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Tirol

Warnung vor vorschneller Zustimmung zu geänderten Kündigungsfristen

Gewerkschaft steht für Beratung zur Verfügung

„Bevor hier vorschnell eine schriftliche Zustimmung erteilt wird, sollten sich Arbeiter unbedingt informieren. Wir stehen hier gerne zur Verfügung“, warnt Tirols ÖGB-Rechtsschutzsekretär MMag. Marc Deiser vor übereilten Entscheidungen. Hintergrund: Aufgrund der bevorstehenden Angleichung von Arbeitern und Angestellten rät die Wirtschaftskammer Arbeitgebern, einen schriftlichen Vertrag mit ihren jeweiligen ArbeiterInnen abzuschließen.

„Konkret wird eine Mustervereinbarung empfohlen, die eine Auflösung der unbefristeten Dienstverhältnisse zum Fünfzehnten eines Monats oder zum Ende des jeweiligen Kalendermonats ermöglicht“, informiert Deiser über die Vorgehensweise der Wirtschaftskammer und weiter: „Da die empfohlene schriftliche Vereinbarung sich an den Bedürfnissen der Arbeitgeberseite orientiert, empfehlen wir den betroffenen Beschäftigten, sich unbedingt bei uns oder der Arbeiterkammer rückzuversichern und beraten zu lassen. Wir stehen hier sehr gerne zur Verfügung um sicherzustellen, dass auch die Interessen der Arbeiter entsprechend berücksichtigt werden.“

Bis zum Jahr 2021 sollen die Rechte der Arbeiter an jene der Angestellten angeglichen werden. Dem Entschluss waren jahrzehntelange Diskussionen vorausgegangen.