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Aktionstag zum Erhalt des Sozialstaates in Graz, April 2012
Aktionstag zum Erhalt des Sozialstaates in Graz, April 2012 Hannes Loske

Der Sozialstaat – gelebte Solidarität

Der Sozialstaat ist immer da. Vor der Geburt mit Mutterschutz und dem Mutter-Kind-Pass bis hin zur Pension und dem Hinterbliebenenschutz. Er sorgt für Kinderbetreuungseinrichtungen, Ausbildung, Familienleistungen, medizinische Versorgung, Arbeitslosenunterstützung und gute Arbeitsbedingungen und spannt in harten Zeiten sein Sicherheitsnetz auf. Ein Netz, dass auch stets verteidigt und ausgebaut werden muss.

Drei Säulen des Sozialstaats

Der Sozialstaat steht auf drei Säulen: Schutz in schwierigen Lebenslagen, Stabilisierung von Konjunktur und Einkommen und Soziale Investitionen in unsere Zukunft. Auch wenn viele Leistungen kostenlos sind, finanzieren Beschäftigte über ein Steuer- und Beitragssystem vor. Aber nicht alle zahlen gleich viel in die Töpfe ein.

Acht von 10 Euro kommen von arbeitenden Menschen und KonsumentInnen. Das reichste ein Prozent besitzt zwar 40 Prozent des Vermögens, aber beteiligt sich mit nur einem Prozent an den Kosten des Sozialstaats. Die Umsetzung der Gewerkschaftsforderung nach Einführung der Millionärssteuer könnte dieses Ungleichgewicht ändern und zur Verbesserung der Leistungen unseres Sozialstaates beitragen. Denn es waren schon immer umgesetzte Gewerkschaftsforderungen, die heute unter dem Sozialstaat summiert sind. 

Belegschaft des Krankenhauses Bruck an der Mur, 1917 oder 1918
Belegschaft des Krankenhauses Bruck an der Mur, 1917 oder 1918 ÖGB-Archiv

Kranken- und Unfallversicherung

Die ersten Meilensteine waren die Einführung der verpflichtenden Arbeiterunfall- und Krankenversicherung (1887/88). Davor gab es ArbeiterInnen-, Kranken- und Invalidenkassen meist nur für Gewerkschaftsmitglieder. Schieden sie aus der Gewerkschaft aus, verloren sie alle Ansprüche.

Nach dem Börsenkrach 1873 stieg die Zahl der Arbeitslosen und so blieben auch die Beiträge in den Vereinskassen aus. Dies fachte die Debatte um staatliche Pflichtversicherungen an. Nach deren Einführung waren von den 9,3 Millionen Beschäftigten in Österreich-Ungarn allerdings nur 1,5 Millionen versichert und ihre Familien hatten keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen. Heute sind fast alle in Österreich lebenden Menschen im Rahmen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes versichert. 

Arbeitslose während der Ersten Republik
Arbeitslose während der Ersten Republik ÖGB-Archiv

Arbeitslosenversicherung

Ein ähnliches Beispiel ist die Arbeitslosenversicherung. Auch diese gab es anfangs nur für Gewerkschaftsmitglieder. Während der Monarchie bedeutete Arbeitslosigkeit Hunger und oft auch Obdachlosigkeit, denn es gab keinerlei staatliche Unterstützung.

Im Jahr 1892 boten bereits 65 Gewerkschaften die Leistung der Arbeitslosenunterstützung an. Es dauerte aber noch bis ins Jahr 1920, bis das Arbeitslosenversicherungsgesetz beschlossen wurde. Federführend bei der Ausarbeitung war der Textilgewerkschafter und Sozialminister Ferdinand Hanusch.

Die Arbeitslosenversicherung ist auch ein Beispiel dafür, dass die Leistungen des Sozialstaats vom jeweiligen politischen System abhängig sind. Durch die Wirtschaftskrise in den 1930er-Jahren verloren viele Menschen ihre Arbeitsplätze. Im Jahr 1933 waren 600.000 Menschen ohne Arbeit. Das austrofaschistische Regime antwortete mit einer massiven Leistungskürzung und Sparmaßnahmen, was in Massenarmut mündete. Eine wachsende Anzahl von ÖsterreicherInnen folgte wohl auch deshalb den nationalsozialistischen Heilsversprechungen.

Nach Kriegsende verabschiedete der Nationalrat im Jahr 1949 das Arbeitslosenversicherungsgesetz. Auch wenn die Gewerkschaftsforderung nach Erhöhung der Nettoersatzrate von 55 auf 70 Prozent noch nicht erfüllt ist, haben während der Pandemie zu Hochzeiten bis zu 500.000 Arbeitslose Unterstützung erhalten. 

Arbeiterin in Steyr
Arbeiterin in Steyr Kammler/ÖGB-Archiv

Arbeitsbedingungen

Ohne Gewerkschaften gäbe es kein Arbeitsrecht, keine Kollektivverträge oder Mitbestimmung im Betrieb. Der Kampf um bessere Arbeitsbedingungen begann mit ausgedehnten Bergarbeiterstreiks 1881/82 in den Kohlerevieren in Böhmen und Mähren. Sie erreichten die erste gesetzliche Arbeitszeitbeschränkung im österreichischen Arbeitsrecht.

Darauf folgte die Gewerbenovelle im Jahr 1885. Der/die Gewerbeinhaberin musste erstmals für den Schutz des Lebens und der Gesundheit der ArbeiterInnen sorgen, der Normalarbeitstag wurde auf elf Stunden festgelegt und die Ausnutzung der Arbeitskraft von Frauen und Kindern limitiert. Danach folgten weitere Gesetze, wie der technische Arbeitsschutz, das Handlungsgehilfengesetz und während der Ersten Republik etwa das Acht-Stunden-Tags-Gesetz, das Angestelltengesetz, das Arbeiterurlaubsgesetz, das Betriebsrätegesetz und das Kollektivvertragsgesetz.  

Kollektivverträge wurden bereits im späten 19. Jahrhundert unterschrieben und legten neben Löhnen auch kürzere Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche oder Abfertigung fest. Die Gewerkschaften wurden so zu Vorreiterinnen vieler Gesetze, denn Vertragsinhalte waren oft die Anstoßgeberin für die Vorlagen der verabschiedeten Gesetze, die die Basis des Sozialstaates sind.

Heute haben fast 98 Prozent aller unselbstständig Erwerbstätigen einen Kollektivvertrag und alle die Sicherheiten des Sozialstaates. 

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