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Arbeitnehmerveranlagung

Automatischer Steuerausgleich: Alles, was du zum Ausgleich ohne Antrag wissen musst

Wie die automatische Arbeitnehmerveranlagung funktioniert und wann es sich rentiert, selbst einen Antrag zu stellen

Seit 2017 ist es einfacher, zu viel bezahlte Steuern vom Finanzamt zurückzubekommen. Denn für die Arbeitnehmerveranlagung, den sogenannten Steuerausgleich, ist in manchen Fällen kein Antrag mehr notwendig. Doch nicht immer ist es ratsam, auf einen eigenen Antrag via Arbeitnehmerveranlagung zu verzichten.

Wie funktioniert die automatische Arbeitnehmerveranlagung?

Es gibt folgende Voraussetzungen:
  • Es liegen keine „Pflichtveranlagungsgründe“ vor (zum Beispiel mehr als ein lohnsteuerpflichtiges Einkommen oder Krankengeld gleichzeitig).
  • Du hast bis zum 30. Juni des Folgejahres noch nicht selbst eine Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt eingereicht.
  • Aufgrund der Daten ist anzunehmen, dass du ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezogen hast.
  • Die Veranlagung ergibt eine Gutschrift von mindestens fünf Euro.
  • Das Finanzamt kann aufgrund der Aktenlage annehmen, dass sich die Gutschrift durch die Geltendmachung weitere Abschreibungen nicht erhöht.

Werden die Voraussetzungen erfüllt, erhältst du in der zweiten Jahreshälfte vom Finanzamt ein Informationsschreiben mit der zu erwartenden Gutschrift. Du kannst damit alle Daten überprüfen und auch kontrollieren, ob das Finanzamt die richtigen Kontodaten für die Überweisung hat. Wenn alles passt, musst du nichts weiter tun. Falls nicht, musst du die Änderungen dem Finanzamt melden.

Was wird bei der automatischen Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt?

Ab der Arbeitnehmerveranlagung für 2017 werden Kirchenbeiträge, Spenden und Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung bzw. den Nachkauf von Versicherungszeiten automatisch berücksichtigt. Die Organisationen, die eine Spende erhalten haben, müssen dem Finanzamt die Daten bis Ende Februar übermitteln. Der Verkehrsabsetzbetrag und ein Werbungskostenpauschale (132 Euro jährlich, unabhängig davon, ob Werbungskosten anfallen oder nicht) werden ebenfalls automatisch berücksichtigt, wodurch die Steuerlast verringert wird. 

Wann rentiert es sich, einen eigenen Antrag zu stellen?

ACHTUNG: Du solltest unbedingt einen eigenen Antrag stellen, wenn ...

... Werbungskosten von mehr als 132 Euro im Jahr (z.B. Fortbildungskosten oder Betriebsratsumlage), Ausgaben für Personenversicherungen, außergewöhnliche Belastungen (wie etwa Kur- oder Krankheitskosten Begräbniskosten oder andere außergewöhnliche Belastungen) anfallen. Eine Arbeitnehmerveranlagung rentiert sich auch, wenn du den AlleinverdienerInnen- oder AlleinerzeherInnenabsetzbetrag, den Familienbonus oder Kindermehrbetrag geltend machen kannst. Diese werden bei der „automatischen Arbeitnehmerveranlagung“ nicht berücksichtigt. Wer mehr als 730 Euro im Jahr aus selbstständiger Tätigkeit dazu verdient, muss selbst tätig werden und eine Einkommensteuererklärung abgeben. 

Wie verzichte ich auf die automatische Arbeitnehmerveranlagung?

ArbeitnehmerInnen können auch auf die „automatische Arbeitnehmerveranlagung“ verzichten – das ist aber nur dann sinnvoll, wenn sie noch Abschreibungen geltend machen wollen (siehe oben) oder nicht lange auf ihr Geld warten wollen.

Kann ich trotz automatischer Arbeitnehmerveranlagung einen eigenen Antrag stellen?

Wer automatisch veranlagt wird, hat wie bisher innerhalb von fünf Jahren die Möglichkeit, selbst eine Antrag abzugeben und weitere Abschreibungen geltend zu machen – und zwar auch dann, wenn zum Beispiel für 2018 eine Gutschrift durch die „automatische Arbeitnehmerveranlagung“ erhalten worden ist.

Was passiert, wenn ich einen eigenen Antrag gestellt habe?

Wenn du die Voraussetzungen für eine automatische Abschreibung erfüllst, aber in der Vergangenheit Abschreibungen gemacht hast, zum Beispiel den AlleinerzieherInnenabsetzbetrag, dann wartet das Finanzamt mit der automatischen Veranlagung. Spätestens nach zwei Jahren erfolgt aber jedenfalls die automatische Arbeitnehmerveranlagung.

 

 

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