Zum Hauptinhalt wechseln
dusanpetkovic1 - stock.adobe.com

Fragen und Antworten

Klimaticket vom Betrieb: Das musst du beachten

Alles, was du als ArbeitnehmerIn rund um das Öffi-Ticket wissen musst

Mehr als die Hälfte aller Beschäftigten in Österreich pendelt laut Erhebungen der Arbeiterkammer Oberösterreich in die Arbeit. Im Burgenland sind es sogar 80 Prozent. Die längste Zeit für den Arbeitsweg brauchen die WienerInnen. In der Bundeshauptstadt brauchen die ArbeitnehmerInnen über 30 Minuten von zuhause zum Arbeitsplatz, vorrangig nutzen sie dafür die öffentlichen Verkehrsmittel. Nicht einmal 30 Prozent nehmen hier das Auto – im Österreich-Schnitt sind es 85 Prozent.

Um die Zeit im Stau, die Unfallgefahr und die Belastung für die Umwelt zu reduzieren, stellen viele Betriebe ihren Beschäftigten Tickets für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung. Ein Vorteil für beide Seiten: ArbeitnehmerInnen sparen sich Nerven und das Geld für das Öffi-Ticket, Betriebe können die Kosten seit Juli 2021 als Betriebsausgabe steuerlich absetzen. Das gilt auch für das am 26. Oktober 2021 eingeführte Klimaticket. Oegb.at beantwortet dazu die wichtigsten Fragen für ArbeitnehmerInnen:

Bleib informiert über deine Arbeitswelt!
Jeden Freitag: Das Wichtigste aus einer Woche


Was sind die Voraussetzungen dafür, dass mein Betrieb mir ein Klimaticket zur Verfügung stellen kann?

  1. Das Ticket muss zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig sein, muss aber nicht auf diese Strecke begrenzt sein. Wer also den Wohnsitz in Österreich hat, ist für das Klimaticket berechtigt.
  2. Das Ticket muss innerhalb eines längeren Zeitraums gelten, somit sind Einzelfahrscheine und Tageskarten nicht umfasst. 
  3. Wenn du das Ticket selbst kaufst, musst du die Rechnung über den Kauf deinem Arbeitgeber vorlegen. Dieser muss die Rechnung des Verkehrsunternehmens oder eine Kopie der Karte als Nachweis zum Lohnkonto geben. 
  4. Das Ticket muss nach dem 1.7.2021 gekauft oder verlängert worden sein. 

 

Wie funktioniert das steuerfreie Klimaticket vom Betrieb?

Dein Arbeitgeber kann dir zusätzlich zum Lohn oder Gehalt die Fahrtkosten für den Arbeitsweg erstatten. Das geht auf mehrere Wege:

  • Du kaufst es und legst ihm die Rechnung vor oder er zahlt es direkt.

  • Kaufst du das Ticket selbst, kann er dir die Kosten sofort erstatten oder jeden Monat mit deinem Lohn/Gehalt ausbezahlen.

  • Will dein Arbeitgeber nicht das gesamte Klimaticket übernehmen, ist es möglich, dass er nur jenen Teil steuerfrei übernimmt, der deinen Arbeitsweg abdeckt.  

Habe ich einen Anspruch auf das Klimaticket?

Nein, es gibt keinen Anspruch darauf, dass dein Arbeitgeber dir die Kosten für das Klimaticket ersetzt. Es ist möglich, dass dir dein Arbeitgeber nicht die gesamten Kosten, sondern nur den Teil, der für die Wegstrecke Wohnung-Arbeitsstätte notwendig ist, steuerfrei ersetzt. Aber auch dazu gibt es keine Verpflichtung und keinen Anspruch.

Eine Möglichkeit für ArbeitnehmerInnen sind die sogenannten Betriebsvereinbarungen. In vielen Betrieben gibt es Betriebsvereinbarungen, die den Ersatz von Fahrtkosten durch den Dienstgeber festlegen. Das neue Klimaticket bietet einen Anlass, bestehende Regelungen zu überdenken oder erstmals eine entsprechende Betriebsvereinbarung abzuschließen.

Wusstest du...

Wusstest du, dass alle Lehrlinge in den metallverarbeitenden Berufen das Klimaticket bekommen? Das hat die Gewerkschaft bei den letzten Lohnverhandlungen für sie erkämpft.

Was kostet das Klimaticket meinen Betrieb?

Im Einkauf kostet das Klimaticket deinen Betrieb gleich viel wie dich, nämlich 1.095 Euro, bzw. 821 Euro für Reisende bis 26 und ab 64 (bzw. 65 ab 1. Jänner 2022) sowie Reisende mit Behinderung.

Der Betrag kann als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden, für das Unternehmen bringt es also eine Steuererleichterung. Da es sich um keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt, fallen dem Arbeitgeber weder Dienstgeberbeiträge noch Kommunalsteuer an. Auch für dich fallen keine zusätzlichen Abgaben an. 

Gilt das Klimaticket auch für Dienstreisen?

Das Klimaticket kann wie auch die Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für Dienstreisen verwendet werden. Allerdings darf dein Arbeitgeber keine zusätzlichen Fahrtkostenersätze für Strecken leisten, die von der Karte umfasst ist. 

Was passiert, wenn mein Dienstverhältnis während des Gültigkeitszeitraums des Klimatickets beendet wird?

Wird dein Dienstverhältnis egal von welcher Seite während des Gültigkeitszeitraums Klimatickets beendet, so muss für die verbleibende Gültigkeitsdauer die Steuer nachbezahlt werden. Dafür kommst du selbst auf, der Arbeitgeber kann es dir z. B. von deinem letzten Gehalt abziehen.  

Und was, wenn ich nicht an das Öffi-System angebunden bin?

Rechtlich gilt: Musst du mit dem Auto einen Teil der Strecke zurücklegen, weil du nicht direkt an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden bist, bekommst du für diesen Teil eine Pendlerpauschale. Der ÖGB setzt sich laufend für die bessere Anbindung und die Ausweitung des Öffi-Netzes ein.

Bekomme ich weiterhin meine Pendlerpauschale?

Wird dir vom Arbeitgeber ein Öffi-Ticket zur Verfügung gestellt, bekommst du für diese Strecke keine Pendlerpauschale. Allerdings wird der Teil, der dir vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird, vom Pendlerpauschale abgezogen.

Pendlerpauschale für Öffi-NutzerInnen

Der ÖGB kämpft dafür, dass die Pendlerpauschale nicht nur jenen zugutekommt, die auf das Auto angewiesen sind, sondern auch den ArbeitnehmerInnen, die überwiegend auf Öffis umsteigen, die große Pendlerpauschale von bis zu rund 300 Euro im Monat zustehen.

Verbesserung erreicht

Seit 1.7.2021 kann der Arbeitgeber ein Öffi-Ticket (z.B. das Klimaticket, Netzkarten etc.) steuerfrei zur Verfügung stellen. Bisher hatte die Inanspruchnahme dieser Möglichkeit aber einen erheblichen Nachteil. Denn schon eine teilweise Kostenübernahme durch den Arbeitgeber konnte zum Verlust des Pendlerpauschale führen. Diese hat man nämlich nur dann bekommen, wenn ein Teil der Strecke nicht vom Jobticket/Klimaticket umfasst war. Letztendlich konnte man also gegebenenfalls mit weniger Zuschuss aussteigen. Der ÖGB hat regelmäßig auf diesen Missstand hingewiesen und dafür gekämpft, dass klimafreundliches Verhalten nicht bestraft wird. Nun gilt seit 1.1.2023 eine Verbesserung zugunsten der ArbeitnehmerInnen. Seither wird das Pendlerpauschale nur noch um den Wert des Öffi-Tickets reduziert.

Wie wirkt die Neuerung:

1. Zuerst wird das Pendlerpauschale ohne Berücksichtigung des Öffi-Tickets berechnet

2. Danach wird der Wert, der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird, vom Pendlerpauschale abgezogen. Dabei wird das zur Verfügung gestellte Öffi-Ticket auf die Monate verteilt. Der Pendlereuro steht weiterhin ungekürzt zu.

 

Mehr Steuervorteile gibt es hier: