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ÖGB

Mitbestimmung im Betrieb

Wer sich für KollegInnen einsetzt, muss geschützt sein

ÖGB fordert mehr Schutz für ArbeitnehmerInnen, die sich im Betrieb gewerkschaftlich engagieren

Im Rahmen des ÖGB-Sommerdialogs „Demokratie und Mitbestimmung“ hat der ÖGB mit ArbeitnehmerInnen in ganz Österreich gesprochen und sie gefragt, welche Mitbestimmungsmöglichkeiten sie sich in der Gesellschaft und im Arbeitsleben wünschen.

Das zentrale Ergebnis: Es braucht mehr Demokratie und Mitbestimmung – in der Gesellschaft und am Arbeitsplatz. Um die innerbetriebliche Mitbestimmung trotz Corona-Krise voranzutreiben, fordert der ÖGB mehr Schutz für ArbeitnehmerInnen, die einen Betriebsrat gründen wollen.

Mitbestimmung im Betrieb

Mitbestimmung und Mitsprache beginnen im Betrieb, wo ArbeitnehmerInnen einen Großteil ihrer Zeit verbringen. Die Corona-Krise hat die Mitbestimmung der ArbeitnehmerInnen mit Homeoffice und Kurzarbeit zusätzlich vor neue Herausforderungen gestellt, zeigen aktuelle Umfrageergebnisse des Instituts für empirische Sozialforschung (IFES).

Vor allem Themen wie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Arbeitszeitverkürzung und bessere Entlohnung beschäftigen die ArbeitnehmerInnen – sie wollen die Rahmenbedingungen ihrer Arbeitsalltags mitgestalten. 70 Prozent der Befragten geben an, dass Gerechtigkeit für sie auch Mitbestimmung in der Politik und im Betrieb bedeutet.

Manager ohne Moral

Aktuelle Fälle wie Douglas und Laudamotion zeigen, dass die betriebliche Mitbestimmung gerade in Krisenzeiten mit Füßen getreten wird. Roman Hebenstreit, Vorsitzender der Gewerkschaft vida, und Willi Mernyi, Leitender Sekretär des ÖGB nehmen dazu auch im Ö1-MIttagsjournal vom 25. August Stellung:

Hebenstreit betont: „Mitbestimmung im Betrieb ist ja gesetzlich geregelt. Da ist eindeutig festgelegt, dass wenn in einem Betrieb mehr als fünf Personen beschäftigt sind, Organe der ArbeitnehmerInnenschaft zu wählen sind. In der Praxis sieht es leider oft anders aus.“ Es bilde sich laut Hebenstreit aktuell leider eine neue Generation von Managern heraus, die es mit der Moral nicht so genau nehmen.

Mernyi unterstreicht: „Demokratie kann nicht darauf reduziert werden, alle paar Jahre bei der Wahl ein Kreuzerl zu machen. Demokratie bedeutet auch, sich für die Rechte von KollegInnen im Betrieb einzusetzen, ohne deshalb den Arbeitsplatz zu verlieren.“


Der ÖGB fordert daher, dass ArbeitnehmerInnen, die sich im Betrieb gewerkschaftlich engagieren, besser geschützt werden müssen. Konkret bedeutet das:
1. Beschäftigte, die eine Betriebratswahl organisieren, müssen bereits vor der Wahl vor Kündigung geschützt werden.
2. Das Aussperren von BetriebsrätInnen aus dem Betrieb muss strafbar sein.
3. GewerkschafterInnen muss der Zutritt zu Betrieben jederzeit möglich gemacht werden.