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Alleinerziehende tragen oft allein die Verantwortung für Familie und Einkommen. Der neue Unterstützungsfonds bietet finanzielle Unterstützung in besonders belastenden Situationen. Marco – stock.adobe.com

Unterstützungsfonds für Alleinerziehende

Wichtiger Schritt gegen Armut: Mit dem neuen Unterstützungsfonds erhalten Alleinerziehende finanzielle Unterstützung bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen, fehlendem Unterhaltsvorschuss oder in besonderen Notlagen.

Alleinerziehende tragen täglich die Verantwortung für Kinderbetreuung, Haushalt und Erwerbsarbeit. Gleichzeitig sind Alleinerziehende überdurchschnittlich häufig von Armut betroffen. Besonders belastend ist es, wenn Kindesunterhalt oder Unterhaltsvorschuss ausbleiben oder nicht in ausreichender Höhe geleistet werden. Für viele Familien bedeutet das eine erhebliche finanzielle Belastung und nicht selten die Gefahr, in eine existenzielle Notlage zu geraten.

Mit dem Unterstützungsfonds für Alleinerziehende, der mit 1. Juli 2026 in Kraft getreten ist, wurde eine neue finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende geschaffen. Der Unterstützungsfonds für Alleinerziehende ist ein wichtiger Schritt, um Alleinerziehende und ihre Kinder besser vor Armut zu schützen und Menschen in schwierigen Lebenssituationen rasch zu helfen.

Klar ist aber auch: Es braucht zusätzlich strukturelle Verbesserungen, wie beispielsweise flächendeckend leistbare Kinderbetreuung und faire Einkommen. Nur so lassen sich Armut, finanzielle Unsicherheit und Abhängigkeiten nachhaltig verhindern.

Wer kann Unterstützung aus dem Unterstützungsfonds für Alleinerziehende erhalten?

Der Unterstützungsfonds richtet sich an Alleinerziehende in besonders belastenden Lebenssituationen. Unter folgenden Voraussetzungen kann eine finanzielle Unterstützung beantragt werden:

  • Alleinerziehende, deren Kinder keinen Unterhalt oder keinen Unterhaltsvorschuss erhalten, weil der andere Elternteil nicht zahlen kann oder nicht greifbar ist.
  • Alleinerziehende mit Halbwaisen, deren verstorbener Elternteil die erforderlichen Versicherungszeiten nicht erfüllt hat und deshalb kein Anspruch auf eine Halbwaisenpension besteht.
  • Alleinerziehende, die Gewalt durch den anderen Elternteil erlebt haben und deshalb Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss derzeit nicht einfordern können.

Wie hoch ist die Unterstützung für Alleinerziehende?

  • 240 Euro pro Kind und Monat (Wert 2026), ausbezahlt zwölfmal jährlich; für Halbwaisen erfolgt die Auszahlung vierzehnmal jährlich.
  • Für von Gewalt betroffene Alleinerziehende in einer akuten Notlage kann zusätzlich eine einmalige Starthilfe von bis zu 4.000 Euro gewährt werden.

Leistungen aus dem Unterstützungsfonds für Alleinerziehende können bezogen werden, wenn das monatliche Nettoeinkommen bis zu 2.768 Euro (Wert 2026) beträgt. Wird diese Einkommensgrenze um bis zu 460 Euro überschritten, kommt eine Einschleifregelung zur Anwendung.

Unterstützungsfonds für Alleinerziehende: Wo kann der Antrag gestellt werden?

Anträge auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds für Alleinerziehende sind beim Sozialministeriumservice einzubringen.

 

 

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