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Geschäftsmann im Büro, der während der Arbeit ein belegtes Sandwich isst und mit der anderen Hand eine Computermaus bedient.
Essen gehört für viele zum Arbeitsalltag. Aber darf der Arbeitgeber das Essen am Arbeitsplatz verbieten? Halfpoint – stock.adobe.com

Essen am Arbeitsplatz: Was darf der Arbeitgeber verbieten?

Wann Beschäftigte am Arbeitsplatz essen dürfen – und welche Regeln der Arbeitgeber aufstellen kann

Das Wichtigste zuerst

  • Essverbot am Arbeitsplatz nur mit nachvollziehbarem Grund
  • Kurze Snacks können erlaubt sein, zusätzliche Snackpausen sind aber kein Recht
  • Wer beim Essen weiterarbeiten muss, macht keine echte Pause
  • Beschäftigte haben Anspruch auf einen geeigneten Essplatz
  • Mitgebrachtes Essen muss gewärmt und gekühlt werden können

Darf der Arbeitgeber Essen am Arbeitsplatz verbieten?

Ja, ein Verbot kann unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. Das gilt etwa, wenn Essen am konkreten Arbeitsplatz:

  • Hygiene- oder Sicherheitsvorschriften widerspricht,
  • Maschinen oder Arbeitsmittel gefährden könnte,
  • den Betriebsablauf beeinträchtigt,
  • bei Kund:innenkontakt unpassend ist oder
  • andere Beschäftigte unzumutbar beeinträchtigt.

Ob ein Verbot gerechtfertigt ist, hängt stark vom Arbeitsplatz ab. In einem Labor, einer Produktionshalle oder einem Bereich mit gefährlichen Arbeitsstoffen gelten andere Anforderungen als in einem Büro.

Ein Essensverbot am Schreibtisch bedeutet außerdem nicht, dass Beschäftigte während ihrer gesetzlichen Ruhepause nichts essen dürfen. Der Arbeitgeber muss eine echte Pause ermöglichen.

Darf ich während der Arbeitszeit einen Snack essen?

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf private Snackpausen gibt es nicht. Ein kurzer Bissen zwischendurch kann aber erlaubt oder im Betrieb üblich sein – solange die Arbeit nicht beeinträchtigt wird und keine betrieblichen Regeln, Hygiene- oder Sicherheitsvorschriften dagegensprechen.

Wichtig: Ein Snack neben der Arbeit ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Ruhepause. Wer mehr als sechs Stunden am Tag arbeitet, hat grundsätzlich Anspruch auf mindestens 30 Minuten Ruhepause. Das regelt § 11 Arbeitszeitgesetz.

Darf ich am Schreibtisch frühstücken oder zu Mittag essen?

Das hängt vom Arbeitsplatz und von den betrieblichen Regeln ab. Wenn das Essen die Arbeit nicht beeinträchtigt und keine Hygiene-, Sicherheits- oder Organisationsgründe entgegenstehen, kann es erlaubt oder geduldet sein.

Der Arbeitgeber kann das Essen am Schreibtisch jedoch untersagen – beispielsweise bei Kund:innenkontakt, in hygienisch sensiblen Bereichen oder wenn Arbeitsmittel beschädigt werden könnten.

Gibt es ein Verbot, sollte zugleich geklärt sein, wo Beschäftigte ihre Mahlzeiten einnehmen können.

Gilt Essen vor dem Computer als Ruhepause?

Nicht automatisch. Eine Ruhepause ist nur dann eine echte Pause, wenn Beschäftigte in dieser Zeit nicht arbeiten und frei über ihre Zeit verfügen können.

Wer beim Essen E-Mails beantwortet, Kund:innen betreut, Telefonate annimmt oder jederzeit einsatzbereit bleiben muss, macht keine echte Ruhepause. Auch Arbeitsbereitschaft ersetzt die gesetzliche Pause nicht.

Mehr dazu: Pause machen im Job – was erlaubt ist und was nicht

Darf der Arbeitgeber Knoblauch oder andere stark riechende Speisen verbieten?

Ein eigenes „Knoblauchverbot“ gibt es im Arbeitsrecht nicht. Der Arbeitgeber kann aber sachlich nachvollziehbare Regeln für stark riechende Speisen festlegen – etwa wenn sich Gerüche im gesamten Büro verbreiten, Kund:innen betroffen sind oder andere Beschäftigte erheblich beeinträchtigt werden.

Ein solches Verbot sollte nachvollziehbar, verhältnismäßig und für alle Beschäftigten gleichermaßen geregelt sein.

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Darf ich Popcorn machen oder Pizza ins Büro bestellen?

Auch dafür gibt es keine eigene gesetzliche Vorschrift. Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber es erlaubt oder duldet und ob der Arbeitsablauf dadurch beeinträchtigt wird.

Eine Essenslieferung sollte möglichst in die Pause fallen oder so organisiert werden, dass die Arbeit nicht unterbrochen wird. Dasselbe gilt für die Zubereitung von Speisen: Gerüche, Rauchentwicklung, Lärm und Brandschutzregeln müssen berücksichtigt werden.

Darf ich während eines Meetings oder Videocalls essen?

Ob Essen während einer Besprechung erlaubt ist, hängt von den betrieblichen Gepflogenheiten und den Anweisungen des Arbeitgebers ab. Bei Kund:innenkontakt, offiziellen Terminen oder wichtigen Besprechungen kann verlangt werden, während des Meetings nicht zu essen.

Eine ausgeschaltete Kamera macht das Essen im Videocall nicht automatisch erlaubt. Entscheidend ist, ob du dem Meeting aufmerksam folgen kannst und welche Regeln im Betrieb gelten.

Welche Regeln darf der Arbeitgeber für den Bürokühlschrank festlegen?

Für einen gemeinsam genutzten Firmenkühlschrank darf der Arbeitgeber Regeln aufstellen. Dazu können gehören:

  • Lebensmittel mit Namen und Datum beschriften,
  • verdorbene Speisen entfernen,
  • bestimmte Lebensmittel nicht lagern,
  • den Kühlschrank regelmäßig leeren und reinigen,
  • festlegen, wer für die Reinigung zuständig ist.

Solche Regeln dienen vor allem der Hygiene und der gemeinsamen Nutzung. Das Essen anderer Beschäftigter darf selbstverständlich nicht einfach genommen werden – auch dann nicht, wenn es unbeschriftet ist.

Darf der Arbeitgeber altes Essen aus dem Firmenkühlschrank entsorgen?

Eine regelmäßige Reinigung und Leerung des Firmenkühlschranks kann angeordnet werden. Sinnvoll sind klare Regeln und eine rechtzeitige Ankündigung, beispielsweise: „Jeden Freitag werden nicht beschriftete oder verdorbene Lebensmittel entfernt.“

Bei offensichtlich verdorbenen Lebensmitteln kann aus hygienischen Gründen rasches Handeln erforderlich sein. Noch genießbare Lebensmittel sollten jedoch nicht willkürlich und ohne vorher bekannte Regel entsorgt werden.

Muss der Arbeitgeber einen Raum zum Essen bereitstellen?

Nicht in jedem Betrieb ist ein eigener Pausenraum vorgeschrieben. Ein Aufenthaltsraum muss insbesondere vorhanden sein, wenn regelmäßig mehr als zwölf Arbeitnehmer:innen gleichzeitig in der Arbeitsstätte anwesend sind.

Unabhängig von der Beschäftigtenzahl kann ein Aufenthaltsraum auch bei belastenden Arbeitsbedingungen notwendig sein – etwa bei Lärm, Schmutz, Hitze, Kälte, gefährlichen Arbeitsstoffen oder längerer Arbeit im Freien.

Ist kein eigener Aufenthaltsraum vorgeschrieben, muss es dennoch einen geeigneten Platz mit ausreichend Tischen und Sitzgelegenheiten für die Einnahme von Mahlzeiten geben. Nähere Informationen bietet die österreichische Arbeitsinspektion zu Aufenthaltsbereichen und Aufenthaltsräumen.

Habe ich Anspruch auf einen Kühlschrank oder eine Mikrowelle?

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verlangt Einrichtungen, mit denen mitgebrachte Speisen und Getränke gewärmt und gekühlt werden können. Das bedeutet jedoch nicht zwingend einen individuellen Anspruch auf ein bestimmtes Gerät oder Modell.

Der Arbeitgeber muss eine geeignete Möglichkeit bereitstellen. In der Praxis können das beispielsweise ein gemeinsam nutzbarer Kühlschrank und eine Mikrowelle sein. 

Was kann ich tun, wenn es keinen geeigneten Essensplatz gibt?

Sprich das Problem zunächst beim Betriebsrat, bei der Sicherheitsvertrauensperson oder direkt beim Arbeitgeber an. Ein Verbot, am Arbeitsplatz zu essen, darf nicht dazu führen, dass überhaupt kein geeigneter Platz für Mahlzeiten vorhanden ist.

Dokumentiere die Situation, wenn du deine Pause regelmäßig nicht ungestört verbringen kannst oder während des Essens weiterarbeiten musst. Deine Gewerkschaft berät dich, welche Rechte in deinem konkreten Fall gelten.

Wichtig: Gibt es im Betrieb klare Regeln oder Verbote zum Essen und Trinken, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Der Arbeitgeber darf solche Vorgaben dann nicht einfach allein festlegen, sondern muss sie mit dem Betriebsrat in einer Betriebsvereinbarung regeln. Das ist wichtig, weil Vorschriften zu Essen und Trinken in persönliche Lebensbereiche der Beschäftigten eingreifen und daher die Interessen beider Seiten berücksichtigt werden müssen.