Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz
Liebe oder Beziehung im Job
Das muss man wissen, wenn es im Job funkt
Das Wichtigste in Kürze:
- Beziehungen am Arbeitsplatz sind erlaubt – solange sie die Arbeit nicht stören
- Vorgesetzte tragen besondere Verantwortung, weil sie mehr Macht haben als ihre Mitarbeitenden
- Bei Problemen wie Interessenskonflikten oder unangemessenem Verhalten kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen
- Arbeitgeber:innen dürfen nicht in dein Privatleben eingreifen – solange du deine Arbeitspflichten erfüllst
Ein Coldplay-Konzert, eine Umarmung – und dann das abrupte Karriereende: Ein Video einer Publikumskamera zeigte den CEO einer US-Firma vertraut mit einer ihm unterstellten Mitarbeiterin.
Die Szene ging viral – und hatte Folgen. Weil in den USA Beziehungen zwischen Chefs und Angestellten ein Kündigungsgrund sind, muss sich der Mann jetzt einen neuen Job suchen.
Aber kann so etwas auch in Österreich passieren? ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Verena Weilharter klärt auf.
Gelegenheit macht Liebe
Man verbringt mit seinen Arbeitskolleginnen bzw. Arbeitskollegen oft mehr Zeit als mit Freund:innen oder Familie — da ist es kein Wunder, dass laut Umfragen etwa ein Drittel der Beschäftigten in Österreich schon einmal einer Kollegin oder einem Kollegen näher gekommen ist. Man kennt sich gut, hat oft ähnliche Interessen, ist aufeinander eingespielt und weiß, wie die oder der andere tickt.
Flirten erlaubt
Wenn allerdings die Arbeit unter der Beziehung leidet, also die Arbeitspflicht verletzt wird, kann der Arbeitgeber eine Verwarnung aussprechen.
Ein Vorgesetzter oder eine Vorgesetzte muss sich bewusst sein, dass eine Beziehung mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin nicht auf Augenhöhe ist. Die eine Person hat mehr Macht – das kann zu Problemen führen.
„Bei beharrlicher Pflichtverletzung, beispielsweise durch unangemessenes Verhalten in den Büroräumlichkeiten oder Interessenskonflikten durch Abhängigkeitsverhältnisse, muss das Gericht im Einzelfall entscheiden, ob eine Entlassung gerechtfertigt ist“, so die Arbeitsrechtsexpertin.
Weniger Fehlzeiten
Beziehungen am Arbeitsplatz können auch Vorteile bringen. Die Unternehmen profitieren beispielsweise von informellen Netzwerken und eingespielter Zusammenarbeit.
Umfragen zeigen auch, dass es weniger Fehlzeiten gibt, wenn beide Partner:innen in einem Unternehmen arbeiten. Sie können sich die Kinderbetreuung oft besser einteilen und haben mehr Verständnis füreinander, wenn Überstunden anfallen.
Eine Liebesbeziehung unterliegt der höchstpersönlichen Sphäre der Arbeitnehmer:innen und ist durch das Persönlichkeitsrecht geschützt.
Geheimhalten oder ausleben?
„Eine Liebesbeziehung geht den Arbeitgeber genau genommen nichts an", betont Weilharter.
Kommt es allerdings durch die Beziehung zu Interessenskonflikten, sollte man die Vorgesetzten und eventuell auch direkte KollegInnen darüber informieren und eine Versetzung in Betracht ziehen.
Privates und Berufliches trennen
In erster Linie sei es wichtig, auch bei einer Beziehung am Arbeitsplatz Privates und Berufliches zu trennen, so der Arbeitsrechtsexperte. Die elektronische Kommunikation ist beispielsweise nicht dafür gedacht, anzügliche E-Mails zu versenden.
Bei Händchenhalten, Küssen und sonstigem Körperkontakt am Arbeitsplatz ist ebenfalls Vorsicht geboten. In einzelnen Fällen haben Gerichte in der Vergangenheit entschieden, dass sexuelle Handlungen am Arbeitsplatz sogar eine Entlassung aufgrund „beharrlicher Pflichtverletzung“ rechtfertigen.
Grundsätzlich überlebt durchschnittlich nur jede zweite Beziehung den Arbeitsalltag. Kommt es zur Trennung, ist das Arbeitsklima danach oft vergiftet. Dann hilft meist nur Abstand, und im schlimmsten Fall der Wechsel in eine andere Abteilung oder in ein anderes Unternehmen.
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