Zum Hauptinhalt wechseln
DariaChich - stock.adobe.com
Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz

Partnerbörse Arbeitsplatz

Jede/r Vierte ist bereits einer Kollegin oder einem Kollegen in der Arbeit nähergekommen

In den USA wurde unlängst der Vorstandschef einer großen Fastfoodkette entlassen, nachdem bekannt wurde, dass er eine Liebesaffäre mit einer ihm dienstlich unterstellten Mitarbeiterin eingegangen war. Obwohl die Beziehung von beiden Seiten gewollt war, sah der Aufsichtsrat darin eine Verletzung der Firmenvorschriften. Aber kann so etwas auch in Österreich passieren? ÖGB- Arbeitsrechtsexpertin Charlotte Reiff klärt auf.

Gelegenheit macht Liebe

Man verbringt mit seinen ArbeitskollegInnen oft mehr Zeit als mit Freunden oder Familie — da ist es kein Wunder, dass laut Umfragen etwa ein Viertel der ÖsterreicherInnen schon einmal einer Kollegin oder einem Kollegen näher gekommen ist. Man kennt sich gut, hat oft ähnliche Interessen, ist aufeinander eingespielt und weiß, wie die oder der andere tickt.

   

Flirten erlaubt

Grundsätzlich sind die Regeln für Liebe am Arbeitsplatz in den USA viel strenger als hierzulande.

In Österreich spricht arbeitsrechtlich erstmals nichts gegen Beziehungen am Arbeitsplatz, weder zwischen MitarbeiterInnen noch zwischen ChefIn und MitarbeiterIn

Charlotte Reiff

Wenn allerdings die Arbeit unter der Beziehung leidet, also die Arbeitspflicht verletzt wird, kann der Arbeitgeber eine Verwarnung aussprechen. „Bei beharrlicher Pflichtverletzung, beispielsweise durch unangemessenes Verhalten in den Büroräumlichkeiten oder Interessenskonflikten durch Abhängigkeitsverhältnisse, muss das Gericht im Einzelfall entscheiden, ob eine Entlassung gerechtfertigt ist“, so die Arbeitsrechtsexpertin.

Weniger Fehlzeiten

Beziehungen am Arbeitsplatz können auch Vorteile bringen. Die Unternehmen profitieren beispielsweise von informellen Netzwerken und eingespielter Zusammenarbeit. Umfragen zeigen auch, dass es weniger Fehlzeiten gibt, wenn beide PartnerInnen in einem Unternehmen arbeiten. Sie können sich die Kinderbetreuung oft besser einteilen und haben mehr Verständnis füreinander, wenn Überstunden anfallen.

Geheimhalten oder ausleben?

„Eine Liebsbeziehung geht den Arbeitgeber genau genommen nichts an", betont Charlotte Reiff.

Eine Liebesbeziehung unterliegt der höchstpersönlichen Sphäre der ArbeitnehmerInnen und ist durch das Persönlichkeitsrecht geschützt.

§16 ABGB

Kommt es allerdings durch die Beziehung zu Interessenskonflikten, sollte man die Vorgesetzten und eventuell auch direkte KollegInnen darüber informieren und eine Versetzung in Betracht ziehen.

Privates und Berufliches trennen

In erster Linie sei es wichtig, auch bei einer Beziehung am Arbeitsplatz Privates und Berufliches zu trennen, so die Arbeitsrechtsexpertin. Die elektronische Kommunikation ist beispielsweise nicht dafür gedacht, anzügliche E-Mails zu versenden — vor allem weil die Nachrichten meist am Firmenserver dokumentiert werden.

   

Bei Händchenhalten, Küssen und sonstigem Körperkontakt am Arbeitsplatz ist ebenfalls Vorsicht geboten. In einzelnen Fällen haben Gerichte in der Vergangenheit entschieden, dass sexuelle Handlungen am Arbeitsplatz sogar eine Entlassung aufgrund „beharrlicher Pflichtverletzung“ rechtfertigen. 

Grundsätzlich überlebt durchschnittlich nur jede zweite Beziehung den Arbeitsalltag. Kommt es zur Trennung, ist das Arbeitsklima danach oft vergiftet. Dann hilft meist nur Abstand, und im schlimmsten Fall der Wechsel in eine andere Abteilung oder in ein anderes Unternehmen.