
Arbeitsrecht
Nach dem Ferienjob: Lohnzettel checken!
Nicht verbrauchter Urlaub sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld müssen ausbezahlt werden
Das Wichtigste in Kürze:
- Lohn- oder Gehaltszettel am Ende des Ferienjobs/Praktikum prüfen
- Nicht verbrauchter Urlaub sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld müssen ausbezahlt werden
- Arbeitnehmer:innenveranlagung bringt oft Geld zurück
- Bei Fragen oder Problemen hilft die Gewerkschaftsjugend
Zehntausende Schüler:innen und Studierende haben heuer in den Ferien gearbeitet oder ein Praktikum gemacht. Viele von ihnen wurden aber nicht ausgebildet, sondern als billiger Urlaubsersatz eingesetzt.
„Wer arbeitet, muss auch fair bezahlt werden – egal ob Pflichtpraktikum oder freiwillig. Entscheidend ist die Tätigkeit, nicht der Titel“, betont ÖGJ-Bundesjugendsekretär Matthias Hauer. Junge Menschen, die Kolleg:innen ersetzen oder fix in den Betrieb eingebunden sind, haben Anspruch auf Entlohnung nach Kollektivvertrag – mit allen Rechten.
Besonders wichtig:
- Lohn- oder Gehaltszettel genau kontrollieren!
- Überstunden, nicht verbrauchter Urlaub sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld müssen anteilig ausbezahlt werden.
Extra-Tipp für das neue Jahr: Mach deine Arbeitnehmer:innenveranlagung – und hol dir Geld zurück. Vor allem dann, wenn du Werbungskosten abschreiben kannst.
Wer unsicher ist oder Unterstützung braucht, kann sich jederzeit an die zuständige Gewerkschaft GPA Jugend wenden: jugend@gpa.at, Tel.: 05 03 01 21510