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HIV und Aids
Betroffene haben neben ihrer Krankheit zusätzlich oft mit Ausgrenzung und Diskriminierung zu kämpfen – auch am Arbeitsplatz ©nito - stock.adobe.com

HIV / AIDS

Muss mein Arbeitgeber wissen, dass ich HIV-positiv bin?

Arbeiten mit HIV/AIDS: Diese Regeln gelten am Arbeitsplatz

In der Gesellschaft, also auch am Arbeitsplatz, ist das Thema HIV/AIDS immer noch ein Tabu. Gerade deswegen leiden Betroffene oft unter Diskriminierung oder der Angst, ausgegrenzt zu werden.

Dabei ist die Immunschwächekrankheit keine Randerscheinung: In Österreich erhält fast täglich ein Mensch die Diagnose HIV-positiv. Weltweit sind es rund 37 Millionen Menschen, die mit HIV/AIDS leben. 

Angesichts der Zahlen wird klar: Bei der Prävention und Aufklärung, aber auch in den Bereichen Ausgrenzung und Diskriminierung gibt es noch viel zu tun. oegb.at beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Thema HIV/AIDS und Arbeit!

Weitere Fragen? Hol dir unsere kostenlose Broschüre „HIV/AIDS am Arbeitsplatz“
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Seinen Gesundheitsstatus zu kennen, ist oberstes Gebot – besonders wenn es um Erkrankungen wie HIV geht, ist regelmäßiges Testen wichtig!

In Österreich bieten die AIDS-Hilfen kostenlose Tests an – alle Adressen findest du im Link unten! 

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1. Darf ich beim Bewerbungsgespräch „Haben Sie AIDS?“ oder „Sind die HIV-negativ?“ gefragt werden?

Grundsätzlich nein. Fragen beim Bewerbungsgespräch müssen im Zusammenhang mit dem künftigen Job stehen und dürfen die Privat- und Intimsphäre nicht verletzen. 

Wenn Fragen unerheblich für die Ausübung des konkreten Jobs sind, kann man diese auch falsch oder gar nicht beantworten.

Aber: Wenn im neuen Job bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen gefordert sind oder wegen der Tätigkeit ein erhöhtes Ansteckungsrisiko für andere Personen besteht, können derartige Fragen erlaubt sein. 

Die Frage nach dem Vorliegen einer Infektion mit dem HI-Virus darf dann nicht falsch beantwortet werden, wenn dies für den zu besetzenden Arbeitsplatz objektiv von Bedeutung ist.

2. Muss man im Job eine HIV-Infektion bekannt geben?

Nein. Der HIV-Status muss am Arbeitsplatz nicht mitgeteilt werden. Es besteht keine Auskunftspflicht gegenüber Arbeitgeber:innen oder Kolleg:innen. 

Auch hier gilt: Wer in der Arbeit nach seinem HIV-Status gefragt wird, muss also nicht die Wahrheit sagen, da dieser für keine beruflichen Tätigkeiten relevant ist. (Nur wenige invasive chirurgische Tätigkeiten bei einer unbehandelten HIV-Infektion können eine Ausnahme bilden.)

Generell sind Arbeitnehmer:innen nicht verpflichtet, bei Erkrankung eine Diagnose bekannt zu geben oder ärztliche Befunde vorzulegen.

3. Darf der Arbeitgeber einen HIV-Test verlangen oder gar durchführen?

Nein. Der Arbeitgeber darf von den Beschäftigten nicht verlangen, dass sie einen Antikörpertest machen.

Wird der Test ohne Wissen und Einverständnis des/der Getesteten durchgeführt, ist das strafbar („eigenmächtige Heilbehandlung” bzw. Körperverletzung).

4. Kann ich wegen bzw. trotz HIV/AIDS gekündigt werden?

Prinzipiell kann der Arbeitgeber jederzeit eine Kündigung aussprechen, er braucht dafür keinen Grund

Aber: Gibt der Arbeitgeber als Grund für die Kündigung eine HIV-Infektion oder AIDS-Erkrankung an, kann man die Kündigung wegen Diskriminierung aufgrund einer Behinderung anfechten – oder auch wegen Sozialwidrigkeit (Achtung: kurze Fristen - alle Infos dazu HIER). 

Besonders kündigungsgeschützt sind Menschen, die wegen ihrer Erkrankung einen entsprechenden Begünstigtenstatus nach dem Behinderteneinstellungsgesetz erlangen. 

5. Muss ich dem Chef sagen, dass ich wegen einer AIDS-Erkrankung im Krankenstand bin?

Nein. Man muss nicht sagen, warum man im Krankenstand ist. 

6. Muss der Betriebsarzt dem Arbeitgeber sagen, dass ich HIV-positiv bin?

Nein. Ärzt:innen (auch Betriebsärzt:innen) unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und machen sich strafbar, wenn sie jemanden über eine Infektion mit dem HI-Virus oder eine AIDS-Erkrankung informieren.

Ausnahmen: Krankenversicherungen, Pensionsversicherungen usw. müssen darüber informiert werden. Diese unterliegen allerdings selbst der Schweigepflicht – vor allem gegenüber dem Arbeitgeber.

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