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Mehr Geld für Pensionist:innen
Schutzklausel für Pensionsantritte 2024 beschlossen bernardbodo – stock.adobe.com

Schutzklausel für Pensionsantritte 2024: Das gilt für dich!

Auf Druck des ÖGB: Regierung beschließt Inflationsabgeltung

Im österreichischen Nationalrat wurde die vom Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) und der Arbeiterkammer (AK) geforderte Schutzklausel für Pensionsantritte im Jahr 2024 beschlossen. Diese Regelung bietet den meisten Menschen, die 2024 erstmals ihre Pension antreten, Schutz vor den negativen Auswirkungen der hohen Inflation.  

Hintergrund: Die Notwendigkeit der Schutzklausel

Das österreichische Pensionskonto ist grundsätzlich wertgesichert. Aufgrund der verzögerten Aufwertung des Pensionskontos werden jedoch bisher noch nicht die guten Lohn- und Gehaltsabschlüsse der Jahre 2022 und 2023 berücksichtigt. Dies führt dazu, dass Pensionsverluste für die Betroffenen unausweichlich wären. Also: Die Schutzklausel ist dringend erforderlich, um Menschen vor massiven Pensionsverlusten zu bewahren.

Wie wird der Schutzbetrag berechnet?

Die Berechnung des Schutzbetrags erfolgt, indem die Pension errechnet wird, und dann ein zusätzlicher Betrag von 6,2 Prozent der Gesamtgutschrift aus dem Jahr 2022 auf dem Pensionskonto hinzugefügt wird. Dieser Betrag wird in einen Monatsbetrag umgerechnet.

Wer wird von der Schutzklausel erfasst?

Die Schutzklausel gilt für verschiedene Gruppen von erstmaligen Pensionsantritten im Jahr 2024:

  • Alle regulären Alterspensionsantritte 2024
  • Alle Schwerarbeitspensionsantritte 2024
  • Alle Langzeitversicherten-Antritte 2024
  • Alle Pensionsantritte 2024 aufgrund von Invalidität oder Berufsunfähigkeit
  • Korridorpensionsantritte 2024 sind nur dann erfasst, wenn Anwärter:innen die Voraussetzungen bis zum 31. Dezember 2023 erfüllt haben und noch beschäftigt waren oder wenn sie arbeitslos sind und die Korridorpension 2024 antreten.
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Was fehlt und bleibt offen? 

Auch wenn die Schutzklausel – nach Kritik durch AK und ÖGB - bereits einen Fortschritt darstellt, da er die Interessen von Schwerarbeiter:innen, Langzeitversicherten und Invaliditätspensionist:innen berücksichtigt, bleibt ein Teil der  Korridorpensionisten außen vor, was als unbefriedigend zu betrachten ist.  

Ein weiteres Manko der Umsetzung ist, dass die Schutzklausel lediglich für das Jahr 2024 in Bezug auf die Inflationsverluste greift. Für Pensionsantritte 2025 gibt es bis jetzt keine Schutzklausel. Deswegen fordert der ÖGB die Klausel natürlich auch für Antritte 2025.