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Person zeigt auf ein Dokument auf einem Klemmbrett, während eine weitere Person Notizen macht.
Nach dem Ferienjob lohnt sich ein genauer Blick auf die Abrechnung. Lohnzettel, Urlaubstage, Sonderzahlungen und Überstunden sollten vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses sorgfältig geprüft werden. Prathankarnpap – stock.adobe.com

Ferienjob vorbei? Das musst du jetzt beachten

Lohnzettel checken, Urlaubsgeld kontrollieren und Steuerausgleich machen: oegb.at zeigt dir, worauf du achten solltest

Die Ferien sind vorbei, der Job oder das Praktikum auch. Damit solltest du das Thema aber noch nicht ganz abhaken. Gerade bei jungen Beschäftigten passieren bei der Abrechnung immer wieder Fehler. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf den Lohnzettel. Denn nicht verbrauchter Urlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Überstunden müssen korrekt abgerechnet werden.

Was muss ich nach dem Ferienjob kontrollieren?

1. Habe ich alles bezahlt bekommen, was mir zusteht?

Ein Ferienjob ist grundsätzlich ein normales, befristetes Arbeitsverhältnis. Damit gilt der jeweilige Kollektivvertrag – inklusive der dort vorgesehenen Bezahlung und Sonderzahlungen.

Bei einem Praktikum kommt es darauf an, was du tatsächlich gemacht hast: Wenn du wie eine reguläre Arbeitskraft eingesetzt wurdest, hast du Anspruch auf die entsprechende Entlohnung. Entscheidend ist also nicht, ob auf deinem Vertrag „Praktikum“ steht, sondern welche Tätigkeit du tatsächlich ausgeübt hast.

2. Was muss auf meinem letzten Lohnzettel stehen?

Kontrolliere, ob alle geleisteten Stunden und Überstunden korrekt abgerechnet wurden. Auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld müssen bei einem normalen Arbeitsverhältnis anteilig berücksichtigt werden.

Beim Ferienjob entsteht außerdem während der Beschäftigung ein Urlaubsanspruch. Wird der Urlaub nicht konsumiert, muss er am Ende des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden.

Tipp: Vergleiche deinen Lohnzettel mit deinen eigenen Aufzeichnungen zu Arbeitszeiten, Urlaub und Bezahlung.

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3. Was passiert mit meinem Urlaub?

Bei einem normalen Ferienjob erwirbst du ca. zwei Urlaubstage pro Monat. Wenn du diese während des Jobs nicht verbrauchst, müssen sie am Ende des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden.

Bei einem Pflichtpraktikum ist die Situation anders: Handelt es sich tatsächlich um ein Ausbildungsverhältnis, gibt es keinen normalen Urlaubsanspruch. Ist das Praktikum hingegen ein Arbeitsverhältnis, gilt auch hier der Urlaubsanspruch.

4. Kann ich mir Geld vom Finanzamt zurückholen?

Ja, ein Steuerausgleich kann sich auch nach einem Ferienjob lohnen. Vor allem bei kurzen Beschäftigungen kann es sein, dass zu viel Lohnsteuer bezahlt wurde. Mit einem Steuerausgleich kannst du prüfen lassen, ob du Geld zurückbekommst.

Den Steuerausgleich kannst du online beim Finanzamt unter finanzonline.at machen.

5. Was mache ich, wenn etwas nicht stimmt?

Nicht einfach hinnehmen. Wenn dein Lohnzettel nicht stimmt, Stunden fehlen oder Urlaub, Sonderzahlungen oder Überstunden nicht korrekt abgerechnet wurden, solltest du rasch nachfragen und dir Hilfe bei Betriebsrat, Jugendvertrauensrat oder deiner Gewerkschaft holen.

Auch wenn du dir nicht sicher bist, ob dein Praktikum tatsächlich ein Ausbildungs- oder ein Arbeitsverhältnis war, kannst du dir Unterstützung holen. Die Gewerkschaften beraten junge Beschäftigte bei Fragen rund um Ferienjobs und Praktika.

Dein Kurz-Check nach dem Ferienjob

  • Lohnzettel bekommen?
  • Arbeitsstunden und Überstunden kontrolliert?
  • Urlaub bzw. Urlaubsersatzleistung berücksichtigt?
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld korrekt abgerechnet?
  • Steuerausgleich gemacht?

Mehr Infos und Beratung beim ÖGB