Arbeitsrecht
Arbeiten neben dem Studium: Diese Rechte hast du
Arbeitsrechts-ABC für Studierende, die neben dem Studium jobben
Viele Studierende in Österreich arbeiten nebenbei – im Café, im Callcenter, im Handel etc. Wer arbeitet, hat auch Rechte – das ist bei Studierenden nicht anders. Und diese Rechte solltest du kennen, damit beim Jobben nichts schiefläuft. Wir haben das Wichtigste für dich zusammengefasst:
Welche Arbeitsverträge und Beschäftigungsformen gibt es für Studierende?
- Geringfügig, Teilzeit oder Vollzeit: Es gibt unterschiedliche Modelle. Geringfügig bedeutet 2026 ein Einkommen bis maximal 551,10 Euro monatlich.
- Verlange einen Dienstzettel - er steht dir zu: Darin stehen wichtige Informationen wie z. B. die Tätigkeit, Arbeitszeiten und -ort, Entgelt nach Kollektivvertrag, Kündigungsfristen oder der Name deiner Sozialversicherung.
- Sei dir im Klaren, welchen Vertrag du hast: Je nachdem, ob du ein normales Arbeitsverhältnis, einen freien Dienstvertrag oder Werkvertrag hast, gelten unterschiedliche Gesetze, Ansprüche und Versicherungsleistungen.
- Probearbeit darf nur kurz und klar vereinbart sein: Gratis arbeiten ist nicht erlaubt.
- Kollektivvertrag: Je nach Branche gilt ein anderer Kollektivvertrag, der regelt, wie hoch dein Mindestlohn oder Mindestgehalt ist. Alle Info dazu auf: www.kollektivvertrag.at
Wie viele Stunden dürfen Studierende arbeiten und welche Pausen stehen ihnen zu?
Bei der Arbeitszeit gelten gesetzliche Grenzen und Regelungen in den Kollektivverträgen.
- Arbeitszeit: Normalarbeitszeit sind 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. Alles darüber sind in der Regel Überstunden, die mit entsprechenden Zuschlägen bezahlt werden müssen. Ausnahmen gibt es z. B. bei Gleitzeit, einer 4-Tage-Woche oder Schichtarbeit. Maximal sind 12 Stunden pro Tag, 60 Stunden pro Woche (gesetzliche Höchstgrenzen) erlaubt.
- Pausen: Ab 6 Stunden Arbeit stehen dir mindestens 30 Minuten Pause zu.
- Nachtschichten & Wochenenden: Wochenendruhe von 36 Stunden, Zuschläge oder Freizeitausgleich prüfen.
Worauf müssen Studierende bei Lohn, Sozialversicherung und Zuverdienstgrenzen achten?
- Lohnzettel kontrollieren: Stimmt alles? Wurden Überstunden, Zuschläge, etc. bezahlt?
- Sozialversicherung: Bei mehr als geringfügiger Beschäftigung bist du kranken-, unfall- und pensionsversichert.
- Zuverdienstgrenzen: Achte auf Einkommensgrenzen (17.212 Euro pro Jahr) bei Familienbeihilfe oder Studienbeihilfe.
Welche Rechte haben Studierende bei Urlaub und Krankenstand?
- Urlaub: 5 Wochen pro Jahr – in Kollektivverträgen können zusätzlicher Urlaub oder Urlaubstage geregelt sein.
- Krankenstand: Melde dich sofort bei deinem oder deiner Vorgesetzten und informiere ihn/sie darüber, und informiere, wie lange du voraussichtlich ausfällst und ab welchem Tag du eine Krankmeldung benötigst. Für deine Zeit im Krankenstand musst du weiterbezahlt werden.
Arbeiten neben dem Studium bringt dir Erfahrung und Geld – aber nur, wenn deine Rechte klar sind, profitierst du wirklich davon. Der ÖGB und seine Gewerkschaften beraten Studierende bei arbeitsrechtlichen Fragen und bieten Rechtsschutz für Mitglieder.
Mehr Infos und Kontakt unter: www.oegj.at