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Seit 1. Jänner 2026 gilt die Hitzeschutzverordnung: Das bedeutet u. a. ein verpflichtender Hitzeschutzplan ab 30 Grad für Arbeitnehmer:innen im Freien und Krankabinen müssen gekühlt sein. amorn – stock.adobe.com

Arbeitnehmer:innenschutz

Arbeiten bei Hitze: Mit verbindlichen Regeln!

Seit 2026 gilt die Hitzeschutzverordnung: Das bedeutet u. a. ein verpflichtender Hitzeschutzplan ab 30 Grad und Krankabinen müssen zukünftig gekühlt sein

Das Wichtigste in Kürze

  • Neue Verordnung schützt seit 1. Jänner 2026 Beschäftigte im Freien bei Hitze
  • Ab 30 Grad müssen Arbeitgeber Schutzmaßnahmen setzen
  • Arbeitsinspektorat darf kontrollieren – das ist neu
  • ÖGB fordert auch Schutz für Innenräume

Jahrelanges Drängen des ÖGB hat sich ausgezahlt: Seit 2026 gilt endlich eine eigene Hitzeschutzverordnung für Arbeiten im Freien. Damit gibt es erstmals verbindliche Regeln, um Beschäftigte vor den gesundheitlichen Gefahren durch Hitze und UV-Strahlung zu schützen.

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Schutz bei Hitzewarnung – und endlich Kontrollen möglich

Konkret verpflichtet die Verordnung Arbeitgeber dazu, Schutzmaßnahmen zu setzen, sobald die GeoSphere Austria eine Hitzewarnung ab Stufe 2 (ab 30 Grad) ausgibt. Ab dann darf auch das Arbeitsinspektorat kontrollieren – „ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Gesundheit und Sicherheit“, betont Dinah Djalinous-Glatz, ÖGB-Expertin für Arbeitnehmer:innenschutz. Dazu kommt die verpflichtende Ausstattung von Krankabinen und selbstfahrenden Arbeitsmitteln mit einer Kühlung bzw. Klimatisierung.

Die wichtigsten Eckpunkte Hitzeschutzverordnung

  • Verpflichtender Hitzeschutzplan bei Hitzewarnung der Stufe 2 (ab 30–34 °C) durch GeoSphere Austria
  • Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, etwa durch Arbeitszeitverlagerung, Beschattung, Tätigkeitswechsel
  • Persönliche Schutzmaßnahmen, z. B. leichte Schutzkleidung, Kopfbedeckung, kühlende Kleidung, Sonnenschutz
  • Kühlung in Krankabinen und selbstfahrenden Arbeitsmitteln mit Übergangsfristen zur Nachrüstung
  • Trinkwasserbereitstellung und Erste-Hilfe-Maßnahmen bei hitzebedingten Symptomen
  • Einsehbarkeit des Hitzeschutzplans an jedem betroffenen Arbeitsort
  • Gezieltere Feststellung von Mängeln in Betrieben durch die Arbeitsinspektion

Mehr Information auf der Seite des Arbeitsinspektorats.

Verordnung braucht Konsequenzen bei Nichteinhaltung

„Es braucht klare Fristen und echte Sanktionen, wenn Schutzmaßnahmen nicht eingehalten werden. Und: Die Betriebe müssen schon im Vorfeld Maßnahmen planen und einen Hitzeschutzplan erstellen, nicht erst wenn es heiß ist“, stellt Djalinous-Glatz klar. Hitzeschutz darf nicht dem Zufall überlassen bleiben.

Nächster Schritt: Maßnahmen für Innenräume

Die neue Verordnung betrifft ausschließlich Arbeiten im Freien – für den ÖGB zu wenig „Was draußen gilt, muss auch drinnen gelten. Wer in überhitzten Büros, Werkshallen, in der Pflege oder in Klassenzimmern arbeitet, ist genauso betroffen. Auch hier braucht es Schutzmaßnahmen“, so Djalinous-Glatz.

Der ÖGB wird weiter dranbleiben – für faire und sichere Arbeitsbedingungen, bei jeder Temperatur.

 

Gemeinsam für sichere Arbeitsbedingungen – jetzt ÖGB-Mitglied werden!

Die neue Hitzeschutzverordnung ist ein erster Erfolg – dank jahrelangem Druck durch den ÖGB. Damit sich auch in Zukunft etwas bewegt, brauchen wir eine starke Stimme für alle Arbeitnehmer:innen.

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