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Mitteilung an die Konzernleitung

Folgende Daten müssen jedem im Konzern bestehenden Unternehmen von der Konzernvertretung schriftlich mitgeteilt werden:

  • Errichtung der Konzernvertretung
  • Konstituierung
  • Zusammensetzung (auch Änderungen)
  • Organe der Konzernvertretung
  • Geschäftsordnung (auch Änderungen)
  • Änderungen der Tätigkeitsdauer