Darf ich neben meinem Job einer Nebentätigkeit nachgehen?
Nach Feierabend noch ein paar Stunden arbeiten, nebenbei selbstständig sein oder online Geld verdienen – für viele Arbeitnehmer:innen ist das längst Realität. Doch was ist erlaubt, und wo liegen die arbeitsrechtlichen Grenzen? Der ÖGB klärt auf
1. Darf ich neben meinem Hauptjob einen zweiten Job haben?
Grundsätzlich ja. Arbeitnehmer:innen dürfen in ihrer Freizeit grundsätzlich einer weiteren Beschäftigung nachgehen. Dabei müssen aber die arbeitsrechtlichen Pflichten aus dem Hauptjob weiterhin eingehalten werden. Entscheidend können außerdem Regelungen im Dienstvertrag und Kollektivvertrag sein.
2. Muss ich meinem Arbeitgeber eine Nebentätigkeit melden?
Das hängt von den konkreten Regelungen ab. In manchen Dienstverträgen oder Kollektivverträgen gibt es eine Meldepflicht für Nebentätigkeiten. Deshalb lohnt es sich, vor Aufnahme einer zusätzlichen Beschäftigung einen Blick in den Dienstvertrag und den geltenden Kollektivvertrag zu werfen.
3. Kann mein Arbeitgeber eine Nebentätigkeit verbieten?
Ein pauschales Verbot ist nicht einfach möglich. Eine Nebentätigkeit kann aber problematisch werden, wenn dadurch die Arbeit im Hauptjob beeinträchtigt wird oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers verletzt werden. Auch gesetzliche, vertragliche oder kollektivvertragliche Regelungen können Grenzen setzen.
4. Darf ich nebenbei selbstständig arbeiten?
Grundsätzlich kann auch eine selbstständige Tätigkeit als Nebentätigkeit ausgeübt werden. Dabei müssen aber, wie auch bei unselbstständigen Tätigkeiten, neben den arbeitsrechtlichen Vorgaben auch andere rechtliche Verpflichtungen beachtet werden, etwa steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Fragen.
Wichtig ist außerdem, dass die selbstständige Tätigkeit nicht zur Konkurrenz des eigenen Arbeitgebers wird und ob man im Dienstvertrag Klauseln zu Nebentätigkeiten hat – diese gelten vor allem bei selbstständiger Nebentätigkeit.
5. Darf ich neben meinem Job auch Geld auf Internetplattformen wie etwa OnlyFans verdienen?
Grundsätzlich kann auch eine Tätigkeit auf OnlyFans eine zulässige Nebentätigkeit sein, sofern sie legal ist und keine arbeitsrechtlichen Pflichten verletzt werden. Problematisch kann es allerdings werden, wenn die Nebentätigkeit die Arbeitsleistung beeinträchtigt, gegen vertragliche Regelungen verstößt oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers verletzt.
Wichtig: Unbedingt darauf achten, was im Dienstvertrag vereinbart wurde. Mögliche Melde- oder Unterlassungsverpflichtungen von Nebenbeschäftigungen im Dienstvertrag vorab mit der Gewerkschaft besprechen.
6. Was passiert, wenn ich wegen meiner Nebentätigkeit übermüdet zur Arbeit komme?
Die Hauptbeschäftigung darf durch eine Nebentätigkeit nicht beeinträchtigt werden. Wer beispielsweise regelmäßig nachts arbeitet und deshalb tagsüber seine Arbeit nicht mehr ordentlich erledigen kann, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen. Die Pflichten aus dem Hauptjob gelten auch dann, wenn die Ursache für die Probleme in einer zusätzlichen Beschäftigung liegt.
7. Darf ich für die Konkurrenz meines Arbeitgebers arbeiten?
Hier gelten besonders strenge Regeln. Eine Nebentätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen kann unzulässig sein. Ob und in welchem Umfang ein Konkurrenzverbot greift, hängt unter anderem von der konkreten Tätigkeit und den gesetzlichen, vertraglichen sowie kollektivvertraglichen Regelungen ab. Im Zweifel sollte die Situation vor Aufnahme der Tätigkeit arbeitsrechtlich geprüft werden.
8. Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber wegen meiner Nebentätigkeit Druck macht?
Zuerst solltest du deinen Dienstvertrag und den Kollektivvertrag prüfen. Wenn der Arbeitgeber die Nebentätigkeit verbieten will, mit Konsequenzen droht oder eine Kündigung bzw. Entlassung ankündigt, solltest du nicht vorschnell handeln oder etwas unterschreiben. Hol dir möglichst rasch arbeitsrechtliche Beratung – etwa bei deiner Gewerkschaft oder der Arbeiterkammer. Entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall.