Frauen
Karenz um 2 Monate gekürzt
ÖGB kritisiert benachteiligenden Schnellschuss der Regierung
Der Sozialausschuss des Nationalrats hat am Mittwoch Änderungen bei der Elternkarenz auf den Weg gebracht. Mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und Grünen sowie NEOS wurde die Novelle zur Reform der Elternkarenz beschlossen – sie soll von 24 auf 22 Monate gekürzt werden. Bisher hatten Frauen die Möglichkeit, 24 Monate in Karenz zu bleiben. Im Sozialausschuss reduzierte die Regierung diese Zeit auf 22 Monate.
Unverständliche Schnellschussaktion
„Die Regierung hat ihre Hausaufgaben nicht zeitgerecht erledigt. Es ist völlig unverständlich, dass das jetzt die Mütter ausbaden sollen und ihnen zwei Monate Karenz in einer Schnellschussaktion gestrichen werden“, sagt Korinna Schumann, ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende und betont, dass Frauen deswegen – das ist das Ziel der Bundesregierung - nicht kürzer zuhause bleiben: „Trotzdem sollen Frauen jetzt aber schon ab dem 22. Lebensmonat des Kindes keinen arbeitsrechtlichen Schutz mehr haben.“ Schumann ortet Kalkül hinter den Plänen: „Unbewusst passiert so etwas nicht. Es schaut so aus, als ob die Regierung durch die Verkürzung der arbeitsrechtlichen Karenz den Fachkräftebedarf zu lösen versucht.“
Fadenscheinige Argumente der Regierung
Auch – wie Türkis-Grün zuletzt betont – für die Erhöhung der Väterbeteiligung sei die Kürzung der Karenz auf 22 Monate nicht das richtige Instrument. „Das ist ein vorgeschobenes Argument“, kritisiert Schumann, „dazu hätte man zum Beispiel längst den Partnerschaftsbonus erhöhen müssen.“ Es gäbe genug zu tun, was Familien wirklich helfen würde, etwa die Wochengeldfalle zu reparieren oder den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen, vor allem für unter 3-Jährige, endlich voranzutreiben. Ziel muss der Rechtsanspruch auf einen Kinderbildungsplatz für jedes Kind ab dem ersten Geburtstag sein. Davon sind wir noch meilenweit entfernt.
ÖGB-Frauen legen eigenes Modell vor
Hinzu kommt, dass durch den Plan der Regierungsparteien die arbeitsrechtlichen Bestimmungen zur Karenz und Kinderbetreuungsgeld noch weiter auseinanderklaffen. „Die Regierung stiftet damit noch mehr Verwirrung in einem System, in dem sich jetzt schon nur mehr wenige Expert:innen auskennen“, kritisiert Schumann. „Karenz und Kinderbetreuungsgeld müssen zusammenpassen“, verweist Schumann auf das ÖGB-Modell, das auch beim 19. ÖGB-Bundesfrauenkongress beschlossen wurde.
Auf Basis eines höheren Gesamtbetrages soll das Kinderbetreuungsgeld von einem Elternteil maximal bis zum 24. Lebensmonat und vom zweiten Elternteil maximal bis zum 30. Lebensmonat des Kindes bezogen werden können. Die arbeitsrechtliche Karenz inklusive Kündigungsschutz soll an dieses neue Modell des Kinderbetreuungsgeldes angepasst werden.