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Wenn Algorithmen über Schichtpläne, Bewerbungen oder Karrieren mitentscheiden, sind Mitbestimmung und Kontrolle wichtiger denn je vegefox.com – stock.adobe.com

Digitalisierung

KI am Arbeitsplatz: Welche Rechte haben Beschäftigte und Betriebsräte?

Wenn KI über Dienstpläne, Bewerbungen, Leistungen und damit Karrieren mitentscheidet, braucht es klare Regeln. ÖGB-Experte Sebastian Klocker erklärt, welche Rechte Beschäftigte haben und warum Betriebsräte frühzeitig eingebunden werden müssen

Ob Bewerber:innenauswahl oder Dienstpläne: Wenn KI-Systeme über Arbeitnehmer:innen entscheiden, drohen Verzerrungen und Kontrollverlust. ÖGB-Digitalisierungsexperte Sebastian Klocker beleuchtet die rechtlichen Grundlagen durch DSGVO und EU AI Act und zeigt auf, warum Mitbestimmung im Betrieb nicht erst nach der Software-Anschaffung beginnen darf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Produktivitätsgewinne sollten auch in mehr Freizeit und Entlastung münden
  • Arbeitszeitverkürzung ist eine zentrale Verteilungsfrage
  • KI darf nicht zu ständig steigenden Leistungsvorgaben führen
  • Wenn Unternehmen durch neue Technik mehr Gewinn machen, sollen auch die Beschäftigten davon profitieren 

Wer trägt die Verantwortung, wenn KI Personalentscheidungen beeinflusst?

Sebastian Klocker: Das Problem beginnt dort, wo wir einer technischen Entscheidung eine Objektivität zuschreiben, die sie gar nicht hat.

KI-Systeme arbeiten mit Daten aus der Vergangenheit. Diese Daten können bestehende Ungleichheiten und Diskriminierungen enthalten. Wenn wir das automatisieren, kann aus einem menschlichen Vorurteil ein systematisches Vorurteil werden, das tausende Menschen betrifft.

Deshalb darf es keine automatisierte Verantwortungslosigkeit geben. Ein Unternehmen kann nicht sagen: „Das war die KI.“ Wer ein KI-System einsetzt, trägt auch Verantwortung für die Folgen des Einsatzes.

Mitbestimmung muss viel früher beginnen. Nicht erst dann, wenn die Software gekauft, installiert und praktisch nicht mehr veränderbar ist.
Sebastian Klocker, Experte für Digitalisierung im ÖGB
Sebastian Klocker, Experte für Digitalisierung im ÖGB ÖGB/Berndl

DSGVO und AI Act: Darf KI über Einstellungen, Beförderungen oder Kündigungen entscheiden?

Gerade Personalentscheidungen werden deshalb von der europäischen KI-Verordnung besonders streng behandelt und als Hochrisiko-KI eingestuft.

Arbeitgeber haben bei Hochrisiko-KI am Arbeitsplatz Informationspflichten gegenüber Beschäftigten und ihrer Vertretung. Betroffene Beschäftigte haben nach der Datenschutzgrundverordnung das Recht, nicht einer automatisierten Entscheidung unterworfen zu sein, die eine gewisse Auswirkung auf sie hat.

Die DSGVO schützt Personen davor, ausschließlich automatisierten Entscheidungen unterworfen zu werden, wenn diese rechtliche oder erhebliche Auswirkungen haben.

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Das heißt in der Praxis: Eine Entscheidung, die mein Einkommen, meine Einstellung, meine Karriere oder meinen Arbeitsplatz wesentlich beeinflusst, muss von einem Menschen nachvollziehbar verantwortet werden und anfechtbar sein.

Muss der Betriebsrat zustimmen, wenn ein Unternehmen KI einführt?

Mitbestimmung muss viel früher beginnen. Nicht erst dann, wenn die Software gekauft, installiert und praktisch nicht mehr veränderbar ist.

Belegschaftsvertreter:innen und Beschäftigte müssen schon bei der zentralen Frage eingebunden sein: Welches Problem wollen wir eigentlich lösen?

Erst dann kann geprüft werden, welche Technologie dafür sinnvoll ist.

Was passiert, wenn ein KI-System nachträglich verändert wird?

KI-Systeme verändern sich durch Updates, neue Modelle und neue Funktionen. Deshalb brauchen wir eine Form der Mitbestimmung.

Betriebsvereinbarungen müssen regelmäßig evaluiert und angepasst werden können.

Ein klares, nachvollziehbares Konzept, gepaart mit Schulung und aktiver Mitbestimmung der Beschäftigten, ist Voraussetzung dafür, dass KI tatsächlich produktiv funktioniert.