Tattoos im Job – was ist erlaubt?
Von Bewerbungsgespräch bis Kündigung: Was Beschäftigte über Tattoos und Piercings wissen sollten
Tattoos sind heutzutage längst kein Aufreger mehr. Ein Viertel der Menschen in Österreich ist tätowiert – bei den 16- bis 34-Jährigen sind es sogar rund 40 Prozent.
Geändert hat sich auch die Einstellung vieler Arbeitgeber – waren Tattoos oder Piercings im Job lange Zeit verpönt, ist der Umgang damit heute viel lockerer und Arbeitgeber sind viel flexibler.
oegb.at beantwortet die wichtigsten Fragen rund um Tattoos und Körperschmuck im Job.
Ist die Frage nach Tattoos/Piercings im Bewerbungsgespräch erlaubt?
Die Frage ist nicht grundsätzlich verboten. Es ist aber die Frage, wie der Arbeitgeber überprüfen will, ob ich ihm die Wahrheit sage. Er darf dich auf keinen Fall zu einer Untersuchung zwingen. Ob und welchen Körperschmuck du trägst, ist deine private Sache.
Muss ich Tattoos (oder auch Piercings) im Bewerbungsgespräch verstecken?
Nein.
In welchen Berufen sind Tattoos/Piercings am Arbeitsplatz problematisch bzw. gibt es Berufe, wo sie explizit verboten sein können?
Ein klares Verbot gibt es nicht einmal mehr bei der Polizei. Dort und in den meisten anderen Bereichen oder Branchen wurde inzwischen akzeptiert, dass Tattoos und Körperschmuck ganz normal sind.
Arbeitgeber achten aber besonders bei Jobs mit Kundenkontakt darauf,
dass Beschäftigte seriös wirken.
Zum Beispiel: In einer Bank möchte der Arbeitgeber möglicherweise niemanden am Schalter haben, der ein auffälliges Tattoo im Gesicht oder auf der Hand hat.
Kann ich wegen eines Tattoos/Piercings gekündigt werden?
In Österreich braucht ein Arbeitgeber in der Regel keinen Grund, um zu kündigen. Er muss nur die Kündigungsfrist und den Kündigungstermin einhalten.
Eine Entlassung könnte unter Umständen gerechtfertigt sein, wenn die Tätowierung meine Glaubwürdigkeit oder Kompetenz beeinträchtigen könnte. Eine Frage der Seriosität – siehe Frage davor.
Das hängt stark von der Tätigkeit ab - am Bankschalter wird es wohl anders zu beantworten sein als auf der Baustelle.
Gibt es Motive, die problematisch sein könnten?
Grundsätzlich gilt: Alles ist verboten, was nach dem Verbotsgesetz oder dem Symbolegesetz nicht erlaubt ist.
Dazu zählen nationalsozialistische, sexistische oder gewaltverherrlichende Symbole. Nationalsozialistische Symbole sind zudem strafbar – darunter fallen etwa Hakenkreuze, SS-Runen oder auch Sieg Heil“- oder ähnliche NS-Parolen in Symbolform.
Als gewaltverherrlichend gelten etwa Logo‑ähnliche Darstellungen von Kriegswaffen, militärischen Symbolen in Verbindung mit Parolen wie „Gewalt ist die Lösung“ oder Symbole von gewaltorientierten Extremgruppen (z.B. bestimmte Gang‑ oder Kämpfer‑Logos, die sich offen zur Gewalt bekennen).
Als sexistisch gelten sexistische Zeichnungen, Cartoons oder Memes gemeint, die Frauen als Küchenfrauen, „Dummköpfe“ oder bloße Sexobjekte darstellen, oder Sprüche wie „Ohne Frauen ist alles besser“.
Außerdem gilt: Verboten ist auch alles, was deine Arbeit stört oder beeinträchtigt.
Darf der Arbeitgeber verlangen, dass ich mein Tattoo abdecke oder mein Piercing herausnehme?
Wenn es für das Auftreten nach außen notwendig ist, kann er das verlangen. Genauso, wie er von mir eine bestimmte Kleidung verlangen kann.
Wichtig: Nachdem das eine Ordnungsvorschrift ist, kann der Betriebsrat dabei aber mitreden und reine Willkür verhindern.
Muss ich meinen Arbeitgeber informieren, wenn ich mir ein Tattoo stechen lasse?
Wenn es nicht sichtbar ist, jedenfalls nicht. Wenn es sichtbar ist, dann kommt es wieder auf den Kontext an.
Darf der Arbeitgeber Tattoos und andere Körperkunst generell verbieten?
Wenn man sie nicht sieht, bringt ein Verbot nichts. Der Arbeitgeber kann das nicht kontrollieren.
Bei sichtbaren Tattoos oder Körperschmuck kommt es auf die Arbeit an. In manchen Jobs kann der Arbeitgeber Regeln dazu aufstellen. Dabei hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht.