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Nach der Geburt eines Kindes haben Arbeitnehmer:innen das Recht auf Karenz – eine arbeitsrechtliche Freistellung von der Arbeit. In dieser Zeit müssen sie nicht arbeiten, bekommen aber auch kein Gehalt. Louis-Paul Photo – stock.adobe.com

Arbeitsrecht

Karenz in Österreich: Anspruch, Dauer und Rechte einfach erklärt

Was Arbeitnehmer:innen zur Baby-Karenz und Papamonat wissen müssen

Das Wichtigste in Kürze

  • Karenz ist die arbeitsrechtliche Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes
  • Sie kann grundsätzlich bis zum zweiten Geburtstag des Kindes dauern
  • Kündigungs- und Entlassungsschutz gilt während der Karenz und danach noch vier Wochen
  • Beide Elternteile können Karenz nutzen und untereinander aufteilen

Nach der Geburt eines Kindes haben Arbeitnehmer:innen das Recht auf Karenz. Doch wie lange dauert sie? Wer hat Anspruch? Und wie sind Arbeitnehmer:innen geschützt? Hier findest du die wichtigsten Antworten einfach erklärt.

Was ist Karenz?

Karenz ist eine arbeitsrechtliche Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes. Das bedeutet: Arbeitnehmer:innen müssen in dieser Zeit nicht arbeiten, bekommen aber auch kein Gehalt. 

Stattdessen können sie Kinderbetreuungsgeld beantragen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

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Musterformulare Karenz

Was ist der Papamonat (Babymonat)?

Der Papamonat – auch Babymonat genannt – ist ein einmonatiger arbeitsrechtlicher Anspruch für Väter rund um die Geburt ihres Kindes. In dieser Zeit sind sie vom Dienst freigestellt, erhalten kein Entgelt, können aber den Familienzeitbonus in der Höhe von € 54,87 Euro pro Tag beantragen.

Der Papamonat muss im Zeitraum zwischen der Geburt und dem Ende des Mutterschutzes der Mutter in Anspruch genommen werden. 

Voraussetzung ist, dass der Vater mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt und die gesetzlichen Meldefristen gegenüber dem Arbeitgeber einhält. 

Auch gleichgeschlechtliche Partner:innen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Babymonat.  

Während des Papamonats besteht Kündigungs- und Entlassungsschutz.

Mehr Info zum Papamonat findest du hier.

Wer hat Anspruch auf Karenz?

Karenz steht Arbeitnehmer:innen zu, wenn sie mit ihrem Kind im gemeinsamen Haushalt leben. 

Sowohl Mütter als auch Väter können eine Karenz in Anspruch nehmen. Wichtig ist: Beide Elternteile können die Karenz abwechselnd nutzen oder aufteilen.

Der Anspruch auf Karenz gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare sowie Adoptiv- und Pflegeeltern.

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Wann beginnt die Karenz?

Die Karenz beginnt frühestens nach dem Ende des Mutterschutzes, also in der Regel acht Wochen nach der Geburt, bei Kaiserschnittgeburten 12 Wochen nach der Geburt.

Sie kann auch später beginnen, zum Beispiel nach einem Urlaub oder nach der Karenz des anderen Elternteils.

Wie lange kann meine Karenz dauern?

Die Baby-Karenz kann grundsätzlich bis zum zweiten Geburtstag des Kindes dauern. 

Wichtig: Wenn nur ein Elternteil die Karenz in Anspruch nimmt, endet der Anspruch meist bereits mit dem 22. Lebensmonat des Kindes.

Damit die Karenz bis zum zweiten Geburtstag möglich ist, müssen beide Elternteile zumindest zwei Monate Karenz nutzen (Ausnahme: Alleinerziehende oder wenn der andere Elternteil keinen Anspruch hat, kann man bis zum zweiten Geburtstag in Karenz sein). 

Können sich Eltern die Karenz teilen?

Ja. Eltern können die Karenz aufteilen und abwechselnd nutzen. 

Dabei gilt: Die Karenz kann maximal zweimal geteilt werden (also insgesamt drei Teile).

Jeder Teil muss mindestens zwei Monate dauern. Ein Monat gemeinsame Karenz ist möglich.

Muss ich meine Karenz meinem Arbeitgeber melden?

Ja. Du musst deinem Arbeitgeber rechtzeitig mitteilen, dass du in Karenz gehen möchtest. 

Fristen: 

  • Mütter: spätestens bis zum Ende des Mutterschutzes.
  • Väter: spätestens acht Wochen nach der Geburt, wenn sie direkt nach Ende des Mutterschutzes Karenz nehmen möchten. 

Wenn du die Fristen versäumst, besteht kein automatischer Anspruch mehr.

Bin ich während der Karenz vor einer Kündigung geschützt?

Ja. Während der Karenz besteht Kündigungs- und Entlassungsschutz. 

Dieser Schutz gilt während der Karenz und bis vier Wochen nach deren Ende. 

Kann ich während der Karenz arbeiten?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. 

Zum Beispiel ist eine geringfügige Beschäftigung möglich oder eine zeitlich begrenzte Beschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber.

Dabei müssen Zuverdienstgrenzen und gesetzliche Regeln beachtet werden.

Mehr Infos zur Zuverdienstgrenze: :

Zählt meine Karenzzeit für arbeitsrechtliche Ansprüche?

Ja. Karenzzeiten werden für viele arbeitsrechtliche Ansprüche angerechnet, zum Beispiel für Kündigungsfristen, Urlaubsausmaß und Gehaltsvorrückungen.

Wichtig zu wissen: Karenz und Kinderbetreuungsgeld sind nicht dasselbe!

Karenz bedeutet arbeitsrechtliche Freistellung von der Arbeit. 
Kinderbetreuungsgeld ist eine finanzielle Leistung.

Die Dauer dieser beiden Ansprüche ist nicht automatisch gleich. 

Mehr Infos zum Kinderbetreuungsgeld:

Tipp vom ÖGB

Die Karenz ist ein wichtiges Recht für Arbeitnehmer:innen. Eine gute Planung hilft, finanzielle Nachteile zu vermeiden und den Wiedereinstieg zu erleichtern.

Bist du unsicher, lass dich von deiner Gewerkschaft beraten.

 

 

 

 

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