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Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz

Home Office: Das müssen Sie beachten

Was sagt das Arbeitsrecht, wenn man von zuhause arbeitet? Hier die Antworten.

 

    Um die Ansteckung mit dem Coronavirus einzudämmen, hat Bundeskanzler Kurz am 10. März in einer Pressekonferenz Vorsichtsmaßnahmen verkündet. Neben einem Einreisestopp aus Italien, einem Verbot von Lehrveranstaltungen an Unis und FHs und einem Veranstaltungsverbot (Outdoor ab 500 und Indoor ab 100 Personen) rät Kurz Unternehmen dazu, ihren MitarbeiterInnen Telearbeit zu genehmigen. Das führe unter anderem dazu, dass die Ansteckungsgefahr sinke und die Verbreitung eingegrenzt werden könne.

    Home Office oder Telearbeit kann in Österreich allerdings nicht einfach einseitig angeordnet werden. Die Arbeit im Home Office muss in Österreich zwischen Arbeitgeber und ArbeitnehmerIn geregelt werden. Einen Rechtsanspruch auf Home Office gibt es in Österreich für ArbeitnehmerInnen nicht. 

    Betriebsvereinbarung empfohlen

    Home Office kann in Betriebsvereinbarungen oder mit konkreten Vereinbarungen für einzelne MitarbeiterInnen geregelt werden. Es empfiehlt sich, als „Rahmen“ für die Einzelvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen eine Betriebsvereinbarung abzuschließen. Details sind dann in den jeweiligen Einzelvereinbarungen zu regeln.

    Home Office kann in Betriebsvereinbarungen oder mit konkreten Vereinbarungen für einzelne MitarbeiterInnen geregelt werden.

    Home Office ist kein einseitiges Recht

    Arbeitsrechtlich ist die Anordnung von Home Office aber kein einseitiges Recht des Arbeitgebers. Gab es also bisher keine Home-Office-Vereinbarung zwischen Unternehmen und MitarbeiterIn, kann Home Office nur im Einvernehmen - also mit Zustimmung des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin - erfolgen. Dieses Einvernehmen sollte immer im Arbeitsvertrag oder in Form einer Zusatz- oder Einzelvereinbarung dokumentiert sein, erklären die Rechtsanwälte Sascha Jung und Stefan Zischka am 9. März 2020 in der Tageszeitung die Presse.

    Bestimmte Vorgaben 

    Vereinbarungen zum Home Office sollten insbesondere den konkreten Arbeitsort, das Bestehen für bestimmte oder unbestimmte Zeit beziehungsweise in Abhängigkeit eines bestimmten Ereignisses, etwaige Bedingungen sowie Vorgaben zur Kostentragung für private Aufwendungen wie Strom, Internet oder Hardware regeln, so die Rechtsanwälte.

    Arbeitsunfall im Home Office

    Was passiert, wenn jemand zuhause im Home Office die Treppen runterfällt oder über das Spielzeug des Kindes stolpert und sich verletzt? Die Judikatur dazu ist dünn – es gibt keine konkreten arbeitsrechtlichen Regeln für Home Office in Österreich.

    Wird ein Unfall in der Arbeitszeit als Arbeitsunfall anerkannt, gelten andere sozialrechtliche Ansprüche als bei privaten Unfällen. 

    Gerade bei größeren Unfällen mit langwierigen oder sogar dauerhaften Gesundheitsfolgen sind das oft große finanzielle Unterschiede. 

    Datenschutz beim Home Office

    Auch bezüglich Datensicherheit müssen fürs Home Office einige Fragen geklärt werden: Welche Unterlagen dürfen das Unternehmen überhaupt verlassen? Wie ist gesichert, dass die Dokumente nicht verloren gehen oder von Dritten eingesehen werden? Und was ist zu tun, wenn das doch passieret?

    Ebenso muss geklärt sein, ob mit privaten oder dienstlichen Geräten gearbeitet wird. Erfüllen die privaten Geräte dieselben technischen Sicherheitsstandards wie die Betriebsmittel? Ist der Datentransfer gesichert und verschlüsselt? Wie erfolgt die Datenlöschung von Privatgeräten? Wer haftet, wenn ich mir im privaten Netzwerk einen Virus einfange? 

    Home Office ist kein Urlaub

    Im Büro-Jargon wird Home Office oft mit Urlaub gleichgesetzt. Der Kollege oder die Kollegin hat Glück, sitzt entspannt zu Hause und „arbeitet“, denken sich vielleicht manche. Tatsächlich belegen Studien, dass Home Office durchaus sinnvoll und produktiver sein kann. Etwa wenn man konzentriert arbeiten muss, kann es im Büro zu Ablenkungen kommen. Da reicht ein Großraumbüro, gesprächige KollegInnen, unerwartete BesucherInnen oder unnötige Meetings, und schon ist der halbe Tag weg.

    Allerdings führt Home Office oftmals auch dazu, dass die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit noch mehr verschwimmen und ArbeitnehmerInnen auch außerhalb ihrer Arbeitszeit arbeiten.

    Was fehlt: klare gesetzliche Regelung für Home Office

    Der ÖGB fordert, dass Rechte und deren Durchsetzbarkeit für Home Office und mobiles Arbeiten geregelt werden.

    Es muss rasch umgesetzt werden, dass ArbeitnehmerInnen im Home Office durch die Unfallversicherung besser geschützt sind.

    ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian

    Die derzeitige juristische Unklarheit kann nämlich – wie oben ausgeführt - zu erheblichen Problemen führen. Da es durch das Coronavirus mehr Home-Office-Vereinbarungen gibt, fordert ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian: „Es muss rasch umgesetzt werden, dass ArbeitnehmerInnen im Home Office durch die Unfallversicherung besser geschützt sind.“ 

    Weitere Informationen: