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Um das Arbeitsleben ranken sich zahlreiche Mythen. Wir räumen mit den zehn Irrtümern auf. pressmaster - stock.adobe.com

Wichtige Infos

Die zehn häufigsten Job-Irrtümer

Bei den Themen Urlaub, Kündigung oder Krankenstand geistern viele Mythen herum – wir haben sie unter die Lupe genommen und sagen, was wirklich stimmt!

      

1. „Ich darf im Krankenstand nicht gekündigt werden.“

Falsch – eine Kündigung im Krankenstand (und auch im Urlaub!) ist möglich. Der Arbeitgeber muss sich jedoch an die Kündigungsfristen und -termine halten. 

Wenn du im Krankenstand gekündigt wirst, bekommst du also noch für eine gewisse Zeit deinen Lohn oder dein Gehalt.

2. „Im Homeoffice muss ich ständig erreichbar sein.“

Nein. Es gelten die gleichen Arbeitszeiten, die du auch an deinem Arbeitsplatz hast. Es gibt einen Dienstbeginn und ein Dienstende. 

3. „Mein Arbeitgeber kann bestimmen, wann ich auf Urlaub gehe.“

Nein, der Urlaub muss zwischen dir und deinem Arbeitgeber ausgemacht werden. Auch wenn ein Betriebsurlaub vereinbart ist, musst du dem Urlaub zustimmen.

Wer einen Betriebsrat hat, ist klar im Vorteil: Gibt ein(e) ArbeitnehmerIn Urlaub von mehr als 12 Werktagen 3 Monate vorher bekannt und kommt trotz Unterstützung des Betriebsrates keine Einigung über den Urlaub zustande, so darf der Arbeitnehmer seinen Urlaub auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers antreten. Dem Arbeitgeber bleibt hier nur mehr die Möglichkeit einer Klage über. (§ 4 Abs 4 UrlG)

4. „Wenn ich im Urlaub krank werde, habe ich Pech und verliere wertvolle Urlaubstage.“

Nicht unbedingt - wenn du länger als drei Tage krank bist, werden für diese Zeit keine Urlaubstage abgezogen.

Wichtig: Sofort zum Arzt oder zur Ärztin gehen, wenn du im Urlaub krank wirst und krankschreiben lassen und in der Firma sofort schriftlich Bescheid geben.

Achtung: Der Urlaub verlängert sich dadurch nicht! Das ausgemachte Urlaubsende gilt weiterhin.

5. „Wenn ich auf Urlaubstage verzichte, bekomme ich mehr Lohn bzw. Gehalt.“

Nein, das ist verboten. Urlaub ist zum Erholen da, denn pausenlos arbeiten macht krank.

6. „Mein Arbeitgeber darf mich nicht via SMS oder WhatsApp kündigen.“

Doch, darf er in gewissen Fällen schon. Für Kündigungen gibt es normalerweise keine genauen Formvorschriften in welcher Form sie ausgesprochen und übermittelt werden müssen.

Eine Kündigung gilt, wenn keine Schriftlichkeit vereinbart wurde, auch wenn sie mündlich oder per Boten ausgesprochen wird.

7. „Überstunden muss man machen.“

Auch das stimmt nicht. Wenn du wichtige Gründe hast (z. B. Kinderbetreuung oder einen dringenden Arzttermin) dann musst du keine Überstunden machen. Die Gründe müssen schwerer wiegen als die Interessen der Firma. 

Der Arbeitgeber darf aber Überstunden anordnen, außer es steht anders im Arbeitsvertrag. Aber die 11. und 12. Stunde kannst du ohne Gründe ablehnen.  

8. „Im Krankenstand brauche ich die ersten drei Tage keine Bestätigung vom Arzt.“

Doch – der Arbeitgeber kann verlangen, dass schon ab dem ersten Tag eine Bestätigung vorgelegt werden muss.

9. „Es gibt keinen Anspruch auf ein Dienstzeugnis.“

Doch! Du hast ein Recht darauf – du musst das Zeugnis aber verlangen, automatisch bekommst du es nicht. Die Kosten für dieses Zeugnis muss der Arbeitgeber übernehmen.

10. „Vorgelegte Dokumente rund um eine einvernehmliche Auflösung am besten gleich unterschreiben.“

Auf keinen Fall! Es muss einen Grund haben, warum der Arbeitgeber es so eilig hat. Vor jeder Unterschrift unbedingt in Ruhe genau anschauen, worum es überhaupt geht, damit du nichtdeine Ansprüche verlierst.

Hilfe gibt es auch bei deiner Gewerkschaft bzw. deinem Betriebsrat! 

WIR HELFEN DIR!

Bei allen Fragen rund um Kündigung, Urlaub und allen anderen Problemen im Job stehen die ExpertInnen der Gewerkschaften gern zur Verfügung. 

Kontaktiere uns!