.
· Ein neuer Gemeindebau in der Stumpergasse in Wien wird nach dem ehemaligen ÖGB-Präsidenten Rudolf Hundstorfer benannt.
Arbeitslosenbonus
Im Frühjahr 2020 erhielten Arbeitssuchende und Notstandshilfebezieher:innen zwei Einmalzahlungen von 450 Euro. Nichts erhielten hingegen jene, die an AMS-Schulungen teilnahmen oder in beruflicher Rehabilitation waren. Auf Druck diverser Organisationen, auch des ÖGB, zahlte die Regierung den Arbeitslosenbonus in den ersten Monaten 2021 aus.
Mitte Dezember 2021 beschloss der Nationalrat, dass es eine 150-Euro-Einmalzahlung an Arbeitssuchende geben wird.
Der Bildungsbonus für Arbeitssuchende wäre eigentlich Ende 2021 ausgelaufen, wurde aber Mitte Dezember bis Ende des Jahres 2022 verlängert. Bis Ende 2021 haben 36.100 Personen davon profitiert.
Betriebsratswahlen
Mit 1. Jänner 2021 wurde das Wahlalter bei Betriebsratswahlen von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Der jahrelange Druck der Gewerkschaftsjugend hat sich ausgezahlt. Damit wird die Mitbestimmung der Jugendlichen im Betrieb ausgeweitet. Offen geblieben ist die Forderung, dass alle Lehrlinge, also jene unter 16 Jahren, auch wahlberechtigt sind.
Angleichung der Kündigungsfristen
Am 1. Oktober 2021 endete eine über 150 Jahre bestehende Ungerechtigkeit und dies auch nur, weil die Gewerkschaftsbewegung nie lockergelassen hat. Eigentlich hätten die Kündigungsfristen der Arbeiter:innen an jene der Angestellten bereits am 1. Jänner 2021 angeglichen werden sollen. Wegen der Coronavirus-Pandemie wurde der Termin zuerst auf 1. Juli und schließlich auf 1. Oktober verschoben. Nun gelten die gleichen Kündigungsfristen für Arbeiter:innen wie für Angestellte.
Einheitliches Landarbeitsgesetz
Es dauerte 101 Jahre, bis endlich die Gewerkschaftsforderung nach einem einheitlichen Landarbeitsgesetz umgesetzt wurde. Bereits im Jahr 1920 forderten die Land- und Forstarbeiter:innen ein bundesweit gültiges Landarbeitsgesetz und somit das Ende der divergierenden neun Landarbeitsordnungen. Am 1. Juli 2021 trat die einheitliche Regelung für 30.000 Beschäftigte in Kraft.
Novelle des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG)
Im März 2021 beschloss der Nationalrat eine Novelle des BUAG. Zum 75. Geburtstag des Gesetzes wurde eine lange Gewerkschaftsforderung umgesetzt. Das bereits im Jahr 2014 eingeführte Überbrückungsgeld – eine Art Frühpension für am Bau beschäftigte Personen – kann nun schon ab dem 58. Lebensjahr bezogen werden.
Novelle des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes
Das im Mai 2011 erstmals in Kraft getretene Gesetz wurde über die Jahre immer wieder verbessert. Die Hauptziele waren stets, dass Arbeitnehmer:innen den zustehenden Lohn, das zustehende Gehalt für die erbrachte Arbeitsleistung erhalten und es einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen gibt. Eines der Kernstücke war das Kumulationsprinzip. Es bedeutet, dass beispielsweise ein Unternehmer, der zehn Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern zu wenig Gehalt bezahlt, auch zehn Mal bestraft wird. Strafen für Lohndumping werden also mit der Zahl der geschädigten Arbeitnehmer:innen multipliziert. Genau deshalb schützt das Kumulationsprinzip vor allem vor systematischer Ausbeutung im großen Stil.
Mit 1. September 2021 wurde das Prinzip abgeschafft. Bei allen Delikten werden nunmehr Strafen, die von der Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer:innen unabhängig sind, verhängt.
Umweltstiftung
Die Arbeitslosenzahlen sinken zwar noch, das wirdber nicht mehr lang so weitergehen. Außerdem sind noch immer mehr als 300.000 Menschen in Kurzarbeit und der gesamte Arbeitsmarkt befindet sich in einem Transformationsprozess, der Österreich vor eine große Herausforderung stellt. „Aus- und Weiterbildung wird daher ein wichtiger Eckpunkt im Kampf gegen Arbeitslosigkeit sein“, sagte3 ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian.
In den Bereichen Umwelt, thermische Sanierung und erneuerbare Energien gibt es viel Potenzial für die Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian machte daher weiter Druck in Richtung Bundesregierung: „Wir fordern eine Umweltstiftung, in der Arbeitslose für zukunftsfähige Jobs ausgebildet oder umqualifiziert werden können. Der Vorteil dabei ist, dass Arbeitnehmer:innen finanziell abgesichert sind und gleichzeitig ein Fachkräftemangel in Zukunftsbranchen verhindert werden kann.“
Anfang Juli 2021 wurde die Umweltstiftung im Nationalrat beschlossen.
Europäische Union
EU-Mindestlöhne
Seit Oktober 2019 wird über die EU-Mindestlöhne verhandelt. Im Jahr 2020 wurde ein Vorschlag für die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU veröffentlicht, mit dem Ziel, das geschlechterspezifische Lohngefälle zu beseitigen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für den Binnenmarkt zu schaffen. Am 11. November 2021 wurde die Richtlinie im EU-Beschäftigtenausschuss verabschiedet. Am 25. November nahm die EU-Richtlinie eine weitere Hürde. Sie wurde mit großer Mehrheit im EU-Parlament angenommen. Die Umsetzung bedeutet Lohnerhöhungen für 24 Millionen Europäer:innen.
Der ÖGB ist für den EU-Mindestlohn, auch wenn sich in Österreich wegen der hohen Kollektivvertragsabdeckung nicht viel ändern wird, aber er würde die Gefahr des Lohndumpings eindämmen, da in den Niedriglohnländern die Einkommen steigen werden.
Es ist nicht in Ordnung, dass Konzerne durch Optimierungen und Tricks ihren Steuerbeitrag massiv nach unten drücken. Es braucht mehr Steuertransparenz, damit die multinationalen Unternehmen endlich ihren gerechten Beitrag leisten.“
Steuertransparenz (EU)
AK und ÖGB schickten gemeinsam mit rund 60 anderen Organisationen einen offenen Brief an die EU-Kommission und die EU-Regierungen. Darin forderten sie Ende Mai 2021 mehr Engagement in Sachen Steuertransparenz. Denn die Verhandlungen dauerten schon fast fünf Jahre.
Ende November 2021 war es dann so weit. Das EU-Parlament hat die Richtlinie zur öffentlichen länderweisen Berichterstattung verabschiedet, damit wurde die öffentliche EU-Konzernsteuererklärung zum Gesetz. Multinationale Großkonzerne sind nun verpflichtet offenzulegen, wann und wie viele Steuern sie bezahlen.
Coronavirus-Pandemie
Homeofficegesetz
Mit dem Virus kam auch das Homeoffice, dennoch dauerte es ein ganzes Jahr, bis die Regierung das Homeofficegesetz Ende Februar 2021 zur Begutachtung ausschickte. Der ÖGB kritisierte zwei Punkte und bei beiden wurde nachgebessert: Die Zahl der Tage, an denen zu Hause gearbeitet werden muss, um Werbungskosten geltend machen zu können, wurde von 42 auf 26 gesenkt. Auch können Beschäftigte 2021 die vollen 300 Euro für Anschaffungskosten im Homeoffice geltend machen.
Das Gesetz gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2021. Der Nationalrat verabschiedete im Dezember 2021 auch, dass Essensgutscheine auch im Homeoffice weiterhin steuerbefreit sind und die Pendler:innenpauschale beibehalten wird.
Corona-Prämie
Die Gewerkschaften und der ÖGB forderten seit Beginn der Pandemie eine Corona-Prämie für alle. Die Regierung kündigte am 15. Mai 2021 eine Pressekonferenz an, es solle 500 Euro Corona-Prämie für einzelne Berufsgruppen im Gesundheits- und Pflegebereich geben.
Die Gewerkschaften sagten: „Wir haben für die Corona-Prämie hart gekämpft. Dass einzelne Berufsgruppen der Gesundheitsberufe ihre 500 Euro jetzt endlich bekommen sollen, ist ein großer Erfolg.“ Sie fügten jedoch ein großes Aber hintan. Denn ein Großteil der Beschäftigten war davon ausgenommen, etwa jene, die alte Menschen pflegt, sich um Behinderte kümmert, in der Wohnungslosenhilfe tätig ist oder Rettungsfahrer:innen und das Reinigungspersonal in Krankenhäusern. Am 8. Juni 2021 übergaben Beschäftigte aus dem Gesundheitsbereich (vida, younion, GPA) ihre Forderung an Parlamentsabgeordnete. Wenige Tage später protestierte die vida-Jugend am 15. Juni 2021 und die Gewerkschaften am 16. Juni 2021 lautstark und forderten den Corona-Bonus für alle und einen Tag später demonstrierten Gewerkschaften für einen gerechten Corona-Bonus.
Kritik und Druck zahlten sich aus. Der Bezieher:innenkreis wurde etwas ausgeweitet, etwa auf Reinigungskräfte in Krankenhäusern, Spitalstechniker:innen und Personal in Reha-Einrichtungen. Bekommen sollen den Bonus jedenfalls rund 26.000 Ärztinnen und Ärzte sowie 95.000 Pflege- und andere Mitarbeiter:innen in Krankenanstalten, aber auch 68.000 Pflegekräfte in stationären Einrichtungen bzw. von mobilen Diensten.
Am 17. Juni 2021 wurde die ungerechte Corona-Prämie im Parlament beschlossen, eine Richtlinie herausgegeben, welche jedoch präzisiert werden musste, und ab dann passierte auf Regierungsebene nichts mehr. Also rief die Gewerkschaft vida am 3. Juli 2021 in ganz Österreich zu Demonstrationen auf. Das Motto lautete: „Beim Virus die Ersten, beim Corona-Bonus die Letzten.“ Am 18. November 2021 stimmten im Parlament die Regierungsparteien dennoch gegen die Ausweitung des Bonus auf Sanitäter:innen sowie externe Reinigungs- und Sicherheitskräfte.
Keinen Corona-Bonus bekamen beim Bund angestellte Med-Uni-Ärztinnen und -Ärzte sowie auch nur Teile der Polizistinnen und Polizisten erhielten eine Prämie – dieses ungerechte Verhalten der Regierung wurde von den Gewerkschaften scharf kritisiert.
Anspruchsberechtigte erhielten im Dezember 2021 den Corona-Bonus mit ihrem Gehalt ausbezahlt. Einzelne Unternehmen bezahlten jedoch allen ihren Angestellten einen Bonus aus.
Kurzarbeit
Die Kurzarbeit erwies sich während der Coronavirus-Pandemie als bestes Instrument, um Arbeitsplätze in besonders hart getroffenen Branchen zu sichern. Die Sozialpartner und die Bundesregierung einigten sich im Jahr 2021 gleich zweimal auf Kurzarbeitsmodelle. Ab 1. April 2021 galt die Kurzarbeit IV und ab 1. Juli Kurzarbeit V. Letztere ermöglichte zwei Varianten, aber mit dem gleichen Ziel: Arbeitsplätze zu erhalten. Die Kurzarbeit war insgesamt ein großer Erfolg, es konnten während der Pandemie 1,3 Mio. Arbeitsplätze gesichert werden.
Während des 4. Lockdowns gab es eine Neuerung bei der Kurzarbeit V und diese wurde am 26. November 2021 präsentiert. Die Eckpunkte waren: Es gibt einen Bonus für Langzeit-Kurzarbeitende in der Höhe von 500 Euro, einen verbesserten Trinkgeldersatz sowie eine Saisonstarthilfe für Fachkräfte, die im Lockdown angestellt werden.
Für das Jahr 2022 erhöhte die türkis-grüne Regierung die Budgetobergrenze für Kurzarbeit von einer auf zwei Milliarden Euro.
Risikogruppen
Am 30. Juni 2021 lief die Freistellungsregelung für Beschäftigte, die einer Risikogruppe angehören, aus. Angesichts der steigenden Infektionszahlen und der drastischen Lage auf den Intensivstationen forderte der ÖGB am 19. November 2021 die Wiedereinführung der Regelung und mit dem 4. Lockdown, ab 22. November 2021, war die Freistellung wieder möglich. Für die Freistellung ab 22. November 2021 war ein neues Attest erforderlich, das sich betroffene Arbeitnehmer:innen beim behandelnden Arzt ausstellen lassen konnten und nur für den Übergangszeitraum bis März 2022 gültig war. Ab 14. Dezember 2021 gab es für Atteste auf Basis der neuen gesetzlichen Regelung neue Voraussetzungen, die die Impfung stärker berücksichtigten.
Sonderunterstützungsgesetz
Ende Juni war eine schwarze Woche für Arbeitnehmer:innen. Die türkis-grüne Regierung beschloss die Verschiebung der Angleichung der Kündigungsfristen auf den 1. Oktober 2021, die Aufhebung des Kumulationsprinzips bei Lohn- und Sozialdumping und Kürzungen bei der Sonderunterstützung für Arbeiter:innen und den Eingriff in die Mitbestimmungsrechte bei der Sonderunterstützung im Bergbaubereich. Letzterer betraf rund 250 Beschäftigte, die unter Sozialpläne fallen, mit abnehmender Tendenz. Das Einsparungspotenzial war dementsprechend klein.
Aufstockung der Notstandshilfe
Die Aufstockung der Notstandshilfe auf die Höhe des Arbeitslosengeldes gab es bereits im Jahr 2020. Am 26. April 2021 beschloss der Nationalrat eine Verlängerung von drei Monaten. Sie lief mit Ende September 2021 aus. Am 18. November 2021 stimmten nur die SPÖ und die FPÖ für eine Verlängerung bis Ende Juni 2022.
Sonderfreistellung für Schwangere während der Pandemie
Durch eine Novelle des Mutterschutzgesetzes durften zwischen 1. Jänner und 31. März 2021 schwangere Frauen ab der 14. Schwangerschaftswoche von der Arbeitgeberin bzw. vom Arbeitgeber nicht für Arbeiten herangezogen werden, in denen physischer Körperkontakt besteht. Falls diese Möglichkeit nicht besteht, können Schwangere von der Arbeit freigestellt werden. Die Sonderfreistellung betraf Schwangere in körpernahen Berufen.
Mit 1. Juli 2021 wurde die Sonderfreistellung bis März 2022 verlängert. Seit 1. Juli galt, dass werdende Mütter, die gegen Corona geimpft sind, von einer Sonderfreistellung ausgenommen sind.
Die Gewerkschaftsfrauen forderten aber seit Beginn der Pandemie, dass alle schwangeren Frauen ab der 14. Schwangerschaftswoche freigestellt werden. Dazu verfassten die Gewerkschaften und die Arbeiterkammer bereits im Februar 2021 einen offenen Brief an die zuständigen Arbeitsminister, denn jede schwangere Arbeitnehmerin hat ein Recht auf Schutz ihrer Gesundheit.
Sonderbetreuungszeit
Die 4. Phase der Sonderbetreuungszeit endete mit 9. Juli 2021 und auf Druck der Gewerkschaftsfrauen sollte sie, ob der hohen Infektionszahlen, wieder mit Beginn des Wintersemesters eingeführt werden. Die Regierung war spät dran und wollte die Phase 5 erst mit 1. Oktober 2021 beginnen lassen. Die Gewerkschaftsfrauen erkämpften eine Rückdatierung auf Schulbeginn (1. September 2021), gültig bis März 2022.
Der Rechtsanspruch bestand allerdings nur, wenn Schulen und Kinderbildungseinrichtungen behördlich geschlossen wurden, Quarantäne verhängt wurde oder Betreuungskräfte ausfielen. Es bestand auch die Möglichkeit, mit der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber eine Vereinbarung zur Sonderbetreuungszeit zu treffen. Allerdings war die Regelung eine Mogelpackung. Das wurde auch beim 4. Lockdown (22. November 2021 bis 19. Dezember 2021 für Geimpfte – Ungeimpfte blieben im Lockdown) sichtbar. Zwischen 40 und 100 Prozent der Kinder und Jugendlichen besuchten Kinderbetreuungseinrichtungen oder Schulen.
Während des 4. Lockdowns wurde die Sonderbetreuungszeit bis zum 31. März 2022 verlängert.
Familienhärtefonds
Zwischen 15. April 2020 und 30. Juni 2021 konnten Familien, die durch die Corona-Krise unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten waren, unterstützt werden. 200 Millionen Euro stellte das Bundeskanzleramt dafür zur Verfügung. Mehr als 100.000 Familien erhielten Hilfe.
Am 18. November 2021 stimmten SPÖ, FPÖ und NEOS für die Wiedereinführung des Familienhärtefonds, sie erreichten aber keine Mehrheit dafür im Parlament.
Schwerpunkte des ÖGB und der Gewerkschaften
Zukunft braucht Pflege
Zu Jahresbeginn 2021 waren über 530.000 Menschen in Österreich arbeitslos und mehr als 460.000 in Kurzarbeit. Somit war es Zeit für eine echte Joboffensive, vor allem im Bereich der Gesundheits- und Pflegeberufe. Der Gesamtbedarf bis ins Jahr 2030 beträgt 76.000 neue Beschäftigte. Der ÖGB schlug auf der Schwerpunkt-Webseite „Zukunft braucht Pflege“ eine Reihe von Lösungen vor: etwa die Einrichtung einer Pflegestiftung oder Arbeitszeitverkürzung.
Jetzt Podcast „nachgehört vorgedacht“ anhören: Pflegestiftung: Das Rundum-Sorglos-Paket
Corona
Die Pandemie dominierte das Land und auch die Schwerpunkte des ÖGB: Kurzarbeit, Arbeitslosenversicherung, 3G am Arbeitsplatz, Sonderbetreuungszeit, Schutz von schwangeren Frauen, Homeschooling, Homeoffice, Sicherung von Arbeitsplätzen und vieles mehr.
Jetzt Podcast „nachgehört vorgedacht“ anhören: Frauen und Kinder Limit. Die Coronakrise befeuert unbezahlte Arbeit und ungewisse Zukunft.
In kaum einem anderen Land ist die Steuerstruktur so ungerecht wie in Österreich. Eine Millionärsabgabe sowie die Wiedereinführung der Erbschaftssteuer könnte die Steuerstruktur gerechter machen.
Millionärssteuer
Die Wiedereinführung der Vermögenssteuer ist eine Forderung des ÖGB. Die Gewerkschaft GPA startete im Jahr 2021 eine Kampagne dazu.
Die Corona-Krise kostet unvorstellbar viel Geld. Allein an „offiziellen“ Kosten sollen es in Österreich an die 50 Milliarden Euro sein. Der volkswirtschaftliche Schaden ist um ein Vielfaches höher. Bald wird sich auch die Frage stellen, wer diese horrende Summe bezahlen muss. Klar ist: Es dürfen nicht die ohnehin schwer getroffenen Arbeitnehmer:innen sein.
Die Gewerkschaft GPA fordert aber nicht nur, sie legte auch ein konkretes Modell vor – und dabei wird auf den ersten Blick klar: Der Schrebergarten, die kleine Wohnung oder die mühsam angelegten Sparbücher wären nicht betroffen. Denn erst ab einer Million Euro würde überhaupt besteuert, nämlich mit 0,5 Prozent auf den Vermögensteil, der über der Grenze liegt. Bei zwei Millionen wäre das dann ein Prozent, ab drei Millionen 1,5 Prozent. Das Modell würde pro Jahr vier bis fünf Milliarden Euro an Steuereinnahmen bedeuten.
Betriebsratskampagne „Sei du die starke Stimme“
Im April 2021 starteten der ÖGB und die Gewerkschaften die Betriebsratskampagne „Sei du die starke Stimme“. Neben einer breiten Informationskampagne und einem Buddysystem gab es auch Aktionen. Das Ziel der Kampagne war im Aktionszeitraum bis Jahresende 2021, die Gründung von 150 Betriebsrats- und/oder Jugendvertrauensratskörperschaften. Ende Oktober 2021 waren es bereits 140 Neugründungen.
Jetzt Podcast „nachgehört vorgedacht“ anhören: Betriebsrat: Die starke Stimme im Job.
Elementarpädagogik
Die Gewerkschaftsfrauen kämpfen für alle unselbstständig erwerbstätigen Frauen. Im Jahr 2021 legten sie zusätzlich besonderes Augenmerk auf die durch die Pandemie verschärften Arbeitsbedingungen sowie die schlechte Entlohnung der Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen. Es folgten eine Vielzahl von Aktionen: Proteste, Petitionen, offene Briefe, Konferenzen, öffentliche Betriebsversammlungen und Kundgebungen. Die Forderungen sind: mehr Personal, kleinere Gruppen, 1 Milliarde für den elementaren Bildungsbereich, ein einheitliches Bundesrahmengesetz statt neun Landesgesetzen sowie eine Ausbildungsinitiative.
Es freut mich, dass dank unseres Drucks beim Thema Kinderbildung Verbesserungen anstehen. Klar ist aber auch, wir werden genau darauf schauen, was tatsächlich umgesetzt wird.
Zitat: „Es freut mich, dass dank unseres Drucks beim Thema Kinderbildung Verbesserungen anstehen. Klar ist aber auch, wir werden genau darauf schauen, was tatsächlich umgesetzt wird.“ Korinna Schumann, ÖGB-Vizepräsidentin und ÖGB-Frauenvorsitzende
Erste Erfolge zeigten sich bereits. So versprach der Bildungsminister, mehr Geld für die Elementarpädagogik zur Verfügung zu stellen und die unterschiedlichen Regelungen zwischen den Bundesländern zu vereinheitlichen. Auch die Aufnahme in den Beirat für Elementarpädagogik, aus dem die Gewerkschaften lange Zeit ausgeschlossen waren, konnte erwirkt werden.
Lieferkettengesetz
Die zivilgesellschaftliche Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze“, die von NGOs, ÖGB und AK getragen wird, forderte die Regierung auf, ein Lieferkettengesetz zu beschließen. Indem verbindliche Regeln für Unternehmen festgelegt sind, damit sie Menschenrechte und Umweltstandards entlang der Lieferketten einhalten.
16 Tage gegen Gewalt an Frauen
Es wäre höchste Zeit, den Gewaltschutz und eine Frauenpolitik, die Frauen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht, endlich mit den nötigen Mitteln auszustatten.
Am 25. November beginnen die „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“, bei der das Recht auf ein gewaltfreies Leben eingefordert wird. Seit 1992 nimmt auch Österreich an der Kampagne teil, die es seit 1981 gibt An den 16 Tagen finden zahlreiche Aktionen statt und es werden traurige Bilanzen präsentiert. In Österreich wurden in den letzten elf Jahren 319 Frauen ermordet und 458 Mordversuche registriert, im Jahr 2021 sind 12.000 Betretungsverbote ausgesprochen worden, das sind zehn Prozent mehr als letztes Jahr. Jede fünfte Frau ist sexueller und/oder körperlicher Gewalt ausgesetzt.
Frauenorganisationen und die Gewerkschaftsfrauen weisen seit Jahrzehnten darauf hin, dass Beratungsstellen und Frauenhäuser chronisch unterfinanziert sind. Sie fordern ein Budget von 228 Millionen Euro und 3.000 neue Arbeitsplätze im Opferschutz – denn momentan kommen auf eine Beraterin in einer Präventionsstelle 330 von Gewalt betroffene Frauen.
Positionen des ÖGB
Wir sind nicht nur die erste Generation, die die Auswirkungen der Klimakrise am eigenen Leib erfährt, sondern vor allem die letzte, die noch etwas dagegen unternehmen kann.
Klimapolitik aus Arbeitnehmer:innen-Perspektive
Der Bundesvorstand des ÖGB verabschiedete am 10. November 2021 das Positionspapier zur Klimapolitik aus Arbeitnehmer:innen-Perspektive. Um die Arbeitswelt der Zukunft gerecht zu gestalten, sind folgende Parameter unumgänglich: eine aktive und gestaltende Rolle der öffentlichen Hand zum Ausbau der Daseinsvorsorge, gute Arbeitsbedingungen und qualitativ hochwertige Jobs, soziale Absicherung und Arbeitsmarktpolitik, demokratische Mitbestimmung auf allen Ebenen.
Familienarbeitszeitmodell
Das von ÖGB und AK vorgeschlagene Modell zur Familienarbeitszeit sieht vor, dass beide Eltern ungefähr gleich viel Zeit für die Kinderbetreuung und für die Erwerbsarbeit zur Verfügung haben. Anders als bei der bisherigen Aufteilung zwischen bezahlter und unbezahlter Arbeit, die sehr ungleich zwischen den Geschlechtern verteilt war, würden beide Eltern von diesem Modell profitieren. Väter hätten mehr Zeit für ihre Kinder und Mütter würden mehr verdienen.
Forderungen der Gewerkschaftsfrauen
Die Forderungen umfassen etwa die Erhöhung von Löhnen und Gehältern (1.700 Euro kollektivvertraglicher Mindestlohn), Verbesserungen für Teilzeitbeschäftigte, die Weiterentwicklung und Ausweitung der verpflichtenden Einkommensberichte, leichtere Erreichbarkeit der 6. Urlaubswoche sowie Gender Budgeting.
Gender Pension Gap
Ab dem Jahr 2024 wird das Frauenpensionsantrittsalter schrittweise an jenes der Männer angeglichen. Das heißt, im Jahr 2033 gilt auch für Frauen das Regelpensionsalter von 65 Jahren. Damit geht eine Vielzahl von Problemen einher, etwa, dass rund die Hälfte aller Frauen nicht direkt von der Beschäftigung in Pension gehen. Die Gewerkschaftsfrauen haben ein umfassendes Modell entwickelt, um Arbeitnehmerinnen ein gutes Arbeitsleben und eine gute Pension zu ermöglichen.
Sozialpartnerinnen fordern Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Die Sozialpartnerinnen präsentierten bei einer Pressekonferenz am 11. Oktober 2021 einen 5-Punkte-Plan zum Rechtsanspruch auf einen wohnortnahen, ganztägig und ganzjährig sowie qualitativ hochwertigen Platz in der Kinderbildung und -betreuung ab dem 1. Geburtstag des Kindes. Dazu haben die Sozialpartnerinnen eine Roadmap entwickelt. Die Forderung nach einer Kindergartenmilliarde blieb aufrecht.
Anstellung von Plattform-Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern
Die EU-Kommission stellte am 9. Dezember 2021 einen Gesetzesentwurf vor, der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern von Online-Plattformen (wie Uber, Lieferando etc.) mehr Rechte zuspricht. Der Entwurf enthält etwa, dass Mitarbeiter:innen angestellt werden müssen, anstatt wie bisher in Scheinselbstständigkeit arbeiten zu müssen. Damit würden sie unter anderem Anspruch auf bezahlten Urlaub und auf einen Mindestlohn haben.
„Beschäftigte von Plattformen sind keine Arbeitnehmer:innen zweiter Klasse. Ihnen stehen dieselben Rechte und Ansprüche zu. Es ist höchste Zeit, sämtliche Lücken zu schließen und dem Missbrauch der Plattformen einen Riegel vorzuschieben.“ ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian
Sommerdialoge 2021
Corona – Arbeitsmarkt – Frauen am 27. Juli 2021
Beim ersten Sommerdialog diskutierten Vertreter:innen des ÖGB und der Gewerkschaften, des AMS, des Vereins Unternehmen Zukunft, von Attac und des Bündnisses „Mehr für Care!“ über ein 5-Punkte-Programm zur Förderung von Frauen am Arbeitsmarkt: Investitionen in soziale und infrastrukturelle Einrichtungen wie Kinderbildungseinrichtungen, Verbesserung der finanziellen und personellen Situation der Frauenberatungsstellen für Arbeitsmarktvermittlung, die Erhöhung des Arbeitslosengeldes, die Förderung der Aus- und Weiterbildung durch Frauenstiftungen sowie die faire Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeitszeit.
In die Zukunft investieren am 27. Juli 2021
Beim zweiten Sommerdialog diskutierten Vertreter:innen des ÖGB und der Gewerkschaften, des Klimafonds, des AMS, der Stiftung AUFLEB und des Momentum Instituts über das 5-Punkte-Programm, um Arbeitsplätze zu sichern und gute Arbeit zu schaffen, über die bessere Verteilung der Arbeitszeit, die Verbesserung der aktiven Arbeitsmarktpolitik, die Ausbildung von Facharbeiterinnen bzw. Facharbeitern, die Stärkung der öffentlichen Hand und wie der private Konsum angekurbelt werden kann.
Wie finanzieren wir die Kosten der Krise gerecht? am 25. August 2021
Beim dritten Sommerdialog diskutierten Vertreter:innen des ÖGB und der Gewerkschaften, des WIIW (Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche), von EcoAustria, Momentum Institut und der WU Wien über das 5-Punkte-Programm, wie die Kosten der Krise gerecht finanziert werden können, durch gerechte Verteilung der Steuereinnahmen, der Schaffung von Arbeitsplätzen, ökologischen Handelns im Sinne der Arbeitnehmer:innen, der sinnvollen Nutzung des EU Recovery Fonds sowie Transparenz bei der Budgetsanierung.
Kollektivverträge
Jedes Jahr schließen die Gewerkschaften rund 450 Kollektivverträge ab. Meistens laufen die Verhandlungen konstruktiv ab und enden ohne gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen mit Verbesserungen im Rahmenrecht und Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen. Bei der Herbstlohnrunde konnten Erhöhungen der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter zwischen 2,55 und 3,55 Prozent erkämpft werden.
Aber manchmal braucht es das Engagement der Mitglieder, um Druck zu machen. So auch heuer wieder. Die Gewerkschaften GPA und PRO-GE standen für ihre Lohn- und Gehaltsforderungen in der Metallindustrie auf. Zuerst in Betriebsräteversammlungen, dann in Betriebsversammlungen und schließlich bei Warnstreiks.
Schließlich einigten sich die Sozialpartner nach sieben Wochen bzw. 67 Verhandlungsstunden auf den einheitlichen Kollektivvertrag für rund 190.000 Beschäftigte, samt kräftiger Lohn- und Gehaltserhöhung.
Auch für die Durchsetzung der Forderungen bezüglich des Handels-Kollektivvertrags bauten die GPA-Mitglieder Druck auf. Zuerst bei einer bundesweiten Betriebsrätekonferenz und dann bei Betriebsversammlungen. Bei der 4. Verhandlungsrunde einigten sich die Sozialpartner auf einen Abschluss.
Diese Erleichterung haben die Betroffenen nach mehr als einem Jahr ständigen Maskentragens verdient.
Besondere Zeiten brauchen auch besondere Kollektivverträge. Im Jänner 2021 schlossen die Sozialpartner einen Generalkollektivvertrag mit arbeitsrechtlichen Begleitmaßnahmen zur Coronavirus-Pandemie ab. Ein zentraler Punkt war die Maskenpause. Nachdem die Pandemie aber länger währte als die Gültigkeit des Vertrages (bis 31. August 2021), wurde er im September 2021 bis 30. April 2022 verlängert.
Es wurden im Jahr 2021 aber auch neue Kollektivverträge abgeschlossen. Wie der Sparkassen-Bildungs-Kollektivvertrag, der für rund 15.000 Beschäftigte gilt, oder der nach vielen Jahren der Verhandlungen abgeschlossene Kollektivvertrag für Arbeiter:innen sowie für gewerbliche Lehrlinge im Fußpfleger:innen-, Kosmetiker:innen- und Masseur:innengewerbe.
Der ÖGB und die Gewerkschaften erklären seit Jahren, dass verbesserte Arbeitsbedingungen und höhere Löhne bzw. Gehälter wirksame Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel bzw. Fachkräftebedarf sind. So fehlen etwa rund 8.000 LKW-Fahrer:innen in Österreich. Mit der Erhöhung des kollektivvertraglichen Mindestlohns für Fahrer:innen um fast fünf Prozent konnte ein wichtiger Meilenstein gesetzt werden.
Betriebsräte
Betriebliche und gewerkschaftliche Mitbestimmung muss immer wieder neu erarbeitet und verteidigt werden. Das schaffen wir nur mit starken, engagierten Betriebsrätinnen und Betriebsräten!
Neugründung von Betriebsratskörperschaft
Betriebsratskörperschaften sind das Fundament der Mitbestimmung im Betrieb. Zahlreiche Studien belegen, dass die Arbeitszufriedenheit in Unternehmen mit Betriebsräten viel höher ist als in jenen ohne. Trotzdem versuchen Firmen immer wieder die Gründung von Betriebsratskörperschaften zu unterbinden. Etwa beim Kurierdienst Veloce, der die Betriebsrats-Gründer kündigte. Das Ende des Dienstverhältnisses war ein Tag vor der Betriebsversammlung. Schließlich wurde auf Druck der Gewerkschaft vida die Kündigung zurückgenommen und am 4. Jänner 2021 wurde der Betriebsrat gewählt.
Ähnliches passierte auch bei der Betriebsratsgründung beim Verkehrsverbund Kärnten. Die Kündigung des Betriebsratsgründers wurde zurückgenommen und ein Betriebsrat gewählt.
Entlassung von rechtmäßig gewählten Betriebsräten
Ein besonderes Gustostückerl gelang einer Innviertler Firma. Sie schickte einem Betriebsrat per WhatsApp eine fristlose Entlassung, daraufhin klagte die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) erfolgreich dagegen an. Kaum war das Urteil da, wurde der Betriebsrat erneut entlassen und die Firma verwehrte dem GBH-Landesgeschäftsführer den Zutritt in den Betrieb. Schließlich erging ein Gerichtsurteil, dass die Entlassung aufhob und der rechtmäßig gewählte Betriebsratsvorsitzende konnte seine Funktion wieder aufnehmen.