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Mann sitzt, mit übergeworfener Jacke, frierend im Büro.
Auch bei der Arbeit gelten Regeln, welche Temperaturen in Innenräumen zulässig und welche verboten sind Liubomir – stock.adobe.com

Temperaturen am Arbeitsplatz

Haube, Schal und Handschuhe? So warm muss es am Arbeitsplatz sein!

Überall wird Energie gespart – aber dürfen Arbeitgeber deswegen einfach Heizungen abdrehen? Wir klären auf, was für Beschäftigte gilt

Die Gas- und Energiekrise ist seit Wochen das bestimmende Thema und beeinflusst auch unser tägliches Leben.

Energiesparen und sparsames Heizen sind angesagt. Viele Unternehmen haben auch in ihren Gebäuden und Hallen die Temperaturen gedrosselt – daher stellt sich die Frage: Was ist erlaubt und wie kalt darf es werden?

oegb.at beantwortet die sieben wichtigsten Fragen der ArbeitnehmerInnen! 

1. Wie warm muss es bzw. wie kalt darf es an meinem Arbeitsplatz sein?

Das regelt die Arbeitsstättenverordnung: 
Zulässig sind 19 bis 25 Grad bei geringer körperlicher Belastung,
18 bis 25 bei normaler Belastung und bei schwerer Arbeit 12 bis 25 Grad

Übrigens: Die EU-Kommission empfiehlt 19 Grad in Büros, Schulen und öffentlichen Gebäuden, sollte sich die Gaskrise in diesem Winter weiter zuspitzen. Für Österreich müsste "19 Grad für alle" das Arbeitsministerium vorschreiben.  

2. Darf mein Arbeitgeber selbstständig entscheiden, wie hoch die Temperatur am Arbeitsplatz ist/sein muss?

Innerhalb der erlaubten Temperaturgrenzen (siehe Frage 1) im Grunde Ja.

Es gilt aber jedenfalls die Fürsorgepflicht, er muss daher jedenfalls gewährleisten, dass die Arbeitsbedingungen die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährden.

3. Wie kann ich mich gegen zu niedrige Temperaturen wehren bzw. wer hilft mir, dass es wärmer wird?

Hält sich der Arbeitgeber nicht an die vorgeschriebenen Temperaturen, kann der Betriebsrat intervenieren. Wenn es keinen Betriebsrat gibt, hilft das Arbeitsinspektorat weiter.

Bei dir im Betrieb gibt es noch keinen Betriebsrat? 

Wir helfen dir dabei - schnell und unkompliziert!

Schick ein Mail an oegb@oegb.at oder melde dich bei den Gewerkschaften.

4. Ich halte es ohne Schal oder Jacke an meinem Arbeitsplatz nicht aus. Kann ich da irgendwas dagegen tun?

Leider ist das Temperaturempfinden sehr individuell. Was für den einen angenehm ist, kann für den anderen viel zu kalt sein.

Mit einem Betriebsratsmitglied zu reden, ist hier aber sicher ein guter Anfang. Wenn es mehreren Leuten so geht, dann ist das die beste Chance, etwas zu verändern.

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5. Darf ich mir, ohne zu fragen, einen Heizstrahler aufstellen, wenn mir zu kalt ist?

Nein. Ohne Rücksprache mit dem Arbeitgeber darf ich keine privaten Geräte am Arbeitsplatz aufstellen.

6. Wenn mir im Büro zu kalt ist, darf ich einfach ins Homeoffice wechseln (wenn das bei mir möglich ist)?

Nein. Homeoffice bedarf immer der Vereinbarung zwischen beiden Partnern, also Arbeitgeber und ArbeitnehmerIn.

Ich darf also nicht einseitig von zu Hause aus arbeiten, wenn mir das Büro zu kalt erscheint.

7. Was gilt für Menschen, die grundsätzlich unter extremen Bedingungen arbeiten - etwa in Kühlhäusern?

Für alle ArbeitnehmerInnen, die Kälte ausgesetzt sind, muss es entsprechende Schutzkleidung wie z.B. Wetter- und Kälteschutzkleidung (Jacken, Schuhe, Handschuhe, Ohren- und Kopfschutz, etc.) geben. 

Die Schutzkleidung muss den gesetzlichen Bestimmungen und Normen entsprechen, also aus wärmeisolierenden Materialien bestehen, atmungsaktiv und bei schlechten Sichtverhältnissen mit Reflektoren ausgestattet sein. 

Bezahlen muss der Arbeitgeber die Schutzkleidung. 

Bei tiefen Temperaturen müssen Beschäftigten jederzeit die Gelegenheit haben, die Arbeit zu unterbrechen und zum Aufwärmen in einen beheizten Arbeitsplatz oder Aufenthaltsraum zu gehen. Für BauarbeiterInnen müssen die Aufenthaltsräume gegen Witterungseinflüsse Schutz bieten und mindestens 21 Grad warm sein. Außerdem muss die Tür des Aufenthaltsraumes mit einem Windfang ausgestattet sein. 

Darauf muss der Arbeitgeber zusätzlich achten: 

  • Beschränkung der Beschäftigungsdauer im Kältebereich
  • Arbeitsunterbrechungen
  • Einhaltung von Erholungszeiten 
  • Zusätzliche Pausenzeiten als Aufwärmzeiten
  • Wärmeisolierende Matten – insbesondere bei ortsfesten Arbeitsplätzen
  • Gabelstapler, Baufahrzeuge usw. mit beheizbaren Fahrkabinen und/oder Sitzen ausstatten
  • Heiße Getränke zur Verfügung stellen 

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