Muss ich am Betriebsausflug teilnehmen?
Antworten auf Fragen rund um Teilnahme, Arbeitszeit, Versicherungsschutz und Alkohol
Der Betriebsausflug steht vor der Tür, die Kolleg:innen freuen sich auf einen gemeinsamen Tag, doch nicht jede:r kann oder möchte mitkommen. Schnell tauchen Fragen auf: Muss ich überhaupt teilnehmen? Und zählt die Zeit eigentlich als Arbeitszeit?
ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Verena Weilharter erklärt, welche Rechte und Pflichten Beschäftigte beim Betriebsausflug haben, was gilt und was nicht.
1. Muss ich an einem Betriebsausflug teilnehmen, wenn mein Arbeitgeber ihn organisiert?
Findet der Betriebsausflug außerhalb deiner vereinbarten Arbeitszeit statt, ist die Teilnahme sowieso freiwillig. Findet er während der Arbeitszeit statt und man möchte nicht teilnehmen, hat man nicht frei, sondern muss einfach wie gewohnt arbeiten.
2. Ist die Teilnahme am Betriebsausflug Arbeitszeit?
Findet der Betriebsausflug während deiner normalen Arbeitszeit statt, zählt diese Zeit grundsätzlich als Arbeitszeit. Bei einem Ausflug außerhalb der Arbeitszeit gilt das grundsätzlich nicht - wichtig ist hier, auf bestehende Vereinbarungen (wie z. B. Betriebsvereinbarungen) dazu zu achten.
3. Was gilt, wenn der Betriebsausflug außerhalb meiner normalen Arbeitszeit stattfindet?
Findet der Betriebsausflug in deiner Freizeit statt, musst du grundsätzlich nicht daran teilnehmen. Der Arbeitgeber kann dich normalerweise nicht dazu zwingen, deine Freizeit für eine betriebliche Veranstaltung zu verwenden. Wenn du nicht teilnehmen möchtest, solltest du das rechtzeitig mit deinem Arbeitgeber besprechen.
4. Bin ich während des Betriebsausflugs unfallversichert?
Bei einem offiziell organisierten Betriebsausflug kann ein Unfall unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitsunfall gelten. Der Versicherungsschutz gilt aber nicht unbegrenzt und kann zum Beispiel enden, wenn die Veranstaltung offiziell vorbei ist und du anschließend privat weiterfeierst. Auch wenn du die Veranstaltung vorzeitig auf eigene Faust verlässt, kann der Unfallversicherungsschutz wegfallen.
5. Darf ich beim Betriebsausflug Alkohol trinken?
Grundsätzlich ist ein Glas Bier oder Wein bei einem Betriebsausflug nicht verboten. Auch hier gelten aber die Regeln des Arbeitsrechts: Wer etwa Kolleg:innen beleidigt, andere belästigt oder handgreiflich wird, muss mit Konsequenzen rechnen. Alkohol ist keine Entschuldigung für Fehlverhalten.
6. Muss ich nicht erledigte Arbeit nach dem Betriebsausflug nacharbeiten?
Wenn der Betriebsausflug während der Arbeitszeit stattfindet und vom Arbeitgeber angeordnet wurde, musst du die dafür vorgesehene Arbeitszeit grundsätzlich nicht später nacharbeiten. Die Veranstaltung gilt in diesem Fall als Teil der Arbeitszeit.
Anders kann es aussehen, wenn du freiwillig außerhalb deiner Arbeitszeit teilnimmst oder mit dem Arbeitgeber etwas anderes vereinbart wurde.
7. Muss ich mir für den Betriebsausflug einen Urlaubstag nehmen?
Findet der Betriebsausflug während deiner normalen Arbeitszeit statt, musst du dafür grundsätzlich keinen Urlaubstag nehmen.
Ob in deinem konkreten Fall etwas anderes gilt, kann auch von einer Vereinbarung im Betrieb oder vom Kollektivvertrag abhängen.
8. Darf ich am Betriebsausflug teilnehmen, wenn ich in Karenz bin?
Ja. Auch Arbeitnehmer:innen in Karenz können grundsätzlich zu einem Betriebsausflug eingeladen werden und daran teilnehmen. Die Karenz beendet das Arbeitsverhältnis nicht, sondern stellt nur die Arbeitspflicht vorübergehend ruhend.
Wichtig ist aber: Die Teilnahme darf nicht mit einer Arbeitsleistung verbunden sein. Wer in Karenz ist, darf durch den Betriebsausflug nicht faktisch wieder in die Arbeit eingebunden werden.
9. Darf ich während eines Krankenstands an einem Betriebsausflug teilnehmen?
Wer im Krankenstand ist, muss alles unterlassen, was die Genesung verzögern oder gefährden könnte. Ob die Teilnahme an einem Betriebsausflug zulässig ist, hängt daher von der Art der Erkrankung und den geplanten Aktivitäten ab. Da Betriebsausflüge eng mit dem Arbeitsverhältnis verbunden sind, ist jedenfalls Vorsicht geboten.
Wer arbeitsunfähig krankgeschrieben ist, wird in vielen Fällen auch nicht an einem Betriebsausflug teilnehmen können. Im Zweifel solltest du mit deiner behandelnden Ärztin oder deinem behandelnden Arzt sprechen.
10. Darf ich meinen Partner oder meine Partnerin mitnehmen?
Nur wenn der Arbeitgeber das ausdrücklich erlaubt. Ob Begleitpersonen teilnehmen dürfen, entscheidet der Betrieb. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht.
11. Muss ich die Kosten für den Betriebsausflug selbst bezahlen?
Nein, in der Regel nicht. Organisiert der Arbeitgeber einen Betriebsausflug, werden die Kosten in der Regel ganz oder teilweise vom Betrieb übernommen. Müssen Beschäftigte selbst etwas bezahlen, sollte das vorab klar kommuniziert werden.